Vermieter von Ferienwohnungen an der Müritz verunsichert

11. Mai 2019

An der Müritz geht die Angst um, und zwar bei privaten Vermietern von Ferienwohnungen. Auslöser ist eine Entscheidung von Warener Stadtvertretern und der Verwaltung, die es künftig verbietet, dass im Wohngebiet Eldenholz weiterhin Unterkünfte an Urlauber vermietet werden. Dieses Schicksal kann nämlich auch andere Müritzer in Wohngebieten treffen.
„Das ist eine Ungerechtigkeit sondergleichen, die uns gerade widerfährt, und die Stadtvertreter spielen mit“, so ein betroffener Eldenholzer in einem Brief an „Wir sind Müritzer. Nirgendwo greife die Stadt so hart durch wie in diesem Eigenheimgebiet, selbst Wohnungsgesellschaften dürften in den Neubaugebieten dringend gebrauchte Wohnungen als Ferienwohnungen anpreisen.

Dass in Eldenholz gar nicht an Touristen vermietet werden dürfe, weil es sich laut Bebauungsplan um ein reines Wohngebiet handelt, sei zufällig aufgefallen. Nur ein Hausbesitzer habe vor vielen Jahren eine Ausnahmegehmigung erhalten – wohl aus Versehen. 13 weitere haben jetzt Anträge gestellt, die jedoch abgelehnt werden. „Nie hat es jemanden gestört, mehr als 20 Jahre nicht.  Wir haben unsere Wohnungen nie heimlich vermietet, sondern auch öffentlich dafür geworben. Immer ohne Beanstandungen. Jetzt mit einem Mal soll das nicht mehr möglich sein. Damit vernichten die Stadtverwaltung und die Stadtvertreter sogar Existenzen“, heißt es in dem Schreiben an unsere Redaktion.

Als feige bezeichnen Betroffene die Mitglieder des zuständigen Stadtentwicklungsausschusses, die sich offenbar nicht getraut haben, ihre Meinung zu vertreten und sich stattdessen enthielten. „Entweder man stimmt den Ausnahmegenehmigungen zu oder nicht. Dazwischen gibt es nichts, es sei denn, man hat so kurz vor der Wahl Angst, eine Position zu beziehen.“ meinen Anwohner.

Ob die Betroffenen sich gegen die Entscheidung juristisch wehren, ist noch unklar. In Bad Doberan scheiterte der Versuch, eine Änderung des B-Planes gerichtlich durchzusetzen. Ein bisschen Hoffnung setzen einige Eldenholzer in die bevorstehende Kommunalwahl. Sobald die neue Stadtvertretung feststehe, wolle man das Gespräch suchen.

In Waren sei bekanntlich schon mal ein Gebiet umgewidmet worden. Hinter Amsee sind aus zunächst geplanten Ferienhäusern richtige Wohnhäuser geworden. Illegal, wie es damals hieß, fest wohnen dürfe dort niemand, die Stadt wollte das beenden. Doch mit mächtig Druck und politischem Willen konnte dieser bis dahin illegale Zustand im Nachhinein legalisiert werden.

Aber nich nur die Eldenholzer stehen vor diesem Problem. Rings um die Müritz gibt es weitere Gebiete, in denen die Vermietung von Ferienwohnungen nicht genehmigt ist. So könnte es in Zukunft weitere Vermieter treffen.

Foto: Google Earth


21 Antworten zu “Vermieter von Ferienwohnungen an der Müritz verunsichert”

  1. Matthias Schmidt sagt:

    Es wäre doch ein annehmbarer Kompromiss, wenn die Anwohner der Baugebiete in ihren Häusern auch vermieten dürfen, wenn sie selbst dort auch wohnen. D.h. wenn nur Häuser errichtet werden, um sie anschließend als Ferienhäuser zu vermieten, erfolgt keine Genehmigung. Wohnt aber der Eigentümer selbst mit ihm Haus oder daneben, dann gibt es eine Genehmigung. So könnten reine Ferienhaussiedlungen vermieden werden und der wohnbauliche Charakter bliebe erhalten.

