Verbraucherzentrale mahnt Online-Shops ab

13. März 2019

Ob kostenfreier Versand, eine Gutschrift über 10 Euro oder 20 Prozent Nachlass beim nächsten Einkauf – viele Betreiber von Online-Shops werben mit Gutscheinen oder Rabatten um Newsletter-Abonnenten. Allerdings werden die Vergünstigungen oft nur unter bestimmten Bedingungen gewährt und Verbrauchern erst nach der Anmeldung zum Newsletter genannt. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat die Transparenz der Darstellung in 60 Online-Shops überprüft und 28 Anbieter wegen Irreführung abgemahnt. Alle betroffenen Shopbetreiber haben inzwischen nachgebessert und informieren Kunden nun klarer während des Anmeldeprozesses.

„Verbraucher wollen sofort wissen, unter welchen Voraussetzungen ihnen ein Preisnachlass gewährt wird und nicht erst, wenn ihre Mail-Adresse schon in der Datenbank des Unternehmens gespeichert ist“, so Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Fast die Hälfte der überprüften Shops übermittelte die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Angebote erst nach der erfolgreichen Newsletter-Anmeldung mit dem Rabatt- oder Gutscheincode: Bei 22 Online-Shops galten die Vergünstigungen dann nur für einen begrenzten Zeitraum. In 20 Shops konnten sie nicht mit anderen Aktionsangeboten kombiniert werden und bei 17 Anbietern waren sie überraschenderweise an einen Mindestbestellwert gekoppelt. In 13 Shops wurden bestimmte Produkte ausgeschlossen. Vor allem bei der Gültigkeitsdauer gab es große Unterschiede. Einige Codes konnten noch Monate nach Erhalt der Bestätigungsmail eingelöst werden, andere nur drei Tage lang.

„Uns hat überrascht, dass so viele Online-Shops nicht mit offenen Karten spielen“, sagt Rehberg. Das führe zwangsläufig zu Frust statt Freude auf Seiten der Verbraucher und sei kein guter Auftakt für eine Kundenbeziehung. Verbrauchern rät sie, persönlichen Daten nur dann preiszugeben, wenn es wirklich notwendig ist und auch das Kleingedruckte genau zu lesen


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