Weniger Korruptionsfälle im Land, aber höhere Schadenssumme

10. Juli 2018

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem gestern veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet.

Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

Trotz eines Rückgangs der gemeldeten Korruptionsstraftaten ist die geschätzte Schadenssumme auf rund 291 Millionen Euro gestiegen. Der Anstieg der Schadenssumme ist insbesondere auf ein in Bayern geführtes Korruptionsverfahren zurückzuführen, bei dem im Jahr 2017 eine mehrstellige Millionensumme von Relevanz war.

Vorrangiges Ziel auf „Geberseite“ war im Jahr 2017 das Erlangen von Aufträgen im Dienstleistungs- und Baugewerbe oder von behördlichen Genehmigungen. Bei den „Nehmern“ stand zumeist Bargeld im Vordergrund. Sachleistungen und sonstige Zuwendungen machten nur einen kleinen Teil der erlangten oder angestrebten Vorteile aus.

Die polizeiliche Erfahrung zeigt, dass Erfolge in der Bekämpfung der Korruption weiterhin stark von der Gewinnung qualifizierter Hinweise abhängen. Das BKA rät daher möglichen Hinweisgebern, die in vielen Bundesländern eingerichteten Onlinewachen und Hinweisportale, die teilweise auch eine anonyme Hinweisabgabe ermöglichen, zu nutzen. Daneben stehen weitere Möglichkeiten, zum Beispiel kostenfreie Telefonhotlines, Ombudspersonen oder Vertrauensanwälte zur Verfügung. Zudem können sich die Bürger an ihre nächstgelegene Polizeidienststelle wenden.

„Korruption schädigt das Grundvertrauen des Bürgers in die Unabhängigkeit, Unbestechlichkeit und Handlungsfähigkeit des Staates und der Wirtschaft. Daher ist es wichtig, dass jeder Verdacht auf Korruption gemeldet wird“, betont Holger Münch, Präsident des BKA.


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