Weiteres Hafturteil im Drogenprozess – Warener auf freiem Fuß

5. April 2019

Der 30-jährige Philipp K., der wegen Drogenhandels vor dem Landgericht Neubrandenburg stand, ist nach neun Monaten U-Haft wieder auf freiem Fuß. Das Landgericht Neubrandenburg hat den Warener nicht zu den Haupttätern bei der zehnköpfigen Drogenbande gerechnet und zu zwei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt – wegen Beihilfe. In der Folge sah Richterin Nicola Schmidt-Nissen für K. nach neun Monaten Untersuchungshaft keine Fluchtgefahr mehr. Man müsse ihm zu Gute halten, dass er das erste Mal straffällig geworden und von der U-Haft „sehr beeindruckt“ sei.

Der Haftbefehl wurde am Freitag dann zwar nicht ganz aufgehoben – so weit traute man dem Verurteilten wohl doch nicht – aber der Haftbefehl wurde „gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt“ und die Fesseln gelöst. Die jungen Frauen, die den Prozess im Gerichtssaal verfolgten, konnten ihren Bekannten „mit nach Waren nehmen.“ Auflage: Einmal pro Woche bei der Polizei melden.

Anders als seine „Bekannten“ – die beiden geständigen Haupttäter aus Möllenhagen und Waren – wurde der Ex-Bundeswehrangehörige „nur“ wegen „Beihilfe zum Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge“ verurteilt. Die beiden Hauptverantwortlichen hatten wegen Handeltreibens ja bereits vier und drei Jahre Haft bekommen.

Heute wurde auch klar, wie die Polizei überhaupt auf die Spur der zehnköpfigen Gruppe aus der Müritz-Region und etwas weiter gekommen war. Laut Staatsanwaltschaft war der ehemaliger Warener Steven J. im Sommer 2017 mit einem Auto verunglückt. Im Wagen des Toten fanden die Ermittler Rauschgift, was auf die Bekannten des Mannes hindeutete.

In der Folge wurden die Whatsapp-Nachrichten des 30-Jährigen, der Haupttäter und etlicher Beteiligter – wie der „Lagerist“ aus einem Dorf bei Waren (WsM berichtete) – kontrolliert. Die Telefone wurden überwacht, und immer wieder folgten Ermittler unauffällig den mutmaßlichen Händlern und Komplizen.

So kam es im Juni 2018 zur Razzia in Waren, Möllenhagen, etlichen Dörfern, später in Lübz, Hamburg, Rheinsberg und Gransee, wo mehr als 20 Kilogramm Marihuana, Amphetamine sowie Kokain und auch Ecstasy-Tabletten entdeckt wurden.

Der angeklagte Ex-Bundeswehrangehörige hatte im Verfahren zwar zugegeben, die zwei führenden Männer gekannt zu haben. Von deren Aktivitäten will er aber eigentlich nichts mitbekommen haben. Auch von den etwa einem Kilogramm Marihuana, die bei einer Durchsuchung an seinem Wohnort gefunden wurde, habe er nichts gewusst.

So blieb Verteidiger Peter-Michael Diestel bis zum Schluss bei der Variante, dass sein Mandant eigentlich freigesprochen werden müsste. „Mir ist völlig unklar, warum sich mein Mandant mit Berufsverbrechern eingelassen hat“, sagte Diestel am Ende. Die Staatsanwältin sah das ganz anders und wollte sogar viereinhalb Jahre Haft für K..

Doch manchmal muss man bis zum letzten Wort warten. Das hielt der Verurteilte. Dabei redet er wohl länger als Anwalt Diestel das lieb war. So räumte der 30-Jährige ein, dass er von den Drogentätigkeiten seines „Generals“ gewusst habe. „Ich habe dem anderen Haupttäter an der Team-Tankstelle in Waren auch gesagt: Er müsse die Schulden des beim Unfall getöteten Mannes übernehmen – 31 000 Euro“, gab der 30-Jährige zu. Das habe er beim „General“ auch nicht hinterfragt. Dessen Wort sei „Gesetz gewesen.“ Die Richterin hielt es auch für erwiesen, dass K. die Kontakte zur „Rheinsberg-Connection“ vermittelte, zumindest einem Bundeswehrkameraden, der an Drogen kam.

Mit dem Urteil ist das Verfahren noch nicht ganz zu Ende. Es ist noch nicht rechtskräftig, wie die anderen beiden Urteile auch. Und es fehlt noch ein Prozess: Der 30-Jährige und einer der Haupttäter müssen sich noch wegen räuberischer Erpressung am Gericht verantworten.


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