Was ein vergessenes Häkchen so anrichten kann

30. Juni 2017

Der Landkreis hat jetzt erklärt, wie es zu der ominösen Verwarnung eines Autofahrers aus Waren gekommen ist. Zur Erinnerung: Der Müritzer hat ein Schreiben erhalten, in dem ihm vorgeworfen wird, die zulässige Höchstgeschwindigkeit um -2 km/h unterschritten zu haben. Dafür sollte er 15 Euro zahlen. Der Landkreis hat diesen Bescheid inzwischen zurückgenommen.
Wie es dazu kam, erklärt Pressesprecherin Haidrun Pergande so:

Der Blitzer unterscheidet zwischen Lkw und Pkw, allerdings bringt er diese beiden Dinge bei Wohnwagen und Pkw mit Anhängern auch schon mal durcheinander.

Deshalb schauen Mitarbeiter des zuständigen Amtes jedes einzelne Bild noch einmal an und achten dabei auf verschiedenen Dinge, unter anderem, ob Pkw mit Anhänger und Lkw verwechselt wurden.

Während ein Lkw über 7,5 Tonnen auf Bundes- und Landstraßen generell nur 60 km/h fahren darf, sind es für Pkw an der gemessenen Stelle 70 km/h.

Im Fall des Wareners hat der Bearbeiter zwar erkannt, dass es sich um einen Pkw und eben nicht um einen Lkw gehandelt hat, aber vergessen, ein Häkchen bei der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h vergessen.

Und dieses vergessene Häkchen hat zu den -2 km/h geführt, denn auch der Computer hat nicht mitgedacht und den Bescheid so ausgespuckt…..


2 Antworten zu “Was ein vergessenes Häkchen so anrichten kann”

  1. jfk sagt:

    Okay, der Bearbeiter hat vergessen, ein Häkchen zu vergessen…
    Alles klar, nun kann ich mir das besser erklären (oder auch nicht…)

  2. Petra sagt:

    Tja ,also verstehen tu ich es noch nicht !