Wer darf sich noch wann in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten?

23. März 2020

Da es gerade über die „Einreise“ nach Mecklenburg-Vorpommern noch eine große Verunsicherung gibt, hat die Stadt Waren wichtige Regelungen noch einmal zusammengefasst.
Eines vorweg: Anmeldung von Nebenwohnsitzen werden derzeit nicht mehr entgegengenommen, denn auf diese Art und Weise hat der eine oder anderen in den vergangenen Tagen versucht, diese Regelungen zu umgehen:

Was ist bei einem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern zu beachten?

Bis auf weiteres sind keine Anmeldungen von Nebenwohnsitzen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte möglich. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden von der Landesregierung zum Schutz der Bevölkerung und zur Vermeidung einer zu schnellen Ausbreitung des Corona-Virus in den letzten Tagen umfassende Maßnahmen getroffen. Insbesondere trifft die Verordnung der Landesregierung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung) vom 17. März 2020 Regelungen, die Touristen, aber auch Personen, die nicht mit Erstwohnsitz in M-V gemeldet sind, betreffen. Die Betreiber von Beherbergungsstätten wie Hotels, Pensionen sowie vergleichbaren Angeboten, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen sowie privaten und gewerblichen Ferienwohnungen sowie vergleichbaren Angeboten (z.B. homesharing) werden ebenfalls in die Pflicht genommen.

Was bedeutet die Regelung für Betreiber von Beherbergungsstätten?

Betreiber solcher Stätten dürfen keine Gäste, die das Land M-V zu touristischen Zwecken besuchen, beherbergen. Gäste, die vor dem Erlass der Verordnung angereist waren, mussten das Land M-V bereits am 19. März verlassen.

Was sind touristische Zwecke?

Der Begriff des Touristischen Zwecks ist wegen der immensen Bedeutung der Schutzgüter Leben und Gesundheit und der Zielrichtung der Verordnung weit zu fassen. Touristische Reisen sind demnach Reisen aus privatem Anlass.

Was ist verboten?

Bei touristischen Reisen aus privatem Anlass gelten neuerdings Verbote. Hierzu gehören Reisen zu Fortbildungs- und Urlaubszwecken, auch Reisebusreisen sind nicht mehr erlaubt. Ebenso Reisen zur Entgegennahme von vermeidbaren oder aufschiebbaren medizinischen Vorsorge. Es ist ebenfalls untersagt, Familienmitglieder, Ehepartner usw. in M-V zu besuchen, sofern nicht eine der Ausnahmen greift.

Welche Ausnahmen gibt es?

Nicht erfasst von den Verboten zu Reisen aus privatem Anlass sind:
– Personen, deren erster Wohnsitz in M-V liegt
– Personen, deren zweiter Wohnsitz in M-V liegt und die in M-V einer erwerbsmäßigen bzw. selbständigen Tätigkeit nachgehen
– Personen, die in M-V einer erwerbsmäßigen bzw. selbstständigen Tätigkeit nachgehen
– Personen, deren Anwesenheit in M-V für bestimmte Anlässe (z.B. Beisetzungen) zwingend erforderlich sind

Ein Verstoß gegen die Verbote kann als Straftat geahndet werden. Diese Regelungengelten bis zum außer Kraft treten der Verordnung am 19. April 2020.

Die Stadt Waren (Müritz) wird die Einhaltung der Verordnung überprüfen und somit in den nächsten Tagen Kontrollen in den Beherbergungsstätten, aber auch den Zweitwohnsitzen durchführen. Personen, die sich im Sinne der oben genannten Vorschriften unrechtmäßig in M-V aufhalten, werden gebeten, das Bundesland zu verlassen und abzureisen.

Zur Verfolgung des Ziels, die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen, wurden die Meldeämter angewiesen, bis auf weiteres keine Anmeldungen auf Zweitwohnsitz in M-V anzunehmen.


55 Antworten zu “Wer darf sich noch wann in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten?”

  1. MV sagt:

    „Es ist ebenfalls untersagt, Familienmitglieder, Ehepartner usw. in M-V zu besuchen, sofern nicht eine der Ausnahmen greift.“

    Worauf genau stützt sich diese Aussage? In meinen Augen ist das Interpretation eines sehr allgemein gefassten Verordnungstextes vom 21.3. der Landesregierung MV. Und Familien die beruflich oder aus anderen Gründen getrennt sind und sich nur am Wochenende sehen, solche Angst zu machen, halte ich in diesen Zeiten für verwerflich.

