Verfahren eingestellt – Zivilprozess droht

29. Januar 2015

Er muss zwar weniger zahlen, doch zu Ende ist die Angelegenheit damit längst noch nicht: Das Landgericht Neubrandenburg hat heute das Berufungsverfahren gegen den 71-jährigen bekannten Warener Boxtrainer Wolfgang Nicolovius gegen die Zahlung von 1000 Euro Strafe eingestellt. Zivilrechtlich dürfte auf ihn allerdings noch einiges zukommen.

Gavel, symbol of judicial decisions and justice„Wir sind Müritzer“ hat mit einem Beobachter des heutigen Prozesses gesprochen. „Da ist was schiefgelaufen und sie hatten die Garantenpflicht“, so Richter Carl Christian Deutsch.

Der 15 Jahre alte Boxanfänger war 2012 bei einem „Schnuppertraining“ gegen einen erfahreneren Boxer ins Sparring geschickt worden, allerdings nicht von Wolfgang Nicolivius selbst, sondern von seinem Sohn René. Dabei zog sich der Jugendliche einen Bruch in der Augenhöhle zu, der operiert werden musste. «Mein Sohn leidet heute noch an den Folgen», schilderte die Mutter heute vor Gericht.

Der 71-Jährige hatte den Jugendlichen zwar nicht persönlich in den Ring geschickt, trug aber als Vereinsvorsitzender die Hauptverantwortung, erklärte der Richter. Die rund 1000 Euro entsprechen einem Monatseinkommen des Vereinsvorsitzenden und sollen an den Landessportbund gehen.

Der erfahrene Coach, der schon seit 1970 als Boxtrainer arbeitet, war bereits im Sommer 2014 vom Warener Amtsgericht wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Strafe von knapp 2400 Euro verurteilt worden. Dagegen hatte sein Anwalt Rechtsmittel eingelegt.

„Das Wichtigste ist immer, dass die Kinder und Jugendlichen eine Einwilligung ihrer Eltern haben, sich in Gefahr zu begeben“, so der Richter. Das sei in diesem Fall aber nicht erfolgt.

Der Jugendliche war mit Freunden erst zum zweiten Mal beim Training. An dem Tag forderte der Sohn des Trainers die vier „Neuen“ auf, ein Sparring zu absolvieren. Man wollte zeigen, wie es sei, wenn Erfahrene gegen Laien boxen. Schon die ersten beiden «Schnupperboxer» holten sich blutige Lippen. Daraufhin habe der Trainersohn den gelernten Boxer beim nächsten Kampf aufgefordert, «doch mal richtig zuzuschlagen.» «Und sie haben ihren Sohn gewähren lassen», warf Deutsch dem 71-Jährigen vor.

«Mit diesem Ausgang können wir leben», erklärte der Anwalt des Geschädigten, Albrecht Graf von Reichenbach.  Nun wolle man Schmerzensgeld und Schadensersatz einklagen, vermutlich eine fünfstellige Summe, da noch nicht alle Folgekosten absehbar seien.

Der heute 17-Jährige hat gerade eine Absage von der Bundespolizei erhalten – wegen der durch das verhängnisvolle Schnuppertraining verursachten Augenprobleme, wie er sagt.

Auf eine Entschuldigung seitens des Boxtrainers und dessen Sohnes wartete die Familie weiterhin vergeblich.


2 Antworten zu “Verfahren eingestellt – Zivilprozess droht”

  1. Jörg Müller sagt:

    Schade das Trainer und Verantwortliche besondes in solchen Situationen weder über ausreichend Rückgrat oder Anstand vefügen, Fehler einzugestehen. Wobei man dem Sohn Rene N. sicher keinen Vorsatz nachsagen kann, denn dafür reichts bei ihm eh nicht. Einfach nur erbärmlich. Ich hoffe auf eine hohe und , dem verursachten Schaden entsprechend, gerechte aber harte Strafe. Dem unfähigen Rene N. sollte man alle Berechtigungen als „Trainer“ für immer entziehen . . . .

    • Heiko Knüppel sagt:

      Ich hoffe, das jetzt Ruhe einkehrt und es wieder um den Boxsport geht, den wir alle so lieben.