Verbesserungen für Familien und Rentner zum 1. Juli

30. Juni 2019

Höherer Kinderzuschlag, mehr Kindergeld, stärkere Unterstützung vor allem für Alleinerziehende: Kinder und einkommensschwache Familien erhalten ab dem 1. Juli mehr staatliche Leistungen. Darüber hinaus steigen zum gleichen Zeitpunkt die Renten in den neuen Bundesländern um 3,91 Prozent (alte Bundesländer: 3,18 Prozent).
„Für viele Familien auch in Mecklenburg-Vorpommern verbessern und vereinfachen sich schrittweise ab dem 1. Juli finanzielle Leistungen des Staates“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese. Vor allem einkommensschwächere Familien profitieren von gesetzlichen Neuregelungen. „Das ist ein wirksamer Beitrag zur Bekämpfung von Kinderarmut“, so Drese.

Verbesserungen entstehen ab dem 1. Juli schrittweise durch das Starke-Familien-Gesetz. So steigt zum 1. Juli der Kinderzuschlag auf 185 Euro pro Monat und Kind. Er wird für Alleinerziehende geöffnet und deutlich entbürokratisiert. Das Gesetz sorgt zudem dafür, dass sich auch bei kleinen Einkommen eine Erwerbstätigkeit lohnt.

Grundsätzlich gilt: Familien mit wenig Einkommen können zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag beantragen. Das Kind muss unter 25 Jahre sein. Die Höchsteinkommensgrenze wird für jede Familie einzeln bestimmt. Sie hängt von den Lebenshaltungskosten ab.

Weitere Neuregelungen durch das Starke-Familien-Gesetz greifen ab dem 1. Januar 2020, zum Beispiel der Wegfall der oberen Einkommensgrenzen für den Bezug des Kinderzuschlags. Bereits ab 1. August und damit zum Schulstart treten die Anpassungen beim Bildungs- und Teilhabepaket in Kraft. So erhöht sich der Betrag für das Schulstarterpaket von 100 Euro auf 150 Euro. Zudem besteht der Anspruch auf Lernförderung künftig unabhängig von einer Versetzungsgefährdung. Darüber hinaus steigt der Zuschuss für Vereinsbeiträge.

Außerdem steigt das Kindergeld ab dem 1. Juli 2019 um zehn Euro. Grund dafür ist das Ende 2018 verkündete Familienentlastungsgesetz. Dadurch erhöht sich auch der Kinderfreibetrag.

Rentner in Ostdeutschland erhalten ab dem 1. Juli 2019 eine höhere Rente. Drese: „Mit der Steigerung um 3,91 Prozent nähern sich die Ostrenten weiter an die Westbezüge an. Der Rentenwert im Osten steigt auf 96,5 Prozent des West-Werts. Bis zum Jahr 2024 steigt er aufgrund einer Gesetzesvorgabe von 2017 schrittweise auf 100 Prozent.“


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