  2. Stefan sagt:

    Gibt es dazu eine offizielle Verlautbarung, bzw. ein offizielles schriftliches Statement?
    Dass jemand nicht mehr zu seiner Frau/Verlobten/Familienangehörigen in MV darf, nur weil er unter der Woche woanders arbeitet und dort auch seinen Wohnsitz hat, würde ich gern schriftlich sehen.

    Bisher kenne ich nur den Beschluss der Landesregierung MV vom 18.3.2020

    https://www.regierung-mv.de/static/Regierungsportal/Ministerium%20für%20Soziales%2c%20Integration%20und%20Gleichstellung/Dateien/GVOBl%20Nr%206%20vom%2018.%20März%202020%20-%20Corona.pdf

  3. Michael Hermann sagt:

    Das Innenministerium von Mecklenburg Vorpommern beantwortet die Frage nach dem Aufenthalt von Familienmitgliedern heute im Nordkurier vollkommen anders:
    Kann ich mich noch mit meinem Partner treffen, wenn er anderswo in MV oder sogar in einem anderen Bundesland wohnt?
    Ja, ein Treffen mit dem Lebenspartner oder der Lebenspartnerin ist durch die Regeln abgedeckt. Dabei spielt es keine Rolle, ob man verheiratet ist oder nicht. Bei möglichen Kontrollen muss jedoch glaubhaft gemacht werden, dass es sich bei der besuchten Person um den Lebenspartner oder die Lebenspartnerin handelt.
    siehe:
    https://www.nordkurier.de/node/388244

  4. Sascha sagt:

    Sehr hilfreich ist folgende Seite:
    https://www.regierung-mv.de/service/Corona-FAQs/

    Unter Pkt. 5 „Tourismus und Mobilität“, steht bei der Frage „Kann ich meine Familie weiterhin besuchen?“ folgendes:

    „Private Besuche in Mecklenburg-Vorpommern sind weiterhin möglich. Allerdings muss allen privaten Besucherinnen und Besuchern klar sein, dass die die Hotels und Beherbergungs­stätten in Mecklenburg-Vorpommern sie nicht aufnehmen dürfen.

    In diesen Zeiten bitten wir Sie, zu prüfen, ob private Reisen vermieden werden können. Der Kontakt in der Familie ist wichtig. Aber wir haben es mit einer hochansteckenden Krankheit zu tun. Bitte schützen Sie sich und auch die Menschen, die Ihnen nahestehen. Das gilt insbesondere für Ältere und chronisch Kranke.“

    Das ist eindeutig. Ich empfehle einen Nachweis z.B. Eheurkunde und Passkopie vom Partner in Mecklenburg-Vorpommern.

    • Stefan sagt:

      Nun, ich habe auch den Nordkurier gelesen, „Fragen an das Innenministerium“, dort:

      Kann ich mich noch mit meinem Partner treffen, wenn er anderswo in MV oder sogar in einem anderen Bundesland wohnt?

      Ja, ein Treffen mit dem Lebenspartner oder der Lebenspartnerin ist durch die Regeln abgedeckt. Dabei spielt es keine Rolle, ob man verheiratet ist oder nicht. Bei möglichen Kontrollen muss jedoch glaubhaft gemacht werden, dass es sich bei der besuchten Person um den Lebenspartner oder die Lebenspartnerin handelt.

      Aber das kann man auch so interpretieren, dass diese Frage sich auf diejenigen bezieht, die bereits im Land MV leben.

      Das angegebene Bürgertelefon ist erwartungsgemäß „nicht erreichbar“ (dauerbesetzt).

  5. Rohn sagt:

    Wir haben in MV ein Grundstück. Bezahlen Zweiwohnsteuer und wohnen in Brandenburg.
    Dürfen wir in MV einreisen.
    Mit freundlichen Gruß
    R.R.

  6. Anja sagt:

    Wir sind aus Brandenburg und besitzen am Plauer See einen Bungalow als Zweitwohnsitz. Dürfen wir dorthin fahren? In den Medien finden wir unterschiedliche Antworten.

  7. JÖRG Herbst sagt:

    Noch ein Versuch….im Mai will ich meine pflegebedürftige Mutter besuchen. Werde ich an der Landesgrenze verhaftet? Oder darf ich einreisen?

