Wenn Mann der Frau das Steuer überlässt…

10. März 2020

Was man nicht alles am Frauentag machen kann – zum Beispiel erste Fahrübungen am Steuer eines Autos auf einer Bundesstraße. Mit dieser Idee hat ein Mann aus Hamburg am Sonntag in der Nähe von Schwerin bei seiner Frau „punkten wollen“, nun hat er strafrechtliche Ermittlungen zu befürchten. Denn die Polizei hatte genau dort eine Geschwindigkeitskontrolle, wo das Ehepaar von der Autobahn 24 herunterfuhr und üben wollte: Auf der Bundesstraße 321 in Bandenitz.

Die 37-jährige Frau hatte sich nach der Autobahnabfahrt ans Steuer des Wagens gesetzt, wie an einer Tankstelle beobachtet wurde. Sie soll zum ersten Mal gefahren sein, wie das Paar später besonders betonte.

Dabei schien sich die Frau aber ganz gut auszukennen, denn 50 Stundenkilometer in dem zwei Kilometer langen Straßendorf  war beiden wohl zu langsam. Sie fuhr 67 Kilometer pro Stunde, um bald bei Bekannten bei Schwerin anzukommen – und wurde prompt gestoppt. Eigentlich wollten die Beamten mit ihrer Routinekontrolle am Frauentag nur die „Raserei“ ahnden. Doch dann kam heraus, dass es sich um eine illegale Übungsstunde am Lenkrad handelte.

Nun muss sich die Frau wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und ihr Mann ebenfalls deswegen strafrechtlich verantworten, weil er das auf einer öffentlichen Straße deckte. „Das war den Hamburgern wohl ländlich genug auf der Bundesstraße“, sagte ein Polizist kopfschüttelnd.  Eine solche Straftat „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ wird – anders als eine Ordnungswidrigkeit, die ans Ordnungsamt geht – von der Staatsanwaltschaft bewertet und kann mit einer Geldstrafe geahndet werden. Das ist dann deutlich schärfer zu ahnden, als wenn jemand mal seinen Führerschein nur vergisst, sagte ein Polizeisprecher.


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