Zahl der Trickdiebstähle steigt im Land, aber nur wenige gelingen

21. August 2019

Heute ist Tag der Senioren. Anlass für das Landeskriminalamt MV, eine Statistik zu Trickdiebstählen zu veröffentlichen: Auch im Jahr 2019 ist weiterhin ein Anstieg der angezeigten Trickstraftaten zum Nachteil älterer Menschen in Mecklenburg-Vorpommern zu verzeichnen. Im ersten Halbjahr 2019 wurden bereits 830 derartige Fälle zur Anzeige gebracht. Dies sind 118 Fälle mehr als im Vorjahreszeitraum.
Erfreulicherweise blieb es durch regelmäßige Warnungen und zielgerichtete Aufklärung bei 798 von den 830 angezeigten Fällen beim Versuch. Damit konnte der Anteil der Fälle, bei denen es zur Übergabe von Geld oder Wertsachen kam, weiter auf 4 Prozent gesenkt werden (2018: 6,9 %; 2017: 8 %; 2016: 7,7 %; 2015: 14,8 %).

Die 33 vollendeten Trickstraftaten zum Nachteil älterer Menschen im ersten Halbjahr 2019 führten zu einer Schadenssumme von knapp 440.000 Euro. Unter den typischen Begehungsweisen ist nach wie vor der klassische Enkeltrick unter Vorspielen eines angeblichen Verwandtschafts- oder Bekanntschaftsverhältnisses vorherrschend (49 % der Fälle), gefolgt von der Legende eines Polizeibeamten oder Staatsanwaltes (27 % der Fälle).

Da jeder vollendete Trickbetrug für die Betroffenen neben dem finanziellen Verlust häufig auch eine hohe psychische Belastung darstellt, setzt die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern seit vielen Jahren verstärkt auf die Vorbeugung derartiger Straftaten. Neben regelmäßigen Warnmeldungen und Präventionsveranstaltungen wird seit 2010 das Merkblatt für Geld und Kreditinstitute an alle im Land befindlichen Privatbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen zur Sensibilisierung der Angestellten verteilt. Zudem beraten die ehrenamtlich tätigen Seniorensicherheitsberater kostenlos zu typischen Gefahrensituationen und stärken somit das Sicherheitsgefühl der älteren Generation.

Die hohe Versuchsquote ist somit insbesondere auf eine höhere Sensibilisierung in der Bevölkerung zurückzuführen. Denn die Kenntnis von diesem Phänomen und seinen unterschiedlichen