  8. Max sagt:

    Hi,
    Meine Freundin wohnt in Mecklenburg und ich in Hamburg.
    Darf ich sie jetzt bis nach Ostern nicht mehr besuchen?!

    Mfg

    • Svenja sagt:

      Das frage ich mich auch selbe Situation

    • Stefan sagt:

      Meine Verlobte wohnt in Waren. Und der LK Mecklenburgische Seenplatte hat laut Auskunft beim Bürgeramt Waren explizit ein Besuchsverbot auch bei Familienangehörigen / Ehepartnern erlassen. Bin dran, wenn ich was Neues erfahre, poste ich das hier.

    • Svenja sagt:

      Hallo ich bin verwirrt ich möchte meinen freund besuchen der in MV lebt erst hieß es nur eingetragene Lebenspartner oder Ehegatten. Nun habe ich folgendes entdeckt :

      Man darf zu seinem Lebenspartner/seiner Lebenspartnerin. Es sei denn, die Partnerin / der Partner kommt aus einem Risikogebiet.

      Mit Lebenspartner ist nicht die Rechtsform gemeint, sondern die Beziehung unabhängig von der Rechtsform. Bei möglichen Kontrollen muss glaubhaft gemacht werden, dass es sich um einen Lebenspartner handelt.

      Kann mir vielleicht jmd erklären was genau damit jetzt gemeint ist, mit unabhängig von der Rechtsform? Vielen Dank im vorraus.

  9. Martin sagt:

    Kann ich bei einem Umzug in MV helfen? Ohne einen Wohnsitz dort zu haben? Es geht um meine Eltern die ziehen nach mv.
    Mein Vater wohnt schon da mein kleiner Bruder und meine Mutter werden auch dort wohnen nur ich bin zur Hilfe da geht das?

  10. Hans-Joachim Ferse sagt:

    Es scheint nicht schwer zu sein, unberechtigt nach MV einzureisen. Man muss nur die Autobahnen und wichtige Bundesstraßen vermeiden. Die Landstraße 206 ist jedenfalls von Kfz mit auswärtigen Kennzeichen stark befahren!

  11. Martin sagt:

    Kann ich meinem Vater in Mv beim Umzug helfen? Komme aus bw und würde nur für den Umzug nach mv geht das?

  12. Berliner sagt:

    Hallo,
    mein Grundstück ist jetzt unbeaufsichtigt und jeder in der Umgebung weiß, dass ich die nächsten vier Wochen auch nicht kommen darf. Ich hoffe, dass in der Zeit niemand auf die Idee kommt, seelenruhig in mein Haus einzusteigen. Ich hoffe, dass es auch keine schweren Unwetter o.Ä. gibt, die ein Anlass sein könnten, dass ich mal schauen muss, ob das Dach noch in Ordnung ist.
    Ich habe ja Verständnis dafür, dass Gegenden, die in der Mehrzahl von Zweitwohnsitzern bevölkert werden, sich irgendwie davor schützen müssen, von diesen „überrannt“ zu werden. Aber generell Immobilienbesitzern zu verbieten, auf ihr Grundstück zu gelangen wird mit Sicherheit nicht dauerhaft einer rechtlichen Überprüfung standhalten. Ich kann mein Grundstück nunmal nicht aus MV mitnehmen…

  13. Svenja Müller sagt:

    Darf nun meinen Partner (nicht verheiratet) in MV besuchen wenn ich in einem anderen Bundesland lebe?

  14. Hans sagt:

    Ich wurde vom Ordnungsamt jetzt aufgefordert MV sofort zu verlassen, da meine renovierende Tätigkeit an meiner zur Vermietung stehenden Ferienwohnung >privatgewerblich< vermietet, oder?