  2. Simone sagt:

    Wir fahren schon viele Jahre nach Waren. Sogar als Kind war ich oft auf dem Campingplatz Ecktannen. Ich finde die Ansicht von M. Schmidt eine gute Idee. Reine Ferienhaussiedlungen finde ich auch nicht okay. Die Einwohner der Stadt haben dann kaum noch die Möglichkeit selbst Bauland zu finden.
    Mit dem Vermieter der Wohnung auf dem Gelände ist es dann eh angenehmer. Man kann viel erfahren über die Region und kann vielleicht auch mal ein wenig Zeit miteinander verbringen. Es sollte meiner Meinung nach ein ausgewoges Verhältnis bleiben. Zumal auch schon 2 große Hotels direkt am Ufer der Müritz in Waren gebaut worden.
    Also bitte nicht streiten und einen Kompromiss finden. Vielleicht kann man auch für die vorhandenen Fewos einen Bestandsschutz erwirken. Neue gibt’s dann halt nicht.
    Freundliche Grüße aus Leipzig

  3. Moni sagt:

    Ich finde diese Entscheidung gut, denn es kann nicht sein, das man wenn man in Waren arbeitet und lebt keine bezahlbare Wohnung als kleine Familie mehr findet, mit einer Ferienwohnung kann man ja mehr Geld verdienen. In der Gastronomie, Handel u. s.w sind jetzt schon kaum Arbeitskräfte zu finden und wenn einer in Waren eine Stelle findet, dann hat er ein Problem mit der Wohnung. So kann es nicht weiter gehen. Tourismus ja, aber in einem gesunden Verhältnis.

  4. Kopfschüttler sagt:

    Wer unbedingt auf die Einnahmen durch Feriengäste angewiesen ist (Existenz), der muss bei der Stadtverwaltung schriftlich eine Genehmigung einholen. Nur dieses Schriftstück sichert seine Existenz.
    Tat aber nur einer.

    Alles andere („aber alle machen das“ oder „ich habe öffentlich dafür geworben“) ist eben risikobehaftet und auch in Eldenholz wohnen genügend intelligente Menschen, die Gesetze lesen können.
    Und man munkelt, einige haben die Gesetze auch gelesen und hatten es schon lange gewusst.
    Aber wieso schlafende Hunde wecken, wenn man noch ein paar Jahre Einnahmen generieren kann.

    Und ein Kompromiss wäre der obige Vorschlag eben auch nicht, sondern eine Bevorteilung von Hauseigentümern in Eldenholz gegenüber anderen Hauseigentümern in anderen Wohngebieten.

    Sie sollen langfristig vermieten, das dürfen sie nämlich.
    Und das haben viele auch gemacht, aber Feriengäste lohnt halt mehr und deshalb schwenkten auch immer mehr auf diese Vermietung um.
    Wohnungen sind Mangelware in Waren und Umgebung und irgendwo müssen die Kellner, Köche und Azubis auch wohnen.

  5. "Mien Hüsung" sagt:

    Ferienhäuschen kosten in der Saison ca. 100€ am Tag: 100€ x 30 Tage= 3000€ im Monat
    3000€ x 7 Monate Saison = 21000€ pro Saison
    21000€ : 12 Monate= 1750€ monatlich auf das Jahr gerechnet
    1750€ zuzüglich Heizkosten für die Wintermonate: ca. 100€ = 1850€ Warmmiete pro Monat …..
    Laut TVöD müsste ein einfacher Vollzeitangestellter des Landratsamtes sein komplettes Monatsgehalt für die Miete überweisen.
    Dann mal Augen auf bei der Partnerwahl für die Existenzsicherung! Es drohen Verhältnisse wie am Starnberger See!!!
    Wenn Waren eine Zukunft haben soll, dann müssen derartige Vermietungen unterbunden werden! Es sollte bereits ein Privileg sein, wenn man seinen Wohnsitz am Wasser hat und nicht noch Profit daraus erzielen! Das ist meine Meinung, weil ich in Waren geboren wurde!

    • Andreas Binder sagt:

      Hallo
      Mit aller Hochachtung aber bei so einer Kostenaufstellung scheint es so, dass BWL nicht gerade Ihr Lieblingsthema ist ?!

