Wieder „Siege“ für Kläger mit manipulierten Dieselautos

4. Februar 2019

Bei Zivilprozessen in Sachen manipulierter Dieselautos gegen den VW-Konzern haben die Landgerichte im Osten Mecklenburg-Vorpommerns – Stralsund und Neubrandenburg – wieder mehreren Klagen von Autobesitzern stattgegeben.

Es handele sich um „vorsätzliche sittenwidrige Schädigungen“ der Autokäufer, wie ein Gerichtssprecher „Wir sind Müritzer“ sagte. So hat das Neubrandenburger Landgericht einem Autobesitzer rund 14 000 Euro Schadensersatz zuerkannt.

Das Stralsunder Landgericht gab gleich vier Autobesitzern mit Fahrzeugen des VW Konzerns mit ihren Schadensersatzforderungen Recht.

Der Mann, der in Neubrandenburg Recht bekam, hatte 2012 einen neuen VW Touran mit dem bekannten Problem-Dieselmotor für 26 000 Euro gekauft. Inzwischen habe der Wagen 125 000 Kilometer „auf dem Tacho“, so dass man eine gewisse Nutzungsentschädigung abziehen müsse, sagte der Gerichtssprecher. In Neubrandenburg haben auch Dieselautobesitzer aus der Müritzregion mehrfach wegen der sogenannten Schummelsoftware gegen VW und beteiligte Autohäuser geklagt. Ein Besitzer aus Röbel und ein Autofahrer aus Neustrelitz siegten bereits (WsM berichtete).

Die Stralsunder Richter gaben unter anderem einem Audi Q5-Fahrer Recht. Er hatte das Auto für 45 600 Euro im Jahr 2010 neu gekauft. Wenn man in dem Fall die gefahrenen Kilometer als Nutzungsentschädigung abzieht, sollte der Mann noch eine Schadensersatzforderung von 28 800 Euro haben, urteilten die Richter. Diese gaben auch eine Formel zur Schedensersatzberechnun g aus: Man sollte den Kaufpreis mit den „gefahrenenen Kilometern“ multiplizieren und das Ergebnis durch die voraussichtliche Gesamtleistung – zum Beispiel 300 000 Kilometer für bestimmte Motoren- dividieren.

Experten rechnen damit, dass VW und anderen betroffene Markenhersteller gegen diese Urteile, wie in vielen Fällen vorher auch, in die nächste Instanz gehen. Doch auch im Nordosten braucht der Weltkonzern inzwischen schon einen langen Atem: Allein im Dezember 2018 hatten viel mehr Dieselautofahrer Klagen eingereicht, wie vorher, hieß es bei den Gerichten.

Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass auch das Rostocker Oberlandesgerichtes einmal ein richtungsweisendes Urteil fällt. Dort sind inzwischen etwa 65 Verfahren angekommen, bei denen meist die Kläger an Landgerichten Recht bekommen hatten.

Von diesen wurden mehr als 20 Verfahren wieder eingestellt. Hier soll der beklagte Konzern den Klägern etwas „entgegengekommen“ sein, berichteten Experten, ohne Einzelheiten zu nennen.

Mehr als 40 Kläger warten nun, dass am Oberlandesgericht eine Entscheidung fällt, auf die sich andere berufen könnten. Es könnten auch noch deutlich mehr werden: In Stralsund und Neubrandenburg warten weitere fast 200 Kläger auf Entscheidungen.

Im Fall einer Autobesitzerin aus Röbel soll dieses Urteil Anfang März fallen.


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