Wichtige Mitteilung des Jobcenters Seenplatte-Nord

8. November 2018

Auskünfte zur Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) zur Zeit nur eingeschränkt möglich.
Derzeit können die Jobcenter, die als gemeinsame Einrichtung von der Bundesagentur und den Kommunen betrieben werden, bundesweit nur eingeschränkt auf die elektronischen Akten der Kunden zugreifen.
Deshalb sind Auskünfte zur Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) nicht immer möglich. Davon sind auch die telefonischen Service Center betroffen. Die Auszahlung von Geldleistungen ist davon nicht betroffen.
Jeden Tag wenden sich viele Menschen telefonisch oder persönlich an die Jobcenter, um Auskünfte zu erhalten. Die Bundesagentur bittet um Verständnis, dass diese Auskünfte nur sehr eingeschränkt erteilt werden können. Die IT arbeitet mit Hochdruck daran, die Störung zu beheben.
Die Arbeitsagenturen (SGBIII) und Familienkassen (Kindergeld) sind nicht betroffen.


Kommentare sind geschlossen.