Veränderungen bei den Müllgebühren im Kreis

8. Januar 2020

Der Kreistag Mecklenburgische Seenplatte hat in seiner Sitzung im Dezember 2019 eine Änderung der Abfallgebührensatzung beschlossen (WsM berichtete). Sie ist mit Beginn dieses Jahres in Kraft getreten. Für ca. 45.000 Fälle wird ab jetzt für die Entsorgung der 60-Liter-Mülltonne und der 80-Liter-Mülltonne etwas weniger bezahlt, als in den Vorjahren. Bei allen anderen Tonnengrößen sowie auf den Wertstoffannahmehöfen sind die Gebühren leicht gestiegen. Auf den Wertstoffannahmehöfen wurde der Berechnungsschlüssel von einem halben Kubikmeter auf einen Kubikmeter angepasst. Selbstverständlich können jedoch auch kleinere Mengen Abfall abgegeben werden.
Grundlegend neu ist, dass es eine herabgesetzte Gebühr für die 60-Liter-Tonne nicht mehr gibt.

Bis Ende des vergangenen Jahres konnten Haushalte mit ein oder zwei Personen für die Leerung der Tonne eine solche geringere Gebühr beantragen, wenn sie innerhalb von zwei Wochen grundsätzlich weniger als 60-Liter Restmüll produzierten. In der Stadt Neubrandenburg war die Herabsetzung auf Antrag maximal für drei Personen möglich, weil hier für die Bioabfallsammlung ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht. Für die Biotonne gab und gibt es grundsätzlich keine herabgesetzte Gebühr.

Im gesamten Landkreis Mecklenburgische Seenplatte werden zurzeit etwa 32.600 kleine 60-Liter-Tonnen benutzt. Für etwa 7.000 Fälle fällt die besagte herabgesetzte Gebühr nun weg. Um den Bürgern in Kleinsthaushalten mit geringen Abfallmengen entgegenzukommen, sieht die Gebührensatzung nun ein Angebot zur Entsorgung im Rhythmus von 28 Tagen vor.

Wenn das Mindestvolumen gewahrt wird, kann auf Antrag eine 28-tägliche Leerung der 60-Liter-Mülltonne, statt bisher alle zwei Wochen, beantragt werden. Die betroffenen Haushalte, die bisher eine herabgesetzte Gebühr gewährt bekommen hatten und wo das Mindestvolumen es zulässt, wurden Anfang des Jahres vom Landratsamt angeschrieben. Dem Brief liegt ein Antragsformular auf Umstellung der Leerung bei.

Diese Leerung alle 28 Tage wird geprüft und dann genehmigt, wenn nur eine Person die 60-Liter-Tonne nutzt. Beim Antrag ist der Name der Person anzugeben. In der Stadt Neubrandenburg können maximal zwei Personen die Tonne alle 28 Tage leeren lassen. Auch in diesem Fall sind bei dem Antrag die Namen der beiden Personen anzugeben. Der Antrag kann einfach per Post oder Fax an das Landratsamt geschickt oder per Email an krea@lk-seenplatte.de gesendet werden. Wer bei der 14täglichen Leerung bleiben möchte, muss keinen Antrag stellen.

Sofern die Tonne dann ab 2020 alle 28 Tage geleert wird, beträgt die Gebühr 62,76 Euro für ein ganzes Jahr. In allen anderen Fällen sind für die 60-Liter-Mülltonne 115,32 pro Jahr für die Entsorgung zu zahlen. Die Möglichkeit einer 28-täglichen Leerung gibt es nur bei der 60-Liter-Mülltonne und wenn die Voraussetzungen vorliegen. Die Mülltonnen, die nur noch alle 28 Tage geleert werden, werden mit einem entsprechend dafür vorgesehenen Mülltonnenaufkleber kenntlich gemacht.

Die Abfallwirtschaftssatzung und die Abfallgebührensatzung sind auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht. www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de

 


10 Antworten zu “Veränderungen bei den Müllgebühren im Kreis”

  1. Wer will denn seine Tonne 28 Tage stehen lassen? Die läuft im Sommer alleine zur Müllkippe.
    Also bedeutet das für viele Haushalte eine kräftige Erhöhung der Gebühren.
    Fazit: wenig Müll = hohe Gebühr.
    Oder: 28 Tage stinkende Tonne.
    Beifall

  2. rmk sagt:

    Da stinkt nich nur der Müll bei dieser Gebührenordnung .

  3. Balder sagt:

    Und was ist mit den Ganzen Ferienwohnungen und Häuser wo lassen die ihren Müll ?

