Warener Anwältin empfiehlt Klage gegen Kündigungen

27. Januar 2015

Die ersten Nölke-Mitarbeiter haben sich inzwischen rechtlichen Rat geholt und wollen nach Informationen von „Wir sind Müritzer“ Klage gegen ihre Kündigung einreichen. Das ist auch eine Empfehlung der Warener Anwältin Katja Schade, die einige Betroffene betreut und schon auf den ersten Blick Fehler bei den Kündigungen ausgemacht hat.

Noe„Wir sind Müritzer“ hat mit der Juristin über den „Fall Nölke“ gesprochen. Sie hält es für unwahrscheinlich wichtig, dass sich die rund 120 Mitarbeiter rechtlich beraten lassen. Das sollten sie auch nicht auf die lange Bank schieben, denn die dreiwöchige Klagefrist muss unbedingt eingehalten werden.
Wegen einer fehlenden Rechtsschutzversicherung sollte niemand den Gang zum Anwalt scheuen, in vielen Fällen gebe es Prozesskostenhilfe. Falsch sei die Annahme, dass es reiche, wenn die Kollegen klagen. Jeder müsse das für sich selbst machen.

„Nach den mir gegenwärtig vorliegenden Informationen halte ich es für hoch problematisch, wie die Kündigungen abgelaufen sind“, so Katja Schade, Auch sie vermutet, dass der Warener Betrieb geschlossen wird, weil die Eigentümer wegen des fehlenden Betriebsrates am wenigsten Widerstand erwarten. So gebe es keinen Sozialplan, um die Kündigungsfolgen abzumildern.

„Aufgefallen ist, dass die Mitarbeiter unterschiedliche Kündigungszeiten haben“, berichtet die Anwältin. Das alleine verstoße schon gegen die vorgeschriebene Gleichbehandlung. Außerdem seien auch schwangere Mitarbeiterinnen und Schwerbehinderte von den Kündigungen betroffen. In diesen Fällen hätten die Arbeitgeber vorher zwingend eine Zustimmung des Integrationsamtes einholen, müssen, was offensichtlich nicht passiert ist. Die Kündigungen seien somit unwirksam.

Auch wenn die Schließung des Werkes wahrscheinlich nicht zu verhindern sei, sollten die Mitarbeiter nicht vorschnell den Kopf in den Sand stecken, sondern zumindest für Abfindungen kämpfen. Die helfen dann über die Runden, bis man einen neuen Job gefunden hat.


2 Antworten zu “Warener Anwältin empfiehlt Klage gegen Kündigungen”

  1. Dem kann ich nur voll zustimmen was die Anwältin rät oder aber man hateine andere sichere Arbeit in Aussicht und machdan von der sogenannten 1a Kündigung gebrauch :§ 1a Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung

    (1) Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des § 4 Satz 1 keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat der Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung. Der Anspruch setzt den Hinweis des Arbeitgebers in der Kündigungserklärung voraus, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann.
    (2) Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. § 10 Abs. 3 gilt entsprechend. Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden.Das heist im Klartext Arbeitnehmer und Arbeitgeber beenden das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer entsprechenden Summe X im gegenseitigen einvernehmen .

  2. oscar sagt:

    Es ist sicherlich richtig, wenn im vorliegenden Fall sich gekündigte Mitarbeiter auch arbeitsrechtlich zur Wehr setzen.
    Aber in dem Artikel sieht es sehr nach Schleichwerbung für die eigene Anwaltskanzlei aus.
    Jeder kann auch ohne Anwalt, der vielleicht letztendlich Geld kostet ohne Rechtsschutzversicherung, gegen die Kündigung klagen beim Arbeitsgericht Neubrandenburg, denn es besteht kein Anwaltszwang. Man kann auch seine Einsprüche gegen die Kündigung bei einem Beamten des Arbeitsgerichts zu Protokoll geben, wer nicht so bewandert ist in der Formulierung.
    Auf jeden Fall würde ich mich in der Situation nicht mit der Kündigung zufrieden geben.