  15. Sabine sagt:

    Liebe Zweitwohnsitz- und Ferienobjektinhaber und Urlauber und alle die gerne nach MV wollen,
    die Bitte und Anweisung der Bundesregierung lautet: Bleiben Sie zu Hause! Sie zahlen hier Zweitwohnsitzsteuer, dann ist Ihr Zuhause in dieser Zeit klar definiert. Sie möchten das nicht akzeptierten, denn Sie zahlen ja dafür. Leider ist das nur sehr einseitig betrachtet. Zuhause Bleiben bedeutet, so wenig Kontakt wie nur möglich. Nehmen wir einmal an, Sie beharren auf Ihrem Recht und kommen nach MV, koste es was es wolle. Sie steigen in Ihre Auto, fahren los, haben eine Panne, müssen Tanken, haben einen Unfall, werden kontrolliert und angesprochen, die Nachbarin vor Ort kommt doch etwas zu nahe und dann müssen Sie auch noch zwingend in den Supermarkt, weil die KÜhltasche noch im Erstwohnsitz steht und die Kopfschmerztabletten auch. Auf dieser Reise haben sie einige potentielle Kontaktpersonen gehabt und diese weitere. Der Helfer am Unfallort, der Tankwart, der Polizist, die Verkäuferin, andere Kunden im Laden , die Apothekerin usw. Und Ihr Beharren auf Ihr Recht könnte so jemand anderem das Leben oder zumindest die Gesundheit kosten. Ist es das wert? Würden Sie auch in Berlin dem Nachbarn beim Umzug helfen? Nein? Warum nicht?
    Schränken Sie sich und ihre Kontaktanzahl bitte unbedingt ein, so wie wir das alle tun sollten. MV ist ein Flächenland und aus gutem Grund (glücklicherweise) das „letzte“ Bundesland in der Infektionsanzahl und mittlerweile (Stand 25.3.2020 22:00) ohne einen Todesfall. Wie sieht es in Berlin, Brandenburg etc. aus?
    Sie leben gerne hier und die anderen auch und das bitteschön auch in der Zukunft.
    Vielen Dank
    Sabine

    • Micha sagt:

      Ich sehe in Brandenburg Berlin viele PKW mit Kennz.aus MV .die hier in Gartencentern und Baumärkten einkaufen weil hiesige nur für Gewerbetreibende geöffnet sind.
      Diese reisen selenruhig am Abend wieder in ihr Bundesland wieder ein.
      Daher ist die Aktion fürn A……
      beste Grüße aus Barnim

      • Petra sagt:

        Ganz richtig diese Einschätzung. Umgekehrt grenzen sie Auswärtige aus und nutzen lockere Betimmungen für sich.
        Da MVP von Tourismus abhängig ist, müsste man das Land, wenn wir wieder dürften, boykottieren.

        • Stefan sagt:

          naja, also, ich fahr bestimmt wieder hin, sobald es geht. Die Leute sind überall gleich, jeder will das, was er nicht haben kann und jeder fürchtet sich davor, dass andere ihn persönlich mit der Krankheit anstecken oder irgendwie „betreffen“… Ist in Bayern und allen anderen Bundesländern nicht anders als in MV. Letztlich ist die überwiegende Anzahl von Menschen doch verständnisvoll, Ausnahmen gibt es hier wie dort.
          Klar geht uns das allen auf den keks, aber wir leben in einem wundervollen Land und werden irgendwann wieder zu halbwegs normalem Umgang miteinander kommen. Hoffe ich jedenfalls.
          Die Kommentare hier sind sicher in keinster Weise repräsentativ für die Bevölkerung in ganz MV oder D.

        • Wolfgang sagt:

          so etwas beklopptes zu schreiben müßte bestrafr werden.

          • Steff sagt:

            …dann müssten hier etliche bestraft werden ;o)
            Aber wir leben ja in einer Demokratie mit Meinungsfreiheit, da wirst Du auch „beklopptes“ aushalten. Deinen Kommentar halten wir ja auch aus.

    • petra sagt:

      @ Sabine. Das kann auch nur eine sagen, die nichts anderes kennt. Kannst du das beurteilen, wieweit Andere willens sind, Anderen zu helfen bei Hilfe, Umzug etc.? Ich kann dieses an sich denken nicht mehr hören!!!!!!
      Ihr seid schlicht und ergreifend weder die große Welt gewohnt noch zu Auergewöhnlichem bereit.

