Wieder mehr Hausärzte in Mecklenburg-Vorpommern

28. Februar 2017

Die Zahl der Hausärzte hat sich in Mecklenburg-Vorpommern seit 2010 nicht weiter verringert, sondern nimmt sogar leicht zu. Das erklärte Axel Rambow als Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern und sieht dieses Ergebnis als einen Erfolg der bewussten Förderung von Nachwuchsärzten im Land. Die Maßnahmen beginnen bereits während des Medizinstudiums und setzen sich über eine umfassende Betreuung und Unterstützung der Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt bis zur Gewährung von Investitionskostenzuschüssen bei einer Niederlassung im Land konsequent fort.

Waren es im Jahr 2010 noch zirka 1.060 Hausärzte, die landesweit praktiziert haben, so sind es im Januar 2017 knapp 1.170. Zuvor waren noch etwa zehn Hausarztpraxen pro Jahr ohne Nachfolger geblieben. „Wir sehen aber zunehmend auch Handlungsbedarf im fachärztlichen Versorgungsbereich, etwa bei Kinderärzten, Neurologen/Psychiatern oder Hautärzten, weshalb wir unsere Anstrengungen zunehmend auch auf dieses Gebiet erstreckt haben“, so Rambow.

Die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin sei in M-V besonders anspruchsvoll. In einem Zeitraum von fünf Jahren müssen nach dem Abschluss des Medizinstudiums verschiedene Abschnitte im Krankhaus und den Arztpraxen absolviert werden, bevor die Zulassung als Hausarzt erfolgen könne.

Um die flächendeckende und wohnortnahe medizinische Versorgung der Kinder und Jugendlichen im Land zu sichern, haben die Kassenärztliche Vereinigung und die AOK Nordost einen Vertrag zur Förderung der ambulanten Weiterbildung für dieses Fachgebiet abgeschlossen.

Die Vereinbarung sieht vor, dass niedergelassene Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin, die einen Arzt in Weiterbildung ihres Fachgebietes anstellen, einen Zuschuss zu den Gehaltskosten von inzwischen monatlich 4.800 Euro für bis zu zwölf Monate erhalten können. 2016 haben bereits drei Ärzte für Kinder- und Jugendmedizin diese Förderung in Anspruch genommen. Die KVMV und die AOK Nordost tragen jeweils zur Hälfte die Kosten.

Zuschüsse für Praxis-Übernahmen

Wollen sich Hausärzte in von medizinischer Unterversorgung bedrohten Gebieten niederlassen, können sie bereits seit 2008 einen Investitionskostenzuschuss für eine Praxiseröffnung in M-V erhalten. Der pro Praxisgründung oder -übernahme in medizinisch unterversorgten Gebieten zur Verfügung stehende mögliche Höchstbetrag wurde im vergangenen Jahr von 50.000 auf 75.000 Euro erhöht.

Darüber hinaus wird die Gründung von Außenstellen/Zweigpraxen mit bis zu 20.000 Euro und die Anstellung eines Arztes ebenfalls mit bis zu 20.000 Euro gefördert. Auch Umzugskosten oder Kinderbetreuungskosten können im Interesse der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung übernommen werden.

Durch die verschiedenen Maßnahmen der Investitionskostenzuschüsse konnten seit 2008 insgesamt 146 Ärzte/Praxen in M-V mit knapp 5,6 Millionen Euro gefördert werden. Auch im Jahr 2017 stehen wieder 1,2 Millionen Euro hieraus zur Verfügung.

Investitionskostenzuschüsse gibt es aktuell in folgenden Regionen Mecklenburg-Vorpommerns, die drohend unterversorgt oder bereits von Unterversorgung betroffen sind:
Vorpommern-Rügen: Grimmen (Hausärzte),
Vorpommern-Greifswald: Anklam (Hausärzte),
Landkreis Rostock: Güstrow, Teterow, Rostock Umland (Hausärzte), Ludwigslust-Parchim: Hagenow, Ludwigslust, Parchim, Schwerin-Umland (Hausärzte),
Mecklenburgische Seenplatte: Demmin, Neubrandenburg-Umland (Hausärzte)


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