Wie viel darf eine Mietwohnung kosten? Landkreis bittet um Hilfe bei Datenerhebung

10. November 2016

Post aus dem Landratsamt erhalten in diesen Wochen Mieter und Vermieter im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Sie werden darin um Hilfe bei einer Datenerfassung gebeten. Auf einem Fragebogen sind Angaben zur Wohnungsgröße und zur Miete einzutragen, die gezahlt oder eingenommen werden.

Wie der Landkreis betont, werden keine personenbezogenen Daten gesammelt. Lediglich Angaben zur Wohnung benötige man. Der Fragebogen sei einfach auszufüllen und könne per Post geschickt werden. Noch schneller geht es, den im Brief angegebenen Internetzugang zu dem Formular zu nutzen und es elektronisch zu senden.

Geldscheine„Wir brauchen diese Daten, um den aktuellen Mietspiegel erstellen zu können“, sagt Margit Juhnke, Leiterin des Sozialamtes vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Die Frage „Wie viel darf eine Mietwohnung kosten?“ ist immer dann wichtig, wenn der Landkreis Mieten im Rahmen von Arbeitslosengeld II oder die Grundsicherung nach dem SGB XII, die so genannte Sozialhilfe, bezahlt.

„Die Datengrundlage hierfür muss nun für das Jahr 2016 neu erhoben werden“, so die Amtsleiterin. Nach einer entsprechenden Ausschreibung vom Landkreis ist die Nürnberger Unternehmensberatung Rödl und Partner mit dieser Datenerhebung beauftragt worden. Sie soll das schlüssige Konzept erneuern, das mathematisch-statistischen und wissenschaftlichen Kriterien entspricht. Daraus wird anschließend der künftige Mietspiegel abgeleitet, der die angemessenen Unterkunftskosten konkretisiert.

„Ich hoffe, dass uns möglichst viele Mieter und Vermieter bei dieser anonymen Erfassung unterstützen, denn nur so können wir eine reale Übersicht über die Miethöhen in unseren Landkreis bekommen“, betont Margit Juhnke.


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