Weitere Einschränkungen beim Einkauf in Supermärkten

6. April 2020

Da in der Woche vor Ostern ein verstärkter Ansturm auf die Supermärkte befürchtet wird, hat die Landesregierung die Regelungen für den Einkauf ab sofort verschärft. Nach den neuen Auflagen müssen die Geschäftsinhaber dafür sorgen, dass sich pro zehn Quadratmeter Ladenfläche maximal nur ein Kunde im Geschäft aufhält.

Außerdem müssen die Kunden einen Einkaufswagen haben und einen Mindestabstand von zwei Metern voneinander und zu den Verkäuferinnen einhalten. Die Geschäfte müssen die Einlass-Vorschriften durch „Zugangsbeschränkungen oder Einlasskontrollen“ umsetzen.

Zusätzlich sollen die Kunden über Aushänge oder regelmäßige Durchsagen darauf hinweisen, den Zwei-Meter-Abstand einzuhalten. Wer sich nicht daran hält, solle unverzüglich mit einem Hausverbot des Ladens verwiesen werden, heißt es in der Landesverordnung.

Schwierig wird die Umsetzung vor allem für kleinere Supermärkte, deren Verkaufsfläche nicht so groß ist und deren Regale mitunter etwas enger zusammen stehen. Die Landesregierung will mit der Verschärfung erreichen, dass die Menschen möglichst allein einkaufen gehen und nicht in größeren Gruppen. Viele Supermarktinhaber hoffen, dass die Kunden ihre Ostereinkäufe vorziehen.
Vor allem am kommenden Donnerstag drohen sonst lange Schlangen vor den Einkaufsmärkten. Dieser Tag gehört normalerweise zu den umsatzstärksten des Jahres.


2 Antworten zu “Weitere Einschränkungen beim Einkauf in Supermärkten”

  1. Daniel sagt:

    Naja, ein Hausverbot wird es nur für Querulanten geben.
    Alles andere kann sich kein Supermarkt erlauben. Schließlich bringt jeder Kunde ordentlich Umsatz und das regelmäßig.
    Der Zwang eines Einkaufswagens ist natürlich die einfachste Art der Umsetzung, aber auch eigentlich die dümmste.
    Der Abstand in einer Schlange (zum Beispiel an der Kasse oder an der Käsetheke) wird damit automatisch eingehalten.
    Gleichzeitig kann man durch die Anzahl der Einkaufswagen die Anzahl der Kunden regulieren.
    Aber sonst ist ein Einkaufswagen nur hinderlich. Wahrscheinlich werden die Griffe nicht danach wieder abgewischt, also ein möglicher (wenn auch unwahrscheinlicher) Übertragungsweg von Kunde zu Kunde.
    Dann ist er manchmal auch hinderlich in den Supermärkten – zum Beispiel beim Platzverhältnis in den Gängen, aber auch so allgemein beim Einkauf.

  2. Stefan sagt:

    „dass sich pro zehn Quadratmeter Ladenfläche maximal nur ein Kunde im Geschäft aufhält.“
    Am Samstag habe ich im Eingangsbereich eines Supermarktes ein wunderbar einfaches Piktogramm gesehen auf dem auch ganz klar zu erkennen war, dass Eltern nicht als Paar mit ihren Kindern einkaufen mögen. Genau daneben stand ein junges Paar mit Kinderwagen und Kleinkind. Da stellt man sich doch die Frage ob nun bei den neuen Beschränkungen jemand freundlich darauf hinweisen wird, dass man durchaus allein einkaufen gehen kann wenn der Partner zu Hause ist und derweil ein Auge auf die lieben Kleinen hat. Ausgenommen sind natürlich Kinder in Begleitung eines (mit Betonung auf 1!) Erwachsenen. Auch das Einkaufen als Paar wird man, vielleicht auch mit Hilfe eines herkömmlichen Einkaufzettels, durchaus einmal lassen können. Und wer weiß… Vielleicht findet der Ein oder Andere auch gefallen daran in Ruhe durch die Gänge zu schlendern und wird es künftig beibehalten.