Verwaltungsgericht: Landkreis hat Versammlungsrecht unzulässig beeinträchtigt

4. Juli 2017

 

Im Herbst des Jahres 2015 zog regelmäßig auch in Neubrandenburg MVgida, eine von der NPD unterstützte Gruppierung, durch die Stadt. Hiergegen reagierte der Kreisverband von Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam mit anderen Organisationen mit Mahnwachen. So auch im November 2015, als der Aufzug durch das Reitbahnviertel in Neubrandenburg führte. Die Versammlungsanmeldung der Bündnisgrünen für die Kreuzung Kranichstraße/Fasanenstraße wollte die Versammlungsbehörde des Kreises nicht bestätigen und verlegte die Mahnwache kurzerhand auf den unbeleuchteten Parkplatz am Reitbahnsee. Das war nicht rechtens.

„Wir waren stinksauer, dass die Versammlungsbehörde unser Anliegen, den friedlichen Protest gegen die Hass und Hetze verbreitende MVgida in unmittelbarer Nähe von deren Demonstration nicht zulassen wollte“, so Jutta Wegner, Kreisvorsitzende der Grünen. „Der zugewiesene Ort auf dem unbeleuchteten Parkplatz am Reitbahnsee hat verhindert, dass unsere Mahnwache wahrgenommen werden konnte. Deshalb haben wir uns im Nachhinein vor dem Verwaltungsgericht gewehrt.“

In der mündlichen Verhandlung wies der Richter die Vertreter des Landkreises eindringlich darauf hin, dass das Versammlungsrecht ein hohes Gut sei und deshalb der Platzauswahl des Anmelders nach Möglichkeit auch zu folgen sei. Das wäre auch an der angemeldeten Kreuzung mit einigen Veränderungen möglich gewesen, so das Gericht.

Die Behörde war zwar grundsätzlich berechtigt, Vorkehrungen zu treffen, damit die Kreuzung, auf der auch der MVgida-Aufzug verlaufen sollte, frei bleibt. Aber mit einer Verlegung etwas entfernt vom eigentlichen Kreuzungsbereich und notfalls auch auf die Kranichstraße wären die Rechte der Teilnehmer der von den Grünen angemeldeten Mahnwache weniger beeinträchtigt worden Der Autoverkehr genießt keinen grundsätzlichen Vorrang vor dem Demonstrationsgeschehen, stellte das Gericht klar. Auch sei der unbeleuchtete Parkplatz ohne Sichtbezug zu der MVgida Demonstration ungeeignet gewesen, weil dadurch das Anliegen der Mahnwache vereitelt wurde. Die Zuweisung eines näher gelegenen und damit geeigneteren Ortes wäre möglich und angemessen gewesen.

Die Vertreterin des Landkreises zeigte sich einsichtig und erklärte, dass sie die Entscheidung so nicht wieder treffen würde. „Für uns reicht dieses Eingeständnis ein, uns war wichtig eine Bestätigung zu bekommen, dass auch die Rechte der Gegendemonstranten auf eine Versammlung in Hör- und Sichtweite gewahrt werden müssen und von der Versammlungsbehörde akzeptiert werden,“ so Jutta Wegner. „wir sind froh, dass der Landkreis das nun auch akzeptiert und hoffen für die Zukunft auf kooperativere Zusammenarbeit.“


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