Vogelgrippe in einem Betrieb des Amtes Röbel festgestellt

16. Februar 2021

Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist in einem Geflügelbestand die Vogelgrippe amtlich festgestellt worden. Betroffen sind in dem Betrieb im  Amtsbereich Röbel-Müritz etwa 30 Hühner und 5 Gänse, die nun tierschutzgerecht getötet werden müssen.

Auf Grundlage der amtlichen Ergebnisse wurden alle notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Tierseuche nach den europa- und bundesrechtlichen Vorschriften durch den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte festgesetzt.

Die Maßnahmen bestehen unter anderem in der Einrichtung eines Sperrbezirkes von 3 Kilometern und ein Beobachtungsgebiet von 10 Kilometern um den Ausbruchsbetrieb.

Diese Maßnahme wurde umgehend vom Veterinäramt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte umgesetzt. Geflügel, Fleisch und Eier dürfen nicht in sowie aus den Restriktionsgebieten verbracht werden. In dem Sperrbezirk befinden sich 99 weitere Geflügelhaltungen mit einem Bestand von insgesamt ca. 47.500 Tieren. Im Beobachtungsgebiet sind 410 Betriebe betroffen mit insgesamt ca. 550.000 Tieren. Alle müssen jetzt aufgestallt werden und die Betriebe sowie die Kleinsthalter müssen strenge Hygieneauflagen umsetzen.

Auf der Internetseite des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte ist die entsprechende Allgemeinverfügung bekannt gemacht worden. Im Geodatenportal sind auf einer interaktiven Landkarte die aktuellen Sperrgebiete und weitere Informationen zu Seuchen abrufbar. Zum Geoportal  gelangen die Nutzer u.a. über die Internetseite www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de.

Neben den Sperrmaßnahmen werden auch epidemiologische Ermittlungen durchgeführt, um die Ursache sowie weitere Kontaktbetriebe festzustellen.


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