Wettrennen oder schrecklicher Zufall: Ankläger fordert Bewährungsstrafe für jungen Raser

19. Oktober 2018

Die Entschuldigung kam sehr spät, aber glaubhaft. In stockenden Worten sagte der Angeklagte im Neubrandenburger Raser-Prozess am Donnerstag: „Wenn ich die Sache rückgängig machen könnte, glauben Sie mir, das würde ich tun.“ Gemeint ist der 29. August 2017, der nun am Landgericht Neubrandenburg verhandelt wird (WsM berichtete).
Der gelernte Pfleger ist 21 Jahre alt, schon lange ein „Autonarr“ und fährt abends mit einem 270 PS starken Leihwagen aus der Leih-Firma seiner Mutter durch Neubrandenburg. Er fährt zu einem bekannten Treffpunkt von Autofans an der Demminer Straße.
Da wollte er ein Wettrennen mit einem anderen Autofahrer inszenieren, der ein Auto mit 272 PS fährt: Am Ende ist ein 33 Jahre alter Fußgänger tot, die Eltern psychisch am Ende, das Auto des Angeklagten stark verbeult, dieser auch in psychologischer Behandlung und er findet sich vor Gericht wieder.

Fahrlässige Tötung ist der Vorwurf. Und Staatsanwalt Toralf Günther sieht die Sache als bewiesen an. Er will ein Jahr und sechs Monate Freiheitsstrafe für den Angeklagten, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Der junge Mann sei nicht vorbestraft, habe versucht, das Opfer zu retten und lebe mit einer Freundin in geordneten Verhältnissen. Außerdem soll der Angeklagte rund 1000 Euro Geldstrafe an zwei Vereine zahlen und nach schon einem Jahr ohne Führerschein diesen noch weitere drei Monate nicht bekommen.

Gutachter hatten anhand des Aufpralls, Bremsweges und technischer Untersuchungen ermittelt, dass der Wagen zwischen 80 und 107 Stundenkilometern gefahren sein müsse. Die Bremswirkung habe erst etwa bei der Aufprallsituation eingesetzt. Anwalt Hubert Schilling forderte als Verteidiger dagegen Freispruch für seinen Mandanten. Dieser sei zwar zu schnell gefahren, aber der Fußgänger habe die Fahrbahn so betreten, dass der Fahrer nicht mehr adäquat reagieren konnte, auch wenn er die vorgeschriebenen 60 Stundenkilometer gefahren wäre, so seine Auffassung.

Der Getötete hatte beim Gehen über Kopfhörer Musik gehört und irgendwann vorher wohl auch ein wenig Cannabis konsumiert. An der Unfallstelle war keine Ampel. Der andere Autofahrer hatte übrigens nicht auf die Wettfahrt-Anspielungen des 21-Jährige reagiert.

Das alles muss die Kammer nun abwägen. Dazu will sie sich ein paar Tage Zeit lassen. Das Urteil soll am 24. Oktober verkündet werden.


Kommentare sind geschlossen.