Zahl der Trickbetrugsversuche in MV weiter auf hohem Niveau

9. Februar 2019

Bundesweit ist die Anzahl  der bei der Polizei angezeigten Trickstraftaten zum Nachteil älterer Menschen kontinuierlich angestiegen. Diese Entwicklung zeichnet sich auch in Mecklenburg-Vorpommern ab, und so ist bereits in den ersten Wochen dieses Jahres ein hohes Fallaufkommen zu verzeichnen. Mit 1.442 angezeigten Fällen ist nah Informationen des Landeskriminalamtes in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2018 das bisher höchste Fallaufkommen festzustellen (2017: 996 Fälle, 2016: 468 Fälle, 2015: 324 Fälle, 2014: 239 Fälle).

Erfreulicherweise wächst durch regelmäßige Warnungen und zielgerichtete Aufklärung der Anteil der Taten, die im Versuchsstadium steckenbleiben. Der Anteil der Fälle, bei denen es
zur Übergabe von Geld oder Wertsachen kam, konnte im Vergleich zu den Vorjahren (2017: 8 Prozent, 2016: 7,7 Prozent, 2015: 14,8 Prozent) weiter auf 6,9 Prozent gesenkt werden.

Insgesamt wurden der Polizei 99 vollendete Trickbetrugsfälle im Jahr 2018 bekannt. Beim Gesamtschaden ist mit etwa 520.000 Euro ein ebenfalls Rückgang im Vergleich zum Vorjahr (2017: etwa 615.000 Euro) zu verzeichnen.

Die hohe Versuchsquote ist insbesondere auf eine höhere Sensibilisierung in der Bevölkerung zurückzuführen. Denn die Kenntnis von diesem Phänomen und seinen unterschiedlichen Begehungsweisen führt zu einer höheren Wachsamkeit, einem rechtzeitigen Erkennen des Betrugs sowie einer größeren Bereitschaft für deren Anzeige bei der Polizei, auch bei versuchten Taten. Dies gilt nicht nur für die Opferselbst, sondern auch für Angehörige, Bankmitarbeiter, Taxifahrer u. a., die die betroffenen, älteren Menschen rechtzeitig über die
Situation aufklären und die Polizei informieren.

Die Warnmeldungen und Hinweise der Polizei richten sich daher ausdrücklich nicht nur an die oftmals betroffene ältere Bevölkerung. Im Familien- und Bekanntenkreis sollte über Trickstraftaten gesprochen werden, um älteren Verwandten und Bekannten Handlungssicherheit im Umgang mit derartigen Anrufen oder Kontaktaufnahmen zu geben.

Typische Begehungsweisen der Trickstraftaten sind nach wie vor der klassische Enkeltrick unter Vorspielen eines angeblichen Verwandtschafts- oder Bekanntschaftsverhältnisses,
das Auftreten unter der Legende eines Polizeibeamten oder Staatsanwaltes, der Trickdiebstahl durch Ausnutzung der Arglosigkeit der Opfer, wie der „Deponiertrick“ oder die Bitte um Hilfe, der Gewinnspielbetrug, bei dem ein Geldgewinn in Aussicht gestellt wird, sobald „Gebühren“ für verschiedene Zwecke gezahlt wurden, sowie das Fordern von Geldbeträgen wegen angeblicher Schulden.

Da jeder vollendete Trickbetrug für die Betroffenen neben dem finanziellen Verlust häufig auch eine hohe psychische Belastung darstellt, setzt die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern seit vielen Jahren verstärkt auf die Vorbeugung derartiger Straftaten. Neben regelmäßigen Warnmeldungen und Präventionsveranstaltungen wird seit
2010 das Merkblatt für Geld und Kreditinstitute an alle im Land befindlichen Privatbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen zur Sensibilisierung der Angestellten verteilt.

Zudem beraten die ehrenamtlich tätigen Seniorensicherheitsberater kostenlos zu typischen Gefahrensitationen und stärken somit das Sicherheitsgefühl der älteren Generation

Weitere Informationen und Präventionshinweise zum Themenfeld Trickbetrug gibt es unter: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/.


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