Verbraucherzentrale geht erfolgreich gegen Rossmann vor

4. Dezember 2020

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat die Dirk Rossmann GmbH erfolgreich wegen Irreführung abgemahnt. Das Drogerieunternehmen vertreibt unter der eigenen Handelsmarke Rubinlicht ein Produkt namens „Teelichte aus Rapswachs“ und wirbt auf der Vorderseite der Kerzenpackung mit der Aussage „Wachs aus nachwachsenden Rohstoffen“. Doch die Teelichte bestehen nicht nur aus Rapswachs, sondern zu 30 Prozent aus dem nicht nachwachsenden Erdölprodukt Paraffin.

„Die Kerzen von Rossmann sind ein klarer Fall von Greenwashing“, sagt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Das gesamte Produkt ist auf Öko getrimmt. Selbst die schlichte Tüte aus Packpapier, in der die Teelichte verkauft werden, soll dem Konsumenten ein gutes Gefühl geben.“ Dank eines Verbraucherhinweises konnten die Verbraucherschützer gegen die Ökoschwindelei vorgehen. Rossmann hat mittlerweile eine Unterlassungserklärung abgegeben. Kunden müssen künftig anhand der blickfangmäßigen Aussagen auf der Verpackung erkennen können, dass die Teelichte nicht nur aus nachwachsenden Rohstoffen bestehen. Bis Ende Februar 2021 dürfen die Kerzen jedoch aus Gründen des Ressourcenschutzes noch im alten Design abverkauft werden. Valet rät Rossmann-Kunden daher, beim Einkauf von Teelichten genau hinzuschauen.

Verbraucher, die Wert auf Nachhaltigkeit legen, können beim Kauf von Kerzen lediglich den Ursprung des Rohstoffs als Kriterium heranziehen. Demnach sind Teelichte aus Paraffin weniger empfehlenswert als solche, die aus natürlichen Rohstoffen wie beispielsweise Raps- oder Bienenwachs hergestellt werden. „Machen Unternehmen ihren Kunden diesbezüglich ein X für ein U vor, ist das wirklich ärgerlich und nützt der Umwelt wenig“, so Valet.

Nützliche Tipps und Hinweise zum unbedenklichen Kerzenschein in der Adventszeit hat die Verbraucherzentrale Hamburg auf ihrer Internetseite veröffentlicht: www.vzhh.de/kerzen


3 Antworten zu “Verbraucherzentrale geht erfolgreich gegen Rossmann vor”

  1. IR sagt:

    Was ist falsch an einer schlichten Verpackung aus Wachspapier ? Und wo stand etwas von 100 % ?

    • W sagt:

      IR,
      das ist sicher nicht falsch. Falsch ist nur die Irreführung. Ab wo das der Fall ist, kann ich aber nicht sagen. Das ist aber so ähnlich mit FSC zertifiziertem Holz und FSC-Mix. Letzteres besteht zu einem Teil aus FSC-zertifiziertem Holz. Da genügt es, wenn, der Anteil 0,000000001 % ist. In den Baumärkten ist fast alles Mix. Das grenzt an Betrug. Denn wer schaut genau hin, dass dort Mix steht und wer weiß sofort, das das im Prinzip kein Zertifikat ist, sondern überwiegend aus Raubbau gewonnenes Holz bedeutet?
      Ein Etikett darf auch von der Gestaltung nicht das Gegenteil des Produkts vortäuschen. Sonst müsste man immer alles klitzeklein Gedruckte erkennen können und lesen.
      Im Übrigen halte ich nicht so viel von reinen Naturprodukten, die wie Bienenwachs aus besonders knappen Ressourcen gewonnen wurden. Die mögen zwar, wenn man nur das sieht, ok. sein, würden aber nie für alle reichen. Insofern sind auch Paraffinkerzen in Ordnung. Aber es soll ordentlich draufstehen.

  2. Wolfgang.weihrer@gmx.de sagt:

    Ist den die Zeit ned schlimm genug da muss man sich wegen falscher deklarieren aufregen . Seids froh das ihr gesund seids und regt euch ned über jeden scheiß auf, muss man den immer nach Fehlern suchen .