Volksentscheid gegen Gerichtsreform gescheitert

6. September 2015

Kein Erfolg bei der Volksabstimmung:
Von 1 333 327 stimmberechtigten Personen gaben 316 595 Bürger ihre Stimme ab, das entspricht einer Abstimmungsbeteiligung von 23,7 Prozent.
976 Stimmen (0,3 Prozent) waren ungültig. Gültig waren 315 619 Stimmen. Die Frage „Stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu?“ beantworteten 262 608 Abstimmende (83,2 Prozent) mit „Ja“. Die Antwort „Nein“ vereinigte 53 011 gültige Stimmen (16,8 Prozent) auf sich.

Zwar haben 83,2 Prozent der Abstimmenden mit „Ja“ gestimmt, aber diese Mehrheit entspricht nicht zugleich mindestens einem Drittel der stimmberechtigten Personen (444 443). Somit hatte der Volksentscheid keinen Erfolg, denn dafür hätten mindestens 444 443 Wähler abstimmen müssen.

Stimmberechtigte
davon: ein Drittel
1 333 327
444 443
Abstimmende 316 595
Ungültige Stimmen 976
Gültige Stimmen 315 619
Von den gültigen Stimmen entfielen auf
   „Ja“ 262 608
   „Nein“ 53 011

Eine Antwort zu “Volksentscheid gegen Gerichtsreform gescheitert”

  1. Dr.Hans-Joachim Radisch sagt:

    Schade, da haben in außergewöhnlicher Koalition sogar Die Linke, die Grünen und die FDP einhellig mit Richtern und Rechtsanwälten gegen die Gerichtsstrukturreform mobil gemacht, 82 % der zur Abstimmung gegangenen zeigten der in Schwerin selbstherrlich herrschenden GroKo aus SPD/CDU auch die „Rote Karte“. Aber die in MV geltenden gesetzlichen Regeln hätten 33% Wahlbeteiligung verlangt – deutlich mehr als bei der letzten Wahl für die Parteien der großen Koalition gestimmt hatten (!!!) , damit der Volksentscheid für die Regierung bindend geworden wäre. Nur 23% Beteiligung reichten dafür nicht.

    Aber Justizministerin Kuder, die jubelnd aus diesem Ergebnis eine kräftige Unterstützung der Bevölkerung für ihr „Justizentzugsgesetz“ entnimmt, weil 77% durch Nichtteilnahme das Gesetz gegen die Verringerung der Gerichte abgelehnt hätten, weist uns Bürgern den Weg:

    Wenn Nichtteilnahme an Wahlen wirklich als Gegenstimme gegen beabsichtigte Politik zu werten sein soll , sollten wir mit Frau Kuders Idee in Zukunft ernst machen, nicht abgegebene Stimmen bei der nächsten Landtagswahl als Stimme der „Verweigerungsbürger“ werten und in der Weise berücksichtigen, daß mit „Nichtstimmen“ auch keine Abgeordneten gewählt werden und die entsprechende Anzahl von Landtagssitzen unbesetzt bleibt. Im Landtag müßte dann ein Ombudsmann der „Nichtwähler“ konsequent bei jeder parlamentarischen Abstimmung das Stimmgewicht der Nichtwähler mit der Anzahl der nicht gewählten Abgeordneten geltend machen und mit „Nein“ einbringen.

    Bei in der Regel nur 50%iger Wahlbeteiligung einer Landtagswahl würden dann immer schon die 50% der Nichtwähler jede Gesetzesinitiative der gewählten Parlamentarier zu Fall bringen. Wieviel Unfug und Unheil könnte damit verhindert werden!

    (Denn: „Was ist für den Wähler schlimmer als ein fauler Parlamentarier? Ein fleißiger…“ Das „verschlimmbessernde“ Gesetz zur Gerichtsstrukturreform ist der beste Beweis.)

    So wären Politiker endlich gezwungen, sich um die wirklichen Anliegen der Bürger zu kümmern. Wäre das nicht schön, wenn Politiker sich statt für Selbstprofilierung und Volksverdummung für die Wünsche der Bürger interessieren müßten, um sie zum Wählen zu motivieren…

    Diese segensreiche Änderung des Wahlrechtes könnten wir schon mit dem nächsten Volksentscheid erzwingen. Da werden die mündigen Bürger voll demokratischem Enthusiasmus dann sicher massenhaft zu den Urnen eilen…

    Man wird doch mal träumen dürfen, oder?