Volltrunken einen Unfall gebaut und abgehauen

16. August 2020

Mit 3,24 Promille Alkohol intus hat gestern Abend in Staven im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ein Mann einen Unfall gebaut und sich dann aus dem Staub gemacht. Der 48-Jährige wollte mit seinem Auto wenden und fuhr dabei rückwärts gegen ein Garagentor. Dabei entstand ein Sachschaden von rund 2000 Euro. Nach der Kollision verschwand der Mann mit seinem Wagen, wurde dabei allerdings gesehen und konnte schnell ermittelt werden. An einer überprüften Adresse trafen die Polizisten den Flüchtenden. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 3,24 Promille.


4 Antworten zu “Volltrunken einen Unfall gebaut und abgehauen”

  1. Regimekritiker sagt:

    Wo bleibt hier der Ruf nach gesetzlich vorgeschriebenen Gesundheits-, Fahrtauglichkeitsuntersuchungen für solch Klientel? In diesem Fall sollte ja wohl der geistige Zustand zwingend überprüft werden. Ist natürlich blöd, Leute an den Pranger zu stellen, zu deren Zielgruppe man, vom Alter her, selbst dazu gehört. Naja, so lange, wie man selbst, oder nahe Angehörige, nicht zu Schaden kommen, ist eh alles halb so schlimm.
    Aus rechtlicher Sicht würde mich mal interessieren, ob das fahrlässig, oder dann hoffentlich doch vorsätzlich, und vor Allem, eine Straftat ist.

    • Dieter sagt:

      Kleiner Tipp Herr Regimekritiker:

      Nach 3,24 Promille muss der Fahrerlaubnisinhaber zur MPU (Medizinisch Psychologische Untersuchung) und da fällt der mit Sicherheit durch und darf seinen Führerschein abgeben.

      Was Sie allerdings meinen, ist ein falscher Vergleich.
      Ältere Menschen sind permanent reaktionsträger und schauen schlechter.
      Oder auch nicht.
      Aber genau das, sollte ein Test herausfinden.

      Der alkoholisierte Fahrer ist nüchtern höchstwahrscheinlich aber noch reaktionsfreudig und beherrscht sein Fahrzeug noch. Es gibt physiolgisch (körperlich) also keinen Anhaltspunkt für den Entzug der Fahrerlaubnis.

      Die psychologische Komponente wird ihm aber mit Sicherheit abgesprochen bei der MPU, weil man davon ausgehen kann, dass er entweder ein Alkoholiker ist („geübter Trinker“) oder aber unter Alkoholeinfluss sich nicht unter Kontrolle hat und trotzdem fährt („hält sich nicht an Regeln“).
      Beides passt nicht mit der Fahrerlaubnis zusammen und deshalb wird sie ihm wahrscheinlich aberkannt.

      • Regimekritiker sagt:

        Das, was Sie schildern, passiert aber erst „nach einem Delikt“. Spätestens ab diesem Augenblick, sollte dann aber auch präventiv vorgegangen werden. Das aber so, dass es abschreckende Wirkung, auch für Nachahmer, hat. Ich habe den Geisteszustand bewusst angesprochen, weil der, was die Einschätzung von Handlungen und den daraus eventuell gegeben Gefahren angeht, sehr wichtig ist, besonders dann, wenn man mit einem Tonnen schweren Gefährt unterwegs ist. Die bewusste Ablenkung, Selbstüberschätzung usw. (Smartphone, Rasen, Drängeln, etc.) gehört zu solchen Handlungen.
        Spätestens nach dem ersten Vergehen, sollte eine ständig wiederkehrende Prävention, z.B. durch MPU,, erfolgen. Wie ich schon an anderer Stelle erwähnte: Wenn Fahrtüchtigkeitsuntersuchungen, dann bitte für alle potentiellen „Gefährder“. Wegen mir so schnell, wie möglich.

    • FrankS sagt:

      Hallo Regimekritiker,
      der Unfall selbst war fahrlässig, die erfolgte Unfallflucht aber in jedem Fall eine Straftat.
      Das Führen von Fahrzeugen in solch einem Zustand an sich auch.