  16. Elke sagt:

    Danke, liebe Sabine, für diese vernünftige Betrachtungsweise.
    Auch ich bin froh, dass diese Beschränkungen endlich eingeführt wurden. Auch wir haben eine Ferienwohnung in MV und wohnen in Brandenburg. Trotzdem ist es sehr egoistisch, nur an den eigenen Besitz oder gar die Einnahmen zu denken.
    MV ist ein Bundesland, in dem viele ältere Menschen leben. Wenn Corona hier um sich greift, könnte es viele Opfer geben, und das darf nicht sein! Kein gerettetes Ferienhaus rechtfertigt auch nur ein einziges Menschenleben. Nur wenn wir jetzt vernünftig sind, werden wir später wieder gute Zeiten in dieser schönen Gegend verbringen können. Und überlegt doch mal: Spätestens wenn es um die eigene Familie geht, würde niemand mehr an sein Ferienhaus denken. Bitte lasst uns jetzt gemeinsam eine vernünftige Lösung finden.
    Dankeschön
    Elke

  17. Stefan sagt:

    Ich sag’s mal so – wer einen Lebenspartner in MV hat und den nicht mehr sehen darf, weil es ein Einreiseverbot aus allen anderen Bundesländern gibt, ist härter betroffen als jemand, der „nur“ einen Zweitwohnsitz (der überwiegend für den Urlaub o.ä. genutzt wird) eine Zeitlang nicht in Anspruch nehmen darf.

    Ich verstehe das Kontaktverbot, ich verstehe, worum es geht, aber meinen Lebenspartner nicht mehr treffen zu dürfen, nur noch FaceTime oder Skype, das ist wirklich hart.

  18. Edith sagt:

    Liebe Zweitwohnungsbesitzer, da die Nachbarschaftshilfe ja mehr denn je vorhanden ist, braucht man sich sicherlich um Wohnungen, Grundstücke, Häuser keine großen Sorgen machen, das wird schon klappen. Die Menschen und ihre Gesundheit sind wichtiger.
    Was wir viel schlimmer finden, das es anscheinend noch Ferienwohnungsvermittlungen gibt, die wohl wissentlich das Verbot umgehen, wie man hört. Das ist, wenn es stimmt, im höchsten Maße verwerflich, und wirft ein ganz schlechtes Bild auf alle anderen .

  19. Stefan sagt:

    Wenn jemand über Wochen seinen Lebenspartner oder Familienangehörigen, der in MV lebt, nicht mehr sehen, spüren, erleben kann, ist das aber schon noch ein ganz anderer Schnack, als wenn jemand über eine gewisse Zeit nicht mehr in sein „Feriendomizil“ darf. Insofern finde ich dieses Besuchsverbot auch für Familienangehörige, das der LK Mecklenburgische Seenplatte verordnet hat, zu hart und bei allem Verständnis für #flattenthecurve auch nicht wirklich verständlich.

  20. Stefan sagt:

    Also, aktuelles Update (scheinbar ändert sich das in MV täglich). Auf der Seite

    https://www.regierung-mv.de/service/Corona-FAQs/

    ist nachzulesen, wie das Besuchsrecht nun geregelt wird:

    Frage:
    Kann ich meine Familie weiterhin besuchen?
    Antwort:
    Besuch von Angehörigen der Kernfamilie ist erlaubt, es sei denn der Besucher kommt aus einem Risikogebiet.
    Kernfamilie sind Kinder, Eltern, Großeltern.

    Womit Ehe- wie Lebenspartnerschaften „raus“ sind.

    Der LK Mecklenburgische Seenplatte sieht das ja sogar noch enger (siehe Artikel oben), aber im Zweifel (Kontrolle durch die Polizei) gilt hier natürlich erst mal Landesrecht, weil die Polizei ja dem Innenministerium unterstellt ist.

  21. Klaus sagt:

    Das ist auch wieder mal nichts halbes und nichts ganzes. Einreisen werden untersagt, Wochenmärkte aber bleiben offen?! Ausreisen für MV Bürger ist erlaubt, es gibt genug KFZ aus MV die in Brandenburg zum Baumarkt fahren, ganz großartig.
    Man sollte konsequent sein und nicht nur an sich denken.

    • Petra sagt:

      Das sehe ich genauso.
      Es geht dabei mir z.B. nicht um die Urlauber an sich. Auf den Punkt allerdings komme ich gleich nochmal zurück.
      Jedoch die, die da eine Ferienwohnung -/immobile haben bzw. einen Zweitwohnsitz, diese auszugrenzen, ist das Allerletzte. MVP verprellt diese, um sich zu schützen. Wen wundert es. Sie sind es nicht gewohnt und scheuen sich davor, dass „globalisierte“ Einflüsse ihre Komfortzone beeinflussen. Für mich ist das in Anbetracht der Fahrten nach z.B. Brandenburg nicht nur egoistisch, sindern auch primitiv und frech. Daraus sollten wir mehr oder weniger Auswärtigen lernen und dieses Land nicht weiter mit unseren Geldern und Steuern unterstützen!

