Wie funktioniert der Gasabschlag bei den Stadtwerken Waren?

2. Dezember 2022

Um Gaskunden zu entlasten, übernimmt der Bund im Dezember den Gasabschlag – eine von vielen Maßnahmen, um die Folgen der Energiekrise abzumildern. Doch wie genau funktioniert das? Bei Kunden, die Monat für Monat ihren Gasabschlag zahlen, ist das noch ziemlich unkompliziert, doch Kunden der Warener Stadtwerke fragen derzeit: Wie wird das denn bei uns gemacht? Denn Warens Stadtwerke erheben bekanntlich seit längerem nur elf Abschläge im Jahr, also keinen im Dezember.
„Wir sind Müritzer“ hat sich erkundigt:

Anspruchsberechtigt sind zunächst alle Gas- und Wärmekunden, die einen Jahresverbrauch bis 1,5 Millionen Kilowattstunden haben. Sie erhalten eine Soforthilfe. Diese Soforthilfe wird mit der nächsten Jahresabrechnung in 2023 individuell für jeden Kunden errechnet.

Der Betrag der Soforthilfe ergibt sich wie folgt: Der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch wird durch zwölf geteilt und dann mit den am 01.12.2022 für den jeweiligen Vertrag gültigen Arbeitspreisen multipliziert. Hinzu kommt ein Zwölftel des am 01.12.2022 gültigen Jahresgrundpreises.

Damit die Gaskunden bereits kurzfristig eine Entlastung erhalten, wird den Kunden der Stadtwerke Waren GmbH der Gasabschlag für den Monat Januar 2023 erlassen. Dieser Abschlag wird dann der tatsächlich ermittelten Soforthilfe gegenübergestellt und der sich ergebende Unterschied mit der Jahresabrechnung 2023 ausgeglichen.

Die Soforthilfe entspricht also nicht dem realen Gasabschlag für Januar 2023.

Bei der Berechnung der Entlastung der Wärmekunden bildet der Monat September 2022 die Grundlage. Hier hat der Gesetzgeber zum Ausgleich von Preissteigerungen einen pauschalen Zuschlag von 20 Prozent vorgegeben. Da die Stadtwerke Waren GmbH in der Regel nur 11 Abschläge in einem Jahr von unseren Kunden verlangen, errechnet sich die Soforthilfe wie folgt:

Betrag des Wärmeabschlags September 2022 multipliziert mit den Abschlagsterminen, geteilt durch 12 zuzüglich 20 Prozent.

Eine Beispielrechnung für einen Wärmeabschlag September 2022 von 120 Euro soll dies verdeutlichen:

120 Euro mal 11 geteilt durch 12 = 110 Euro + 20 Prozent = 132 Euro endgültiger Betrag der Soforthilfe für Wärme. Die für jeden einzelnen Kunden individuell ermittelte Soforthilfe wird der Kundennummer gutgeschrieben und Ende Dezember 2022 jedem Wärmekunden der Stadtwerke Waren GmbH, für den eine Bankverbindung vorliegt, ausgezahlt. 

Liegt der Stadtwerken Waren GmbH ein SEPA-Lastschriftmandat vor, so müssen die Kunden gar nichts tun. Bei den im Januar 2023 fälligen Abschlägen werden automatisch die Gasabschläge herausgerechnet. Der sich unter Berücksichtigung anderer Medien, wie Strom, Wasser und Abwasser auf der entsprechenden Kundennummer ergebende Saldo wird vom Konto abgebucht.

Zahlen der Kunde die Abschläge selbst, z.B. durch einen Dauerauftrag oder per Überweisung, so können die Kunden ihre Zahlung für Januar 2023 um den Gasabschlag anpassen.Wer weiter den üblichen Betrag leistet, verliert  natürlich kein Geld, es wird als zusätzliche Zahlung dem Kundenkonto gutgeschrieben und in der Jahresabrechnung 2023 berücksichtigt.

Was gilt für Mieter in Mehrfamilienhäusern? Erfolgt die Abrechnung der Wärme nicht direkt durch die Stadtwerke, so erhält der Vermieter die gesetzlich vorgegebene Entlastung in seiner Gas- bzw. Wärmerechnung. Die Weitergabe der Entlastung des Vermieters an seine Mieter erfolgt dann im Rahmen der Heizkostenabrechnung.

Noch ein Hinweis zum Schluss: Da die Soforthilfe unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch des Jahres 2023 erfolgt, lohnt es sich weiterhin, Energie einzusparen. Denn die Energieeinsparungen wirken sich zusätzlich zur Soforthilfe unmittelbar kostenreduzierend auf die nächste Abrechnung im Dezember 2023 aus. 


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