Wer möchte ehrenamtlicher Richter werden?

21. Februar 2020

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte sucht ehrenamtliche Richter. Und zwar:

1. Für Verwaltungsgerichte

Wer sich für eine Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter interessiert, kann sich ab sofort melden. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte stellt für die Wahlperiode 2020 bis 2025 zwei Vorschlagslisten für ehrenamtliche Richterinnen und Richter auf – jeweils für das Verwaltungsgericht Greifswald und das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern mit Sitz in Greifswald.

Die Mitwirkung von so genannten Laienrichtern an der Rechtsprechung ist ein wesentliches Element deutscher Gerichtsbarkeit. In Mecklenburg-Vorpommern wirken in der Verwaltungsgerichtsbarkeit Frauen und Männer als ehrenamtliche Richter bei den Verwaltungsgerichten Schwerin und Greifswald und beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern mit.

Das verantwortungsvolle Amt eines ehrenamtlichen Richters verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife, aber auch geistige und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Voraussetzungen für eine Aufnahme in die Vorschlagsliste sind die deutsche Staatsangehörigkeit und das vollendete fünfundzwanzigste Lebensjahr.

Interessierte können sich in die Vorschlagsliste aufnehmen lassen. Die Aufnahmefrist endet am 10.03.2020.

Weitere Informationen, insbesondere zu den Zugangsvoraussetzungen und den Rechtsgrundlagen, sowie das notwendige Aufnahmeformular stehen auf der Internetseite in der Rubrik „Aktuelles/Pressemitteilungen“ unter www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de.

2. Für Sozialgerichtsbarkeit

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist ebenfalls aufgefordert, Vorschläge für die Berufung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern für die Sozialgerichtsbarkeit, Kammer für Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes, zu unterbreiten. Das Amt des ehrenamtlichen Richters kann nur ausüben, wer Deutscher ist und das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat. Wer sich in die Liste der Bewerberinnen und Bewerber aufnehmen lassen möchte, kann sich beim Rechts- und Kommunalaufsichtsamt des Landkreises bis zum 12.03.2020 melden.

Ein Merkblatt mit den Zugangsvoraussetzungen und weitere Informationen stehen ebenfalls auf der Internetseite in der Rubrik „Aktuelles/Pressemitteilungen“ unter www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de.

Die Bewerbungsunterlagen als ehrenamtlicher Richter am Sozialgericht werden bei Interessen vom Rechtsamt zur Verfügung gestellt.

Kontakt:
Julia Raabe
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Rechts- und Kommunalaufsichtsamt
Tel. 0395 57087 4116
Mail: julia.raabe@lk-seenplatte.de


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