  22. chico sagt:

    Hey, wenn ich die Kommentare hier so lese, stelle ich fest, das manche Menschen den Schuss noch nicht verstanden haben. Hier beschweren sich Leute, weil sie ihr Ferienhaus nicht nutzen können/dürfen, weil sie aus anderen Bundesländern kommen, ihre Lebenspartner/-partnerinnen gerad nicht sehen und fühlen können und das wohl noch drei Wochen lang. Schuld hat natürlich die Bundesregierung, das Land MV und der Landkreis MSE.
    Hey Leute, schaut doch mal nach Italien, nach Spanien, nach New York. Ich weiß, diese beiden Länder und auch diese Stadt sind riesig weit von uns entfernt, aber dort gibt es dieses selbe Virus. Wir haben bisher nur mehr Glück gehabt und mehr nicht. Die Bundesregierung, das Land MV und der Landkreis MSE haben diese Kontaktsperren nicht erlassen, um Sie in Ihren Grundrechten einzuschränken, sondern um die zwei ersten Grundrechte und es sind die wichtigsten unseres Grundgesetzes, die Garantie des Staates für Leben und Gesundheit gewährleisten.
    Nur so ganz nebenbei, letzte Woche fragte ein guter Freund aus Berlin an, ob ich auch schon im Home-Office bin, er ist es schon. Ich habe geantwortet, dass ich dafür technisch eingerichtet bin, aber diese nur im Ernstfall nutzen werde. Seine Antwort war, dass dieses „sehr unverantwortlich“ für mich wäre.
    Am Dienstag teilte er mir mit, dass er positiv getestet wurde.
    Hey Leute, bleibt zu Hause. Ja bitte.

    • Stefan sagt:

      @chico – Es geht hier keineswegs darum, die Regierung zu kritisieren, sondern eher darum, dass hier Kleinstaaterei herrscht, jeder LK macht’s, wie er denkt, jedes Bundesland ebenso. Und dass der eine mehr oder weniger davon verwirrt scheint, dürfte doch auch Ihnen klar sein…

      Ich nehme es natürlich hin, wie der Gesetzgeber das für richtig hält, schließlich hab ich diesen ja (mit)gewählt. Aber Klarheit darf ich schon erwarten. Das hatte ich ja auch mitgewählt, hoffte ich zumindest. Kleinstaaterei habe ich jedenfalls nicht gewählt, kleindenkerischen Föderalismus auch nicht.

      Und diese 2 Aussagen werde ich auch nicht unkommentiert stehen lassen:

      „Wir haben bisher nur mehr Glück gehabt und mehr nicht.“
      Nein, das liegt eher daran, dass hier sehr früh getestet wurde, sehr früh gewarnt wurde und natürlich auch daran, dass wir (hoffentlich) die Wochen Vorsprung haben, die diese Länder nicht hatten, weil sie die Krise nicht ernst genug genommen haben (und – im Fall USA – immer noch nicht nehmen). Das hat nix mit Glück zu tun, sondern mit Verantwortung der Bundesregierung und der Struktur des (noch nicht ganz kaputtgesparten) Gesundheitswesens (Unikliniken, Forschung, Austausch zwischen diesen etc.). Wir merken aber hoffentlich endlich, dass das kein Gut ist, das gewinnorientiert arbeiten muss.

      Und, wenn schon das GG zitiert wird, dann bitte richtig. Es sind nicht „die ersten beiden Grundrechte“, die eingeschränkt werden, sondern eher Artikel 3, 6, 8, 9, und vor allem Artikel 11 des GG, also eine ganze Menge mehr.

      Und zuletzt zeigt Ihr Beispiel, dass auch HO keineswegs garantiert, dass man nicht vom Virus erwischt wird und erkranken kann, aber man kann durch Maßnahmen des Abstandes und der Hygiene die Wahrscheinlichkeit senken, dass es alle gleichzeitig trifft. Und nur darum geht es. Wie ich dazu beitragen kann, wenn ich meinen Lebenspartner über Wochen nicht mehr sehen darf, hat mir aber noch keiner schlüssig erklären können. Auch Sie nicht. Und ich darf mal annehmen, dass Sie selbst davon auch nicht persönlich betroffen sind.

