Weitreichende Öffnung der Pflegeeinrichtungen in MV

8. Juli 2020

Sozialministerin Stefanie Drese plant in Abstimmung mit dem Sachverständigengremium „Pflege und Soziales“ weitreichende Öffnungen der voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie für besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderungen. Eine entsprechende Verordnung hat das Ministerium erarbeitet. Sie soll am 13. Juli in Kraft treten.
Änderungen und deutliche Lockerungen gelten auch für die 24 Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Tagesgruppen und Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation.

„Die anhaltend geringen Infektionszahlen in Mecklenburg-Vorpommern ermöglichen nun auch im Pflege- und Sozialbereich endlich weitgehende Lockerungen“, betont Drese. „Die bisherigen gravierenden Einschränkungen waren mit schmerzlichen Entbehrungen verbunden. Ich freue mich deshalb sehr für die Bewohner von Pflege- und Betreuungseinrichtungen und ihre Familien, dass die Einrichtungen ab dem 13. Juli für mehrere Stunden am Tag öffnen“, so Drese. Auch in den Tagespflegen sowie Werk- und Tagesstätten für Menschen mit Behinderung kehre damit ein Stück Normalität zurück.

Die neue Corona-Verordnung im Bereich Pflege und Soziales sieht vor, dass der Besuch und das Betreten von Einrichtungen und Angeboten in der Pflege und Eingliederungshilfe (Menschen mit Behinderungen) grundsätzlich auch für Personen, für die die Einrichtung nicht der Wohn- oder Arbeitsort ist, erlaubt ist.

In den Altenpflegeeinrichtungen und den besonderen Wohnformen haben die Leitungen Öffnungszeiten für Besuche in einem Umfang von mindestens vier Stunden am Tag, über die Woche angemessen verteilt auf die Vormittags-, Nachmittags- und Abendstunden, einzurichten. Dabei sollen sowohl die Gebäude als auch die Freiflächen der Einrichtung genutzt werden.

Drese: „Jede Bewohnerin und jeder Bewohner hat die Möglichkeit, regelmäßig Besuch zu empfangen.“ Voraussetzung ist, dass in der Einrichtung kein aktives Corona-Virus SARS-CoV-2-Infektionsgeschehen oder der Verdacht auf ein solches besteht und in der Region kein erhöhtes Infektionsgeschehen zu verzeichnen ist. Darüber hinaus muss jede Einrichtung ein einrichtungsspezifisches Schutzkonzept erstellen beziehungsweise anpassen und eine Tagesanwesenheitsliste führen. Für die Bewohner sowie das Personal wird täglich eine Symptomkontrolle durchgeführt und das Ergebnis dokumentiert. Bei Coronaverdacht erfolgt unverzüglich eine Testung durch direkten Erregernachweis (PCR).

Drese: „Mit unserer neuen Verordnung hält ein Paradigmenwechsel im Bereich der Pflege- und Behinderteneinrichtungen Einzug. Aus Besuchsverboten mit Ausnahmen werden Öffnungen unter Auflagen.“


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