  4. Achi sagt:

    Im Landkreis Rostock gibt es 13 pflichtentleerungen im Jahr je Haushalt. Auch wird nicht nach Personen abgerechnet und aus eigenen Erfahrungen läuft’s sehr gut und die Tonne lebt auch nicht. Vlt. sollte der Landkreis mse von diesem Kreis lernen

  5. Simon Simson sagt:

    Dass Biomüll nicht in die graue Restmüsstonne gehört, scheint manchen zu kompliziert zu sein. Leute, Leute.
    Ich versuche es mal in einfacher Sprache: Mache Komposthaufen
    –> Tonne nicht so voll,
    –> mit weniger Abholungen manchmal auch billiger,
    –> Tonne stinkt nicht,
    –> Blumenerde gratis.
    Es liegt an jedem selbst und weniger an Euren Gewählten im Kreistag.

  6. B. Walter sagt:

    Diese Gebührenordnung ist das Letzte. Wenn sie mit Ihren Kosten, aus welchen Gründen auch immer, nicht hin kommen wird einfach die Satzung geändert. Was ist denn das für eine Schweinerei? Wir (2 Pesonenhaushalt) brauchen nur eine 60L Tonne und die ist nach 14 Tagen zu 85% voll. Nach 28 Tagen würde sie aber überlaufen. Wenn es jetzt eine 80L für 28 Tage gäbe, wäre es ja gut, das hatten wir übrigens vor Jahren schon einmal. Aber nein, hier wird wieder über den Köpfen der Bevölkerung hinweg entschieden. Im Normalfall ist, bei eine Gebührenerhöhung in diesem Ausmaß, ein Sonderkündigungsrecht im Angebot. Hier natürlich nicht, weil der Müllentsorger eine Monopolstellung hat und machen kann, was er will. Ich erwarte, dass hier eine vernünftig Lösung auf den Tisch kommt, uns war schnell.

    • Simon Simson sagt:

      Wir, ebenfalls ein Zweipersonenhaushalt, schaffen es gerade, dass nach 14 Tagen der Boden gut bedeckt ist.
      Wir haben einen Komposthaufen, kaufen Obst und Backwaren lose, Würste im Ganzen und Käse als Stücke. Das ist besser, weil auch weniger Aluminium, Mikroplastik und giftige Weichmacher in den Organismus gelangen. Wir trennen Papier von Kunststoff, ziehen sogar Klebebänder von Kartons ab, bevor sie in die blaue Tonne fliegen. Korken werden gesondert gesammelt, Metalle und andere Wertstoffe mit dem Fahrrad zum Wertstoffhof gebracht. Vielen mag das zu kleinlich, zu doof sein. Aber so kommt die Tonne nur jedes zweite mal raus. Ausnahmen: wenn renoviert wird oder andere Ereignisse. Da ist es unschön, wenn man für Nachbarn mitzahlt, bei denen sie nach zwei Wochen überquillt. Warum? Sie kaufen schnell und billig alles portioniert und doppelt verpackt, schmeißen alles durcheinander in dieselbe Tonne usw. Kann man überall sehen. Menschen sind nun mal so. Das kostet unnötig viel Geld. Mich digital über Tonnengrößen, Kilogramm vs. Liter, Mengenerhebungen bzw. verschiedene Berechnungsmodalitäten auslassen, ist nun mir wieder zu doof. In der Zeit kann ich real z.B. Müll trennen.

  7. Regimekritiker sagt:

    Ich sehe die pauschale Berechnung der Müllmenge als Grundlage problematisch, weil sie viel zu ungenau und damit ungerecht ist und werde diese auch in Form des Widerspruchs anzweifeln, sobald ein negativer Bescheid vorliegt.
    Ich werde zur „bedarfsgerechten Abrechnung“, d.h. Abrechnung pro geleerter Tonne auffordern. Das ist technisch ganz einfach möglich, in dem die Mülltonne mit Strichcode, mit allen nötigen Daten versehen wird und bei Leerung einfach gescannt wird. Praktiziert wird das z.B. beim Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster schon seit Anfang 2000. Das habe ich dem Amt, im Zusammenhang mit der Bitte endlich gelbe Tonnen für die Wertstoffe einzuführen, so, wie es Anderenorts schon seit den 90ern praktiziert wird, schon im März 2018 mitgeteilt. Eine Reaktion habe ich nie erhalten. Wundert mich auch nicht mehr. Ich hoffe, mein Beitrag fällt nicht wieder der Zensur zum Opfer.

    • Regimekritiker sagt:

      Sorry, der Baitrag gehört hier her.
      Nachtrag: Laut dem Umweltbundesamt lag das Restmüllaufkommen 2019 bundesweit bei 226,5 Kilogramm pro Person/Jahr. Das sind 4,35 L/Woche. beim Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster sind es 156L/Jahr, also 3Ltr/Woche. Ich denke, das sind gute Gegenargumente. In diesem Sinne: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.

      • Regimekritiker sagt:

        Sorry, der gehört auch hier her.
        Es gibt einen Rechenfehler. Ich kann Kg natürlich nicht mit Litern gleichsetzen. Die 156Liter sind aber real.