      Und wieso Sie selbst kein HO nutzen („nur im Ernstfall“), aber von allen anderen Menschen Einschränkungen („Bleibt zu Hause“) erwarten, dürfen Sie hier gern noch erklären.

      Ihrem guten Freund wünsche ich einen „flachen“ Krankheitsverlauf und schnelle Gesundung. Die gute Nachricht dabei wäre übrigens, dass er danach immun ist und auch keinen mehr anstecken kann.

    • petra sagt:

      Wer wirklich hat hier den Schuss nicht gehört??

      Ich möchte mal erleben, wenn du in Berlin wohnen würdest!

      Sonst sind Touristen und Auswärtige zu allem nützlich. Jetzt bitte sollen sie sich bloß von euch fernhalten. Später dann sind sie für alles wieder gut genug, für eure Existenz.

  23. Emmi sagt:

    „…Ebenso Reisen zur Entgegennahme von vermeidbaren oder aufschiebbaren medizinischen Vorsorge.“
    Zu diesem Abschnitt habe ich eine Frage.
    Es gibt ja in unserer Region einige Rehakliniken, die Leistungen anbieten, die auch aufschiebbar sind, aber dennoch offen sind und Patienten aus ganz Deutschland aufnehmen, als wär nie was gewesen. Das kann doch meiner Meinung nach auch nicht mehr möglich sein? Oder verstehe ich da etwas falsch?
    Diese Leute reisen aus ganz Deutschland an und es sind doch eigentlich gerade alle Tätigkeiten untersagt, die zur Verbreitung des Virus beitragen und vermeidbar wären.

  24. Kerstin Rachow sagt:

    Hallo.. habe eine Frage und bin mir sehr unsicher… aber meine Eltern wohnen in Brandenburg und ich in Mecklenburg Vorpommern! Meine Frage dazu dürfen meine Eltern mich besuchen kommen, was ja eigentlich in Planung Stand???

    • stefan sagt:

      Hakko Kerstin,

      ja, das ist möglich, Elternbesuche (oder in diesem Fall Besuch des Kindes) ist erlaubt. Kernfamilie.

      • WRN sagt:

        Moin Stefan und Kerstin,

        möglich vielleicht ja ,aber ist es sinnvoll???

        Sabine hat mit ihrem Kommentar ,den berühmten ,,Nagel auf dem Kopf „getroffen.

        Ich z.B. hab ein Sohn in der Uckermark und würde in auch gern bei mir haben, aber wir lassen das jetzt mit dem Besuchen,weil es in der jetzigen Zeit so besser ist.
        In der Uckermark z.B. gibt es Stand 28.03. :13 infizirte Personen und davon sind drei aus Berlin die ihren Zweitwohnsitz in der Uckermark haben.
        Deshalb bin ich auch froh, das es im LK MSE und im Land M/V die Regelung gibt , das nur wär seinen Erstwohnsitz in M/V hat ,auch sich nur in M/V aufhalten darf.
        In der Uckermark gibt’s diese Regelung (leider noch) nicht.
        Da kann jeder zu seinem Zweitwohnsitz noch fahren und davon gibt’s viele allein im Lychener oder Templiner Umland.
        Wie schon Sabine geschrieben hatte , kommen die Leute ja auch mit anderen in Kontakt , so wirds wahrscheinlich auch in Gramzow passiert sein.
        In diesem Sinne:

        Bleibt zu Hause
        und bleibt gesund

  25. Valentina sagt:

    Hallochen alle, ich muss kommen,da ich eine AHB antrete. Gott sei Dank bin ich soweit gesund und habe kein Corona. Von der Klinik habe ich keine Absage oder Terminverschiebung bekommen.
    Ich wünsche allen bleibt gesund!