  6. Ureinwohner sagt:

    Zunächst einmal gelten Deutschland (und das ist gut so) die aufgestellten Gesetze und Verordnungen für alle und sind zu befolgen. Denn wie in diesem Fall, folgt die Ausweisung als reines Wohnungebiet u.a. dem Zweck der Allgemeinheit genügend Wohnungraum zur Verfügung zu stellen und ein zu Wohnzwecken bestimmtes Gebiet nicht mit den Jahren in einen „Touri Park“ zu vewandeln. Touristische oder Misch-Gebiete sind im Rahmen der Stadtentwicklung bewusst separat geplant.

    Deshalb verstehe ich die forderende Haltung der hier beschriebenen Hauseigentümer in keinster Weise:
    1. Bei Errichtung der Häuser war bereits bekannt, dass sie nur zu Wohnzwecken zu nutzen sind (reines Wohngebiet).
    2. Sollte dennoch jemand FeWo Einnahmen einkalkulieren, ist das – so hart es klingt – eigenes Verschulden und sollte nicht auf die Stadt oder Stadtvertreter abgewälzt werden.
    3. Ich als Hausbesitzter würde mich im Umkehrschluss freuen, 20 Jahre illegal Zusatzeinnahmen generiert zu haben, anstatt hier so auf die Barrikaden zu gehen
    4. Der Wohnraum in Waren ist aktuell so knapp geworden, dass jetzt solche Abweichung natürlich eher auffallen als noch vor 20 Jahren. Das bedeutet im Umkehrschluss aber auch: jeder der betroffenen FeWo Vermieter, kann seine Wohnung alternativ und problemlos zu Wohnzwecken vermieten. Womit das Thema „Existensbedrohung“ auch vom Tisch wäre.

    Erlauben Sie mir noch eine persönliche Bemerkung: Die Devise: „Gesetzte sind nur dann zur befolgen, wenn Sie anderen einschränken“ drängt sich mir hier auf. Das sollte jeder Hauseigentümer einmal überdenken.

    • Andreas Binder sagt:

      Hallo Ureinwohner, die „Touri-Parks“ werden dann andere bauen mal sehen wie es dann den Ureinwohnern gefällt wenn Großinvestoren aufschlagen und die Ferienregion in Beschlag nehmen. Die werden dann „viele“ Arbeitsplätze schaffen Mindestlohn zahlen und die Gelder der Urlauber landen dann in irgendwelchen Investmentfonds und verbleiben dann nicht mehr in der Region. Nur gut, dass die Lobby jetzt gleich zwei Fliegen mit eine Klappe schlagen kann. Die Feriengäste werden gleich in die Anlagen gelenkt und das neue Personal der Parks kann dann gleich für billig Geld in den alten Ferienwohnungen wohnen. Im Moment geht die Regierung in ganz Deutschland gegen Ferienwohnungen mit dem Argument des Wohnungsmangels vor. Aber es wurden ja nur der Neubau von Luxus-Wohnungen gefördert und „vergessen“ bezahlbaren Wohnraum zu schauen. Warum wohl??? In einer reinen Wohnanlage Ferienwohnungen zu vermieten ist natürlich fraglich, wenn es aber 20 Jahre keinen gestört hat und alle voneinander partizipiert haben frag ich mich natürlich was jetzt wirklich dahintersteckt?

  7. Ichauswaren sagt:

    Die Stadt klagt doch immer über wenig Geld. Sind die Einnahmen aus den Vermietungen versteuert worden ?

  8. Mario sagt:

    @Redaktion: ist denn bekannt, zu wann die Vermietungen eingestellt werden müssen?
    Vielleicht sollten die Vermieter zumindest diese Saison noch mitnehmen dürfen. Schließlich sind die meisten Quartiere schon gebucht. Ich möchte mir gar nicht vorstellen, was dann noch für Ärger droht, wenn die Buchungen vermieterseitig wieder storniert werden müssen. Die Ausrede „höhere Gewalt“ dürfte dann nicht ziehen…

