Weiterhin Kontrollen im grenznahen Raum zu Polen

23. Dezember 2020

Die verstärkten Kontrollen im grenznahen Raum zu Polen werden auch weiterhin fortgeführt. „Die Kontrollen verliefen bisher gut, die Ergebnisse zeigen uns aber auch, dass die Maßnahmen richtig und notwendig sind. Nicht allen Menschen, die nur mal kurz zum Einkaufen oder Tanken über die Grenze fahren wollen, scheint bewusst zu sein, dass sie unmittelbar nach ihrer Rückkehr die Pflicht haben, sich für 10 Tage in Quarantäne zu begeben. Außerdem müssen sie sich bei ihrem zuständigen Gesundheitsamt melden, und für die Zeit der Quarantäne besteht nach dem Infektionsschutzgesetz kein Anspruch auf Lohnfortzahlung“, betont Innenminister Torsten Renz. „Rund 1/3 der Einkaufstouristen sind nach der Ansprache durch die Polizei wieder umgekehrt.

An den gemeinsamen Kontrollstellen wurden am 12.12.2020 sowie vom 16.12. bis einschließlich 21.12.2020 an sieben Tagen insgesamt 5.245 Fahrzeuge in der Grenzregion kontrolliert. Von 160 Personen wurden die Personalien aufgrund der Quarantäneverordnung M-V aufgenommen und an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt. Diese 160 Personen müssen sich, gemäß den Bestimmungen der Quarantäneverordnung aufgrund ihrer Rückreise nach Deutschland, in die häusliche Absonderung begeben.

Innenminister Renz kündigte an, dass es auch über die Feiertage bis zum 1. Januar Kontrollen an den ehemaligen Grenzübergängen geben wird. Ein Schwerpunkt werde dann auch der Hinweis auf das in Mecklenburg-Vorpommern bestehende Verbot zum Zünden von Pyrotechnik auf öffentlichen Straßen und Plätzen sein. Minister Renz warnte in diesem Zusammenhang noch einmal davor, über die Grenze nach Polen zu fahren und sich dort mit Feuerwerk einzudecken: „Den Böllern fehlt oft die CE-Kennzeichnung, die in Deutschland erforderlich ist. Bei Verwenden dieser Böller drohen empfindliche Strafen.“


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