Viereinhalb Jahre Haft für lebensgefährlichen Angriff mit Machete

5. März 2019

Wer einen Gegner mit einer gefährlichen Machete angreift und verletzt, muss mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe rechnen. Das wurde am Montag am Landgericht Neubrandenburg deutlich. Die Strafkammer sprach einen 39 Jahre alten Mann des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung schuldig – und verhängte vier Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe. Der 39-jährige gelernte Kfz-Mechaniker hatte seinen Gegner aus Rache im September 2018 vor dem Rockerklub der Bandidos abgepasst und mit einer solchen Machete attackiert – nicht nur einmal, gleich dreimal.

„Der erste Schlag verursachte eine bis zu acht Zentimeter klaffende Kopfwunde“, erläuterte Richter Jochen Unterlöhner. Das allein war schon lebensgefährlich, denn der 41 Jahre alte Getroffene wäre ohne schnelle Hilfe wohl daran verblutet. Der Täter habe aber danach nicht aufgehört, sondern noch zweimal zugeschlagen.“Sie haben ihr Opfer zum Glück nicht nochmal am Kopf getroffen“, erläuterte der Richter.

Die beiden Männer – selbstständige Alleinunternehmer aus der Baubranche –  kannten sich aus dem Umfeld des Rockerklubs. Dort war man sich mehrfach begegnet. Auch an jenem Wochenende, an dem ein Bekannter in dem Klub einen runden Geburtstag feierte, bis zum Sonntagmorgen. Mehrere Zeugen berichteten, dass der Angeklagte bei der Feier „komisch drauf war.“ Er habe immer Streit gesucht, sagte der spätere Geschädigte als Zeuge.

Der Verurteilte selbst gab an, gar nichts mehr von jenen verhängnisvollen Stunden zu wissen. Er schob das auf seinen Alkoholkonsum und darauf, dass er Appetitzügler nahm. Der hünenhafte Mann wog damals 180 Kilogramm, wie er sagte, und wollte eigentlich dadurch abnehmen. Ob er auch Betäubungsmittel konsumierte, blieb unklar.

Etwa zwei Stunden vor der Attacke gingen die beiden Männer hinaus, um sich zu schlagen. Das endete damit, dass der Verurteilte unterlag und zu Boden ging. Danach gingen beiden wieder zu der Feier, eine Versöhnung kam aber nicht zustande. Daraufhin verschwand der 39-Jährige – bis er später mit der Machete wieder auftauchte, gerade als der andere Mann nach Hause wollte. Vermutlich hatte er aus Rache in seinem Auto gewartet.

Eine Frau beobachtete, wie der Mann gezielt auf das Opfer losging. Trotzdem konnte der Attackierte den Angreifer noch so abwehren, dass die Machete wegfiel. Dann war der angegriffene Mann auf schnelle Hilfe angewiesen. Nach der Machetenattacke wurde auch der Täter noch von Sanitätern untersucht und kam bei einem Atemalkoholtest auf 1,38 Promille. Der Notarzt erinnerte sich, dass der Täter auch im Rettungswagen komisch war: Er habe nicht versorgt werden wollen, sondern wollte schnell weg. „Dann habe ich ihn gehen lassen, denn der andere Mann war schlimmer dran.“

Zudem war da die ganze Situation noch ziemlich unklar. Die Strafe fiel eineinhalb Jahre kürzer aus, als die Forderung des Staatsanwaltes, aber höher als die Verteidigung es wollte, und ist noch nicht rechtskräftig. „Die Waffe hat eine Klinge, die einem schon Angst macht, wenn sie nur auf dem Richtertisch liegt“, sagte der Richter zum Abschluss.

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