  9. Andreas Binder sagt:

    Unverständlich aber nachzuvollziehen!
    Jetzt beginnt man in den ärmsten Bundesland auch noch damit die einzige sich gut entwickelte Einnahmequelle, den Torismus zu reglementieren und in die Hände der Finanzwelt (Hotelketten) zu lenken. Und das auch nur weil es Jahre lang von Land und Gemeinden versäumt wurde bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Man sollte nicht glauben das dies zufällig passiert im Hintergrund agieren mit ziemlicher Sicherheit die Lobbyisten der Finanzwirtschaft, in ganz Deutschland wird im Moment ganz aggressiv gegen Ferienwohnungen vorgegangen! Benutzt werden dazu die Behörden, die müssen jede Möglichkeit der Gesetzgebung aufdecken um die Verbote durchzusetzen! Sicher werden bald Pläne (wenn nicht schon geschehen) für Ferienparks und dergleichen auftauchen wo Investoren ihre Milliarden sichern und dem Umfeld dann „viele“ Arbeitsplätze bringen (in denen dann Mindestlohn gezahlt wird). Der eigentliche Charakter des Umfeldes wird damit kaputt gemacht „Es lebe all inclusive“!

  10. Hecht Rainer sagt:

    Suche eine Übernachtungsmoglichkeit für 1-2Wochen

  11. Simon Simson sagt:

    Wer ein Haus gebaut, eine Ferienwohnung eingerichtet und sich mit sonntäglichem Staubsaugen und Bettenbeziehen gegen existenzielle Einbrüche absichern wollte, mag seinen Unmut über einseitige und grobschlächtige Entscheidungen der Verwaltung und Bürgerschaft kundtun. Wer andererseits eine Wohnung sucht, wird in Waren zwar noch immer fündig, so er Kompromisse einzugehen gedenkt. Das ist, wenn man in Häusern Anderer wohnen will, sicher normal, aber nicht jedermanns Sache. Kann es sein, dass manch Meckerer so gestrickt ist: weder Geld noch Eigenleistungen mühsam in Immobilien stecken, dafür lieber über Qualität, Mietpreise und mangelnde Individualität angebotener Wohnungen klagen? Sicher gibt es Leute mit bescheidenen Ansprüchen und auch mit Schwierigkeiten. Die meckern aber hier nicht.
    —————————————————————————————————————————-
    Die Verantwortlichen werden kurz vor den Wahlen abgewogen haben, welcher Art Wähler es mehr sind und scheuen deshalb nicht, uns Einwohner derart zu spalten. Dass hier von Großinvestoren mit Ferienhaussiedlungen oder möglichen Steuerhinterziehungen die Rede ist, geht zwar am Thema Eldenholz scharf vorbei, heizt aber die Neiddebatte ordentlich an. Also dann: dieselben Entscheider wiederwählen! Da werden zwar eigene Problem nicht gelöst, aber andere benachteiligt. Tut ersatzweise auch gut.

    • Gregor sagt:

      Was hat das denn mit einer Neiddebatte zu tun?
      In „reinen Wohngebieten“ darf man keine Ferienwohnung betreiben, Punkt.
      Nicht mehr und nicht weniger.
      Wenn die Stadt vor Jahren eben der Meinung war dort nur ein „reines Wohngebiet“ zu beplanen, dann hat man sich schon was bei gedacht.

      Hier der Auszug aus dem Gesetz (übrigens ein Bundesgesetz):

      (1) Reine Wohngebiete dienen dem Wohnen.
      (2) Zulässig sind
      1. Wohngebäude,
      2. Anlagen zur Kinderbetreuung, die den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienen.
      (3) Ausnahmsweise können zugelassen werden
      1. Läden und nicht störende Handwerksbetriebe, die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebiets dienen, sowie kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
      2. sonstige Anlagen für soziale Zwecke sowie den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienende Anlagen für kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke.

      Das Bundesverwaltungsgericht (das höchste Gericht in Deutschland für diese Art der Fälle) hat übrigens festgestellt, dass „die mietweise Überlassung von selbständigen Wohnungen, sei es auch zu Ferienzwecken, keine Beherbergung“ ist.
      Und dann wäre da auch noch „ausnahmsweise“ und da kann man bei 13 Anträgen in dem kleinen Eldenholz schon nicht mehr von Ausnahme reden.

      Ein Bebauungsplan kann geändert werden, aber das kostet und man darf auch mit Widerständen rechnen.

      • Mario sagt:

        Zum Punkt Änderung des Bebauungsplans ist zu sagen, dass die Stadt dadurch mit eventuellen Forderungen der Eigentümer durch die Minderung der Grundstückswerte rechnen muss.

  12. Simon Simson sagt:

    Ausnahmsweise können zugelassen werden … sowie kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes,

    Das sollte zumindest für Ferienwohnungen in Gebäuden, in denen die Eigentümer wohnen, gelten. Der Auftrag an unsere Stadtvertreter gebietet, Schaden von uns Einwohnern, also auch von denen, die ihre Ferienwohnung im Hause existenziell brauchen, abzuwenden. So darf ohne Übertreibung gesagt werden, dass sie mit der offenbar populären Entscheidung vitalen Interessen dieses arbeitsamen Bevölkerungsteils die kalte Schulter zeigen, sie opfern, wo es gerade um Höheres geht. Ob das Kalkül ist, ist nicht nachzuweisen. Für doof halte ich diese Herrschaftlichkeit über uns aber nicht.
    Neid ist, Gregor, natürlich nicht unmittelbar in der Entscheidung zu erkennen aber im Denken anderer, ausgedrückt in etlichen Kommentaren dazu. Hatte ich das nicht deutlich hingeschrieben?

    • Mario sagt:

      Nur mal zur Richtigstellung: eine private Vermietung ist nicht unbedingt ein Gewerbe. Hierzu muss eine Gewerbeanmeldung bei den entsprechenden Behörden erfolgen.

      • Simon Simson sagt:

        Ab drei Ferienwohnungen ist es ein Gewerbe. Ob es darunter ein „Beherbergungsbetrieb“ ist, weiß ich nicht. Das Vermieten einer Wohnung ist sicherlich zulässig. Darum, liebe Eldenholzer: Lasst das „Ferien-“ weg. Alles wird gut.

        • Gregor sagt:

          Lieber Simon Simon,

          Wie ich schon ausführte ist „die mietweise Überlassung von selbständigen Wohnungen, sei es auch zu Ferienzwecken, keine Beherbergung“.
          Also vereinfacht gesagt: Eine Ferienwohnung ist kein Beherbergungsbetrieb!

          Ein Beherbergungsbetrieb besteht aus einer Übernachtungsmöglichkeit und verschiedenen dazugehörigen Dienstleistungen, die unmittelbar mit der Übernachtung zu tun haben. Und diese müssen auch in Anspruch genommen werden und nicht nur angeboten werden!
          Zum Beispiel Frühstück, Wäscheservice, Reinigung, Handtücher usw.
          Hier kann es auch mal zu einem Gerichtsstreit kommen, weil beispielsweise der Frühstücksraum zu weit von der Übernachtunsmöglichkeit weg ist. Hier muss also abgewogen werden.

          Erlaubt ist die normale Vermietung zum Wohnen. Recht haben sie also mit „lasst das ‚Ferien-‚ weg“.

          „Der Auftrag an unsere Stadtvertreter gebietet, Schaden von uns Einwohnern… abzuwenden.“
          Falsch!
          Der Auftrag der Stadtvertreter ist zum Wohle der Allgemeinheit und des gesellschaftlichen Zusammenlebens in der Stadt zu wirken. Und dies ohne gegen Gesetze zu verstoßen.
          Noch einmal: Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist ein Bundesgesetz und keine Satzung der Stadt, die mal so einfach geändert werden kann!
          In einem durch Bebauungsplan ausgewiesenen „reinem Wohngebiet“ dürfen keine Ferienwohnungen betrieben werden!
          Das hätte nur viel früher auffallen müssen, erlaubt war es aber noch nie seit dem Bebauungsplan in Eldenholz Ferienwohnungen zu vermieten.
          Früher war es vielleicht auch allen egal, weil es genügend freie Wohnungen in Waren und Umgebung gab aber jetzt ist die Lage eine andere.

          Gewerbe liegt eigentlich immer vor, wenn man Gewinn erzielen will (!) oder wenn man über eine bestimmte Höhe an Einnahmen kommt.
          Aber ob gewerblich oder privat als Ferienwohnung vermietet, macht in Eldenholz keinen Unterschied.
          Beides ist nicht erlaubt.