Worauf man beim Gebrauchtwagen-Kauf achten sollte

18. September 2016

Der Warener Fachanwalt für Verkehrsrecht, Sönke Brandt, beschäftigt sich heute für „Wir sind Müritzer“ in unserer Serie „Recht im Alltag“ mit folgendem Thema, das man in einer kurzen Empfehlung zusammenfassen kann: „Wenn Sie ein gebrauchtes Kraftfahrzeug kaufen, lassen Sie Vorsicht walten.“ Polizei, Sachverständigenorganisationen und Verkehrsclubs schätzen, dass bei einem Drittel aller Gebrauchtwagen die Kilometerzähler manipuliert sind.

Das läuft auch nicht mehr mittels Bohrmaschine wie zu Zeiten unserer Vorväter. Mit einem Computer und entsprechender Software kann der Kilometerstand an fast jedem Fahrzeugtyp beliebig verstellt werden. Vorgeführt wurde das auf einer der letzten Fortbildungsveranstaltungen der Dekra für Juristen in Tribsees in unserem Lande.

Wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen wollen, empfehle ich diesbezüglich, die (jedenfalls mehrere) Steuergeräte auslesen zu lassen und gegebenenfalls die Lebenshistorie bei einem Markenhändler oder dem Hersteller einzusehen. Wenn in der Lebenshistorie (Service- und Wartungshistorie) Inspektionen aufgeführt worden sind, bei denen der Kilometerstand des angebotenen Gebrauchtwagens höher war als der aktuelle, so sollte man die Hände von dem Fahrzeug lassen.

rabrandtFür die Einsicht in die Lebenshistorie ist allerdings die Zustimmung des Vorbesitzers erforderlich. Weigert sich dieser, sollte man meines Erachtens misstrauisch werden und das Fahrzeug nicht mehr erwerben.

Vorsicht vor „Umgehungsgeschäften“

Natürlich führt auch eine Einblick in die Lebenshistorie nicht zu einem sicheren Ergebnis. Dies ist immer dann der Fall, wenn an dem Fahrzeug kurz vor dem Kundendienst manipuliert wurde. Auch das Auslesen der Steuergeräte gibt keine letzte Sicherheit, wenn alle Steuergeräte an einem Kfz manipuliert worden sind.

Unfallschäden erkennt man oftmals, indem man die Lackdichte misst. Schon ein einfacher Haushaltsmagnet kann hierbei hilfreich sein. Ist die Lackdichte zu hoch, fällt der Haushaltsmittel runter. Es gibt links auch spezielle Geräte zur Messung der Lackdichte.

Stimmen die so genannten Spaltmaße zwischen den einzelnen Karosserieteilen nicht bzw. sind diese auffällig, könnte ein Unfall vorgelegen haben. Besser ist es in diesem Fall, das Fahrzeug vor dem Kauf einen Sachverständigen vorzustellen.

Worauf man allerdings in jedem Falle achten sollte, ist, dass man bei Erwerb des Fahrzeuges von einem Händler unmittelbar den Kaufvertrag vor Ort ausgehändigt bekommt und dass dort auch selbst der Händler als Verkäufer eingetragen ist. Immer häufiger wird von Händlern versucht, die Gewährleistung beim Verkauf auszuschließen durch so genannte Umgehungsgeschäfte. Gerne wird dem Käufer gesagt, dass man ihm in den nächsten Tagen die Papiere zusendet.

Bei Zugang der Papiere ist dort dann jemand anderes als Verkäufer eingetragen anstelle des Händlers, nämlich eine Privatperson. Zusätzlich beinhaltet der Vertrag einen den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden umfassenden Gewährleistungsausschluss. Der Ausschluss der Gewährleistung ist von Gesetzes wegen nur möglich, wenn ein Verkauf eines privaten Verkäufers vorliegt.

Empfehlung: Sachverständige Person mitnehmen

Gerne lässt man auch auf dem Betriebsgelände des Händlers den Vertrag vom Käufer unterzeichnen. Hiernach muss dieser noch für die eigenen Unterlagen des Händlers kopiert werden. Danach reicht man den Vertrag an den Erwerber zurück, wobei erst jetzt entsprechende Eintragungen für den Verkäufer vorhanden sind. Wieder ist es ein Privater, wieder enthält der Vertrag einen umfassenden Gewährleistungsausschluss, der den gesetzlichen Anforderungen genügt. In der Euphorie und Freude über den Erwerb des Traumfahrzeuges erfolgt dann durch den Käufer keine erneute Kontrolle der Papiere.

Zu dieser Thematik gehört es auch, dass Fahrzeuge bereits im Internet über Autobörsen als Privatfahrzeuge angeboten werden, natürlich mit einem Gewährleistungsausschluss. Hier können Sie natürlich nicht erkennen, ob ein Händler der Verkäufer ist. Sie können allerdings versuchen, festzustellen, ob der Verkäufer planvoll für eine gewisse Dauer bereits am Markt tätig ist. Unter Umständen ist dann der vereinbarte Gewährleistungsausschluss unwirksam, dieses ist jedoch eine Frage des Einzelfalles.

„Ich empfehle, beim Gebrauchtwagenkauf immer eine sachverständige Person hinzuzuziehen. Auch wenn dieses mit Kosten verbunden ist, so ist dieses meines Erachtens eine gute Investition“, so der Warener Fachanwalt für Verkehrsrecht, Sönke Brandt.


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