Vogelgrippe: Raus oder Rein? Kein Verständnis bei Geflügelhaltern

15. März 2017

Warum einfach, wenn es auch umständlich geht? Auf diese Formel könnte man das Hickhack um die Stallpflicht und deren Ende an der Müritz und an der Seenplatte gegenwärtig bringen. Wie aus dem Landkreis in Neubrandenburg am Dienstag verlautete, hält sich die Behörde jetzt an die vom Ministerium vorgegebene Praxis, alle Anträge einzeln und schriftlich entgegenzunehmen. Dies müsse dann Antrag für Antrag abgearbeitet und die Genehmigung auch begründet werden.

Bei den etwa 11 000 privaten Hühnerhaltern stößt das auf wenig Verständnis. Denn nun haben drei Landkreise im Westen, darunter die Nachbarn im Landkreis Rostock und in Ludwigslust-Parchim, Regelungen erlassen, die ohne Einzelanträge auskommen. Eigentlich so, wie es auch an der Seenplate geplant war.

Dort darf Geflügel bei privaten Haltern an die frische Luft, wenn man nicht in Risikogebieten – also an Seen und Flüssen, wo viele Wildvögel sind – wohnt. Diese Landkreise verweigern Minister Till Backhaus vorläufig den Gehorsam, damit der Aufwand für die Einwohner, Tierhalter und Ämter beherrschbar bleibt. Gewerbliche Halter von Geflügel müssen überall Ausnahmen von der Stallpflicht beantragen.

Unter der Hand bestätigen Fachleute allerdings auch: Wenn private Hühnerhalter außerhalb der Risikogebiete ihre Tiere einfach rauslassen, ohne vorher einen Antrag gestellt zu haben, ist das kaum kontrollierbar. Und an den Enten, Gänsen und Hühnern ist auch nicht zu erkennen, ob ihr Besitzer oder der Nachbar mit seinen Tieren eine Ausnahme genehmigt bekommen hat.


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