Warnung: Hände weg von kostenlosen Ausflugsfahrten!

2. September 2019

Die Einladung zu einem Halbtagesausflug mit gratis Frühstück, tollen Erlebnissen, guter Unterhaltung und Geselligkeit kommt per Post. Der Fahrpreis: 0 Euro. Dafür müsse man allerdings an einer Informationsveranstaltung teilnehmen.
Warum nicht, denken sich die Reisebegeisterten und nehmen an der Busfahrt teil. Später werden ihnen in einem Gasthaus kostenpflichtige Reisen angeboten. Und da diese nicht allzu teuer sind, die Verkäufer äußerst geschickt argumentieren und das fett gedruckte Widerrufsrecht noch zusätzlich Vertrauen schafft, werden diese Reisen auch eifrig gebucht. Die Kaution, in Höhe von 90 Euro, ist sofort fällig. Bezahlt wird meist mit Bargeld oder mit EC-Karte.

Leider fällt den Reisebegeisterten im Eifer des Gefechts nicht auf, dass auf der Anmeldung sowohl „gebucht in der Filiale“ als auch „gebucht nicht in der Filiale“ angekreuzt wurde. Was einen erheblichen Einfluss auf das 14-tägige Widerrufsrecht hat. Denn: Möchte der Urlauber von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen und die Reise stornieren, bekommt er entweder gar keine Antwort oder folgende: Da die Reise in der Filiale gebucht wurde, bestünde kein 14-tägiges Widerrufsrecht.

„Lassen Sie sich davon nicht entmutigen. Denn ein Gasthaus ist keine Filiale. Sie haben also sehr wohl das Recht, die Reise innerhalb von 14-Tagen zu stornieren und die Kaution zurück zu verlangen. Allerdings stellen sich die Reiseveranstalter stur und erstatten die Kaution nicht zurück. Wer mit Bargeld bezahlt hat, dessen Geld ist meist verloren. Auch bei EC-Karten-Zahlung wird es schwierig, das Geld von der Bank zurück zu bekommen. Gehen Sie auf jeden Fall zur Polizei. Erstatten Sie Strafanzeige. Und dann sprechen Sie mit Ihrer Bank. Manchmal klappt es. Die besten Chancen, ihr Geld zurückzubekommen haben diejenigen, die mit Kreditkarte bezahlt haben“, so das Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland.

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) registriert derzeit vor allem in Norddeutschland viele Beschwerden dieser Art. Da die Unternehmen ihren Sitz in den Niederlanden haben, können sich betroffene Verbraucher*innen kostenlos beim EVZ Deutschland beraten lassen: www.evz.de


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