Verpackungsgesetz: IHK Neubrandenburg warnt vor noch mehr Bürokratie für Unternehmen

20. Februar 2021

Die IHK Neubrandenburg sieht die geplante Änderung des Verpackungsgesetzes kritisch. Dazu hat sich die Kammer jetzt mit dem Appell an die MV-Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewandt, im unmittelbar bevorstehenden Gesetzgebungsprozess darauf hinzuwirken, die Registrierungspflichten künftig nicht noch weiter auf Service- und Transportverpackungen auszudehnen. „Sonst werden insbesondere kleine Unternehmen wie Einzelhändler, Imbissbetreiber oder Cateringdienste unabhängig von der Art und Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen hochgradig bürokratisch belastet“, betont IHK-Hauptgeschäftsführer Torsten Haasch. Das sagt er auch mit Blick auf alle Umfragen bei kleinen und mittelständischen Firmen, in denen die Bürokratiebelastung als Standortnachteil genannt wird.

Aus Sicht des IHK-Hauptgeschäftsführers hat sich das zurzeit geltende System zur Erfassung von Serviceverpackungen bewährt. Bislang müssen sich Hersteller, (Online-)Händler und Importeure, die Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in den Verkehr bringen, im Verpackungsregister LUCID registrieren. Als Verpackungen gelten mit Ware befüllte Verkaufs- und Umverpackungen (zum Beispiel Pizzakartons oder die Einkaufstüte aus Papier), die nach Gebrauch beim Endverbraucher und bei sogenannten „gleichgestellten Anfallstellen“ wie Gaststätten, Büros oder Krankenhäusern als Abfall anfallen. Auch Versandverpackungen zählen dazu.

Sollte der Gesetzgeber dennoch an der erweiterten Registrierungspflicht festhalten, spricht sich die IHK Neubrandenburg für eine ausreichende Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2022 aus.

Das Verpackungsgesetz gibt es seit mehr als zwei Jahren. Anlass für die Novelle sind nicht zuletzt Vorgaben aus der EU-Abfallrahmenrichtlinie und der Einwegkunststoffrichtlinie. Bereits am 3. Juli sollen erste Vorschriften in Kraft treten, weitere Vorgaben greifen stufenweise ab 2022. So soll ab dem kommenden Jahr für alle Einweggetränkeflaschen aus Plastik und für alle Getränkedosen eine Pfandpflicht gelten.


Eine Antwort zu “Verpackungsgesetz: IHK Neubrandenburg warnt vor noch mehr Bürokratie für Unternehmen”

  1. Müritzer sagt:

    Wenn Tüten min 10 ct kosten warum dann nicht 10 ct/m² Verpackungsfolie. Das wäre ein großer Gewinn für die Umwelt und für Firmen oft leicht zu ersetzen!