Wie barrierefrei sind die Wohnungen in MV?

5. Dezember 2019

Wie das Statistische Amt mitteilt, wurden im Mikrozensus 2018 erstmals auch Merkmale zum barrierefreien Wohnen erhoben. Einbezogen wurden die zum Zeitpunkt der Befragung bewohnten Wohnungen. Deutlich erkennbar ist, dass in den Wohnungen ab Baujahr 1991 Merkmale der Barrierereduktion häufiger und ab Baujahr 2011 sehr häufig vorhanden sind. Die größte Herausforderung besteht damit in der Verbesserung der Barrierefreiheit älterer Wohnungen.
Die Erhebung der Merkmale zur Barrierefreiheit 2018 erfolgte anhand vorgegebener Richtwerte; die Ergebnisse sind daher subjektive Einschätzungen der Bewohner.

Insgesamt wurden 11 Merkmale der Barrierereduktion betrachtet, 3 für Wohngebäude und 8 für die Wohnungen selbst:

Schwellen- bzw. stufenlose Zugänge (3 Merkmale)
ausreichende Breite von Fluren und Türen (5 Merkmale)
ausreichender Raum und Schwellenfreiheit in Küche und Bad/Sanitärbereich (3 Merkmale)

Für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen zur Barrierereduktion in den 796 000 bewohnten Wohnungen unseres Landes ergab sich 2018 ein stark gemischtes Bild (siehe Tabelle).

In den Wohngebäuden waren die Haustüren bei immerhin 75 Prozent und die Wohnungstüren bei 69 Prozent ausreichend breit (jeweils mindestens 90 cm); Hausflure wurden zu 65 Prozent als ausreichend breit eingeschätzt (mindestens 120 cm).

Die Einschätzung der Barrierefreiheit innerhalb der Wohnungen fiel zum Teil deutlich schlechter aus. Von allen 2018 bewohnten Wohnungen verfügten lediglich 15 Prozent über einen ebenerdigen Einstieg zur Dusche. Eine verminderte Stolpergefahr durch Schwellenfreiheit (keine Unebenheiten höher als 2 cm) ergab sich nur für 17 Prozent.

Für Küche und Bad war zu entscheiden, ob diese Räume auch mit einer Gehhilfe (Rollator, Rollstuhl) genutzt werden könnten. Mit ggf. geringfügigen Ausstattungsanpassungen wäre dies für 60 Prozent der Küchen und für 50 Prozent der Bäder/Sanitärbereiche in den 2018 bewohnten Wohnungen möglich.

Je jünger die Bausubstanz, desto häufiger sind auch bauliche Maßnahmen zur Barrierereduktion vorhanden. Die Befragungen lassen dies klar an den Wohnungen ab Baujahr 1991 erkennen. Die größte Herausforderung besteht demzufolge in der Verbesserung der Barrierefreiheit in den vor 1991 gebauten Wohngebäuden, in denen sich 77 Prozent der 2018 bewohnten Wohnungen befinden.

Die Erhebung zur Barrierefreiheit ist nach dem aktuellen Mikrozensusgesetz im Abstand von vier Jahren durchzuführen. Die Erhebung 2022 wird erstmals den Vergleich mit den jetzt vorgelegten Daten ermöglichen.

In Mecklenburg-Vorpommern wurden rund 8 500 Privathaushalte im Mikrozensus 2018 befragt. Die Befragung zu Kriterien der Barrierereduktion erfolgte „positiv“: Das heißt, die Befragten bestätigten anhand einer Abfrageliste, wenn ein oder mehrere Merkmale barrierefreien Wohnens für sie zutrafen. Die Hochrechnungsfaktoren für Wohnungen wurden anhand der Ergebnisse der Wohnungsfortschreibung erstellt. Für bestimmte Gebäudetypen (z. B. Einfamilienhäuser) umfasst die Einschätzung der Wohnungsmerkmale zur Barrierefreiheit auch die entsprechende Einschätzung zum Gebäude, da z. B. der Hausflur bereits zur Wohnung gehört.


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