Weniger Bootsmotorendiebstähle in Mecklenburg-Vorpommern

7. Februar 2020

Nachdem für das Jahr 2018 ein Anstieg der Kriminalität rund um das Eigentum von Wassersportlern zu verzeichnen war, ist für das Jahr 2019 wieder eine Abnahme  der Fallzahlen ersichtlich. Vom Bootszubehör bis hin zu kompletten Booten  verschiedenster Art sind es vor allem immer wieder die Antriebe der Wasserfahrzeuge, insbesondere die Außenbordmotoren, auf die es die Täter  abgesehen haben.
Während im Jahr 2018 noch 196 Fälle von Bootsmotorendiebstahl zur Anzeige gebracht wurden (2018: 196 2017: 167 Fälle; 2016: 260 Fälle, 2015: 209 Fälle), waren es im vergangenen Jahr 124 Fälle. Das geht aus einer gemeinsamen Presseerklärung von Landeswasserschutzpolizei und Landeskriminalamt hervor.

Die damit einhergehenden Schäden reichen dabei schnell in Größenordnungen zwischen 6.000 und 8.000 Euro und liegen zum Teil, je nach Motor, auch deutlich darüber. Zusätzlich sind diese Diebstähle dadurch gekennzeichnet, dass an den betroffenen Booten durch die Begehungsweise der Täter regelmäßig weitere Schäden verursacht werden, die teils erhebliche Reparaturaufwendungen erfordern, da beispielsweise Zuleitungen einfach durchgeschnitten oder -gekniffen werden bzw. anderes Bootszubehör in Mitleidenschaft gezogen wird.  Durch Diebstähle im Bereich Wassersport entstand so im Jahr 2019 in Mecklenburg-Vorpommern ein Gesamtschaden in Höhe von über 700.000 Euro.

Überwiegend Motoren bis 15 PS

Bedingt durch die leichtere Verfügbarkeit während der Bootssaison sind in der  Regel die wärmeren Monate von Mai bis September am stärksten betroffen. Im Jahr 2019 fiel der sonst übliche Anstieg der Fallzahlen wohl auch aufgrund der niedrigen Wasserstände in vielen Wassersportrevieren in Mecklenburg-Vorpommern deutlich geringer aus. Aber auch außerhalb dieses Zeitraumes werden Wasserfahrzeuge in den Winterlagern angegriffen und vor allem Außenborder sowie auf den Booten zurückgelassenes Zubehör entwendet.

Überwiegend haben es die Diebe auf Bootsmotoren der Leistungsklasse bis 15 PS abgesehen, die oftmals nicht fest mit dem Bootsrumpf verbunden oder nicht
ausreichend gesichert sind. Jedoch werden mit entsprechender Logistik auch weitaus größere Motoren entwendet. Die Tatorte sind insbesondere abhängig von den Tatgelegenheiten.  Unabhängig von der Größe der Häfen und Marinas nutzen die Täter günstig erscheinende Gelegenheiten und bauen die Motoren auch in größeren, aber unbewachten Anlagen ab. In Einzelfällen werden nach wie vor Boote von den Liegeplätzen zu abgelegeneren Plätzen verbracht und die Motoren dort demontiert.

Dabei ist der Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Neubrandenburg im Jahr 2019 mit 95 Fällen etwa dreimal so häufig betroffen gewesen, wie der des
Polizeipräsidiums Rostock mit 29 Fällen. Ursächlich dafür dürfte jedoch vor allem das Mehr an Binnenseen und den damit verbundenen Tatgelegenheiten sein.

Hinweise für Bootsbesitzer

Zur Vorbeugung von Straftaten im Zusammenhang mit Booten raten Wasserschutzpolizei und Landeskriminalamt zu erhöhter Wachsamkeit und geben
folgende Hinweise:

  1. Sichern Sie Ihr Boot und Ihren Außenborder zusätzlich, z.B. mit Ketten, Schlössern oder Alarmanlagen.
  2. Prüfen Sie, ob der Außenborder besser gegen Diebstahl geschützt werden kann, z.B. durch Mitnahme von Bord während des Stilllegens, durch Aufbewahrung in einer Halle oder in der heimischen Garage.
  3. Lassen Sie den Außen- oder Innenbordmotor sowie maritimes Equipment von der Wasserschutzpolizei codieren. Mit einer solchen eindeutigen Identifizierungs- und Eigentumskennzeichnung schaffen Sie u.a. die Möglichkeit, dass Täter bereits vor dem Bemerken des Diebstahls gestellt werden können. Außerdem werden beispielsweise als codiert gekennzeichnete Bootsmotoren deutlich uninteressanter für einen kriminellen Zugriff.
  4. Achten Sie auf widerstandsfähige Tür-, Fenster- und Lukenbeschläge, Sicherheitszylinder an Kajütentüren und Lenkradsperren.
  5. Verschließen Sie Kajüte und Backskisten.
  6. Entfernen Sie leicht demontierbare und wertintensive Ausrüstungsgegenstände und lassen Sie keine Wertgegenstände an Bord.
  7. Fotografieren Sie Ihr Boot. Registrieren Sie signifikante Merkmale, die ein Wiedererkennen erleichtern. Führen sie einen Bootspass außerhalb Ihres Bootes mit allen Angaben zum Boot und zur Motortechnik.
  8. Sollten Sie ein gebrauchtes Boot erwerben, achten Sie auf die Rumpfnummer (CIN – Craft Identification Number). Wird Ihnen ein Boot ohne oder mit
    „überarbeiteter“ CIN angeboten, erkundigen Sie sich genau nach der Herkunft und den Besitzverhältnissen des Bootes. Es könnte gestohlen sein.
  9. In diesem Zusammenhang rät die Polizei weiter, jeden Diebstahl sowie Versuchshandlungen, auch ohne materiellen Schaden, zur Anzeige zu bringen.
  10. Zusätzliche kostenlose, individuelle und neutrale Beratungen gibt´s bei Bedarf durch die Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen der Polizeiinspektionen und die Wasserschutzpolizeiinspektionen des Landes. Über die genannten Informationen hinaus können sich interessierte Bootsführerinnen und Bootsführer hier auch über den Stand und die Möglichkeiten weiterer bzw. zu konkreten Sicherungstechnologien, beispielsweise der GPS-Ortung, informieren.

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