
Beim Eintreffen der Beamten vor Ort mussten diese jedoch feststellen, dass das Fahren der Jetski mittlerweile eingestellt wurde.
Es erfolgte eine Belehrung der betroffenen Sportbootführer.
Die Wasserschutzpolizei weist nochmals darauf hin, dass das Fahren mit Wassermotorrädern in der Wassermotorräder-Verordnung geregelt ist und strengen Beschränkungen unterliegt.











Neueste Kommentare