  26. Thomas sagt:

    Hallo, wie ist es eigentlich mit den Leuten, die jeden Tag von MV nach Brandenburg und Berlin fahren. Können die sich deshalb nicht infizieren und den Virus einschleppen weil sie aus MV kommen? Und was passiert wenn MV Medizin oder Betten usw braucht… möchte man dann auch an der Grenze alles aufhalten?? Meint man in MV dass die Bettenkapazität in Brandenburg oder Sachsen Anhalt für alle reichen wird.?? Wir haben seit 8 Jahren ein heruntergekommenen Haus in einer nicht gerade touri Ecke, sind entweder mit Tumor, Diabetes und Asthma gesegnet und hatten für genau solche Fälle mittlerweile viel Geld fuer unseren Lebensabend dort investiert. Leider haben wir unseren Wohnsitz noch nicht dauerhaft geändert, was uns jetzt zu Bürgern 2.Wahl macht.
    Genau wie die Italiener von der EU enttäuscht sind und stattdessen von Chinesen unterstützt werden, werden auch wir nach dieser Krise wissen wo wir leben wollen… Und wo nicht. Hilfe für MV wird es von mir jedenfalls nicht geben, ud ichwerde sicher keine Grundgebühr, Wasser, zweitwohnsteuer usw mehr zahlen.
    Macht gut Nachbarn

  27. Vinc sagt:

    Hallo. Ich habe mal eine Frage.
    Ich habe meinen Wohnsitz in einem anderen Bundesland, habe einen Garten in der Nähe von Schwerin. Darf ich diesen noch besuchen/bewirtschaften?
    Habe hierzu noch keine stichhaltige Antwort gefunden oder eine Telefonnummer andie man sich wenden könnte

  28. Cornelia van Hoof sagt:

    Wir planen seit 2 Jahren einen Umzug nach Mecklenburg-Vorpommern. Ist das aus einem anderen Bundesland erlaubt? Der Umzug wird mit einer Umzugsfirma ausgeführt.

  29. Sagner sagt:

    Hallo,

    wir haben in MV ein Grundstück. Bezahlen Zweiwohnsteuer und wohnen in Berlin.
    Dürfen wir in MV einreisen? Wäre nur zum Wochenende um nach dem rechten zu schauen.

    Mit freundlichen Grüßen

    B.S

  30. Monika sagt:

    Hallo,

    wohne in m-v und möchte meine Tochter in Niedersachsen besuchen (Jork). Darf ich das ? Und kann ich auch wieder
    ohne Probleme zurück?

    Mit freundlichem Gruß

  31. Dinesen sagt:

    Hallo,

    wie sind die Beschränkungen bezüglich einer kleinen standesamtlichen Feier in öffentlichen Raum sowie im privaten Raum. Dürfen Eltern und Geschwister für die standesamtliche Trauung im freien von Hamburg nach MV einreisen? Ist dies ein glaubhaft gemachter Grund im Sinne der Verordnung?

    MfG

    C.D.

  32. Seifert sagt:

    Hallo,

    wollte mal wissen..ob es auch eine Beschränkung eines Bungalow ist. Der Bungalow steht beim Vermieter auf dem Grundstück….Wir kommen mit den Vermieter nicht in Kontakt, und zweiten Selbstverpflegung…..wir sind Radfahrer….einkaufen wie vorgeschrieben mit Beatmungsmaske und Abstand…Kann mir Bitte jemanden eine Antwort geben?

    MfG

    G.S

  33. Heiko Klink sagt:

    Hallo,

    darf ich , wen ich nach Hamburg will am Pfingstwochenende, durch MV fahren. Da man von Berlin aus ja die A24 nehmen kann?

    Gruß Heiko

  34. Simon Simson sagt:

    Hallo Heiko,
    sie können fahren. Ich empfehle, genug zu essen, zu tanken, nach dem Öl zu sehen und dann die zulässige Höchstgeschwindigkeit, soweit es die Umstände erlauben, nicht zu unterschreiten. Ich glaube, dass Sie so den meckelbörger Ordnungshütern zwischen Suckow und Zarrentin entgehen. Die wird kaum den ganzen Verkehr mit den B und den HH-Nummern aufhalten. Sollten Sie ein dringendes Bedürfnis haben, wählen Sie an Raststätten die teuren, weil wasserfreien, dafür stinkenden Sanifair-Plastik- oder die Blechschüsseln der Parkplätze. So brauchen Sie sich nicht verantworten, weder vor der Soko Corona noch vor ihrem Gewissen (hinsichtlich des adäquaten Infektionsschutzes). Also einfach an einer Feldwegzufahrt an einer mecklenburgischen Autobahnabfahrt eine Stange Wasser beiseite stellen: Das geht zurzeit NICHT.