Vier neue Schwerpunktstaatsanwaltschaften in MV

4. Dezember 2019

Ab Januar 2020 werden bei den Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern vier weitere Schwerpunktstaatsanwaltschaften eingerichtet. Das haben Justizministerin Katy Hoffmeister und Generalstaatsanwältin Christine Busse auf der Landespressekonferenz vorgestellt.

Bei der Staatsanwaltschaft Rostock wird eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Straftaten im Gesundheitswesen eingerichtet.

Bei der Staatsanwaltschaft Stralsund wird es eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung von organisiert und bandenmäßig begangenen Eigentums- und Vermögensdelikten geben.

Eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft bei der Staatsanwaltschaft Schwerin wird zur Bekämpfung von Straftaten betreffend Land- und Forstwirtschaftssachen organisiert.

Die vierte Schwerpunktstaatsanwaltschaft wird bei der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg entstehen. Sie wird sich mit Wehrstrafsachen befassen.

Justizministerin Katy Hoffmeister: „Die Staatsanwaltschaften müssen sich immer neuen Herausforderungen stellen. Die Errichtung der vier neuen Schwerpunktstaatsanwaltschaften ermöglicht die weitere Spezialisierung der Mitarbeiter. In bestimmten Kriminalitätsbereichen werden die Sach- und Rechtsfragen zunehmend komplexer und komplizierter und erfordern häufig noch mehr spezifische Kenntnisse. Eine spezialisierte Einheit kann viel effektiver arbeiten. Effektives Arbeiten sollte stets unser Ziel sein.“

Generalstaatsanwältin Christine Busse: „Eine effektive Strafverfolgung setzt auch voraus, dass wir als Strafverfolgungsbehörden aktuelle Entwicklungen stets im Blick behalten und entsprechend darauf reagieren. In den letzten Jahren haben sich in einigen Kriminalitätsfeldern nachhaltige Veränderungen gezeigt, die besondere Herausforderungen mit sich bringen. Dazu gehören zum Beispiel vermehrt auftretende Fälle von Trickbetrug und Einbruchsdiebstahl, die auf organisiert handelnde Tätergruppierungen zurückzuführen sind. Wir beobachten vermehrt Probleme im Zusammenhang mit der zunehmend erforderlich werdenden Pflege kranker oder sonst pflegebedürftiger Menschen.

Mit der steigenden Zahl der damit befassten Unternehmen steigt auch die Zahl der Fälle, in denen nicht korrekt abgerechnet wird oder abgerechnete Leistungen nicht oder nicht richtig erbracht werden. Das führt zu erheblichen finanziellen Schäden und teilweise zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen pflegebedürftiger Personen. Auch die immer komplizierter werdenden tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Erzeugung von Lebensmitteln führen vermehrt zu Rechtsverstößen, auch von strafrechtlicher Relevanz. Aus diesen können wiederum Gefahren für die Gesundheit der Verbraucher oder auch unberechtigt bezogene Subventionen entstehen. Des Weiteren nehmen die Angriffe auf land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit zum Teil erheblichen und im Einzelfall existenzbedrohenden Schäden zu. Diesen und anderen komplexen Konstellationen begegnen wir unter anderem mit den neu eingerichteten Schwerpunktstaatsanwaltschaften.“

Bislang existieren drei Schwerpunktstaatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern:
Bei der Staatsanwaltschaft Rostock zur Bekämpfung der Informations- und Kommunikationskriminalität.
Eine weitere Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus, ebenfalls bei der Staatsanwaltschaft Rostock.
Bei den Staatsanwaltschaften Rostock und Schwerin sind zudem Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschaftsstrafsachen eingerichtet.


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