Warens Stadtvertreter erhalten Verwarngeld vom Landkreis

9. April 2021

Die Warener Stadtvertretersitzung vom 17. März hat ein Nachspiel. Bekanntlich trug die Mehrheit der Abgeordneten, Verwaltungsmitarbeiter und Besucher keine Mund-Nasen-Bedeckung, nachdem Stadtpräsident Rüdiger Prehn (Linke) ihnen erklärt hatte, dass sie keine tragen müssen (WsM berichtete). Doch das war ein eindeutiger Verstoß gegen die gültige Corona-Landesverordnung. Das Nichttragen der Masken hatte vor allem auch unter Eltern an der Müritz für Empörung gesorgt, denn bekanntlich müssen die Kinder in der Schule sechs, sieben oder acht Stunden mit Maske sitzen.
Der Landkreis als zuständige Behörde hat jetzt reagiert. Den anwesenden Stadtvertretern ist inzwischen ein Schreiben mit einem Verwarngeld zugestellt worden. Das bestätigte der Landkreis auf Nachfrage von „Wir sind Müritzer“.

Laut Schreiben sollen die Stadtvertreter – bis auf drei, die ihre Masken konsequent getragen haben – 55 Euro zahlen. Stadtpräsident Rüdiger Prehn hat laut Kreisverwaltung eine Anhörung erhalten. Gegen die Verwaltungsmitarbeiter werde nach Prüfung möglicherweise ein Bußgeldverfahren eröffnet.

Zuvor hatte sich das Gesundheitsamt des Kreises die Unterlagen der Stadtvertretersitzung, für die rund 40 Personen über mehrere Stunden im Warener Bürgersaal saßen, angefordert.

Rüdiger Prehn selbst hatte kurz nach der Sitzung seinen Fehler eingestanden. “Ich weiß auch nicht, was mich da geritten hat. Es war ein Fehler, ich habe meine Kompetenzen überschritten, und ich werde die Konsequenzen dafür tragen”, so Rüdiger Prehn gegenüber WsM.

In der Corona-Landesverordnung gibt es in der so genannten Anlage 36 eindeutige Aussagen über die Durchführung von Sitzungen kommunaler Gremien. Neben Festlegungen zum Mindestabstand von 1,5 Metern, wird dort auch das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen geregelt. So heißt es: “Bei Veranstaltungen haben alle teilnehmenden Personen eine Mund-Nase-Bedeckung (medizinische Gesichtsmaske (zum Beispiel OP-Masken gemäß EN 14683) oder Atemschutzmasken zu tragen. Das Abnehmen der Mund-Nase-Bedeckung durch einen Redner an einem festen Platz, zum Beispiel an einem Rednerpult, ist bei Einhaltung besonderer Vorsichtsmaßnahmen, welche in den einrichtungsbezogenen Sicherheits- und Hygienekonzepten niedergeschrieben sein müssen, zulässig.”


Eine Antwort zu “Warens Stadtvertreter erhalten Verwarngeld vom Landkreis”

  1. East West sagt:

    Und dann sollte es auch gewesen sein, mit dem Thema. Es war falsch und gut. Jeder macht mal Fehler, auch in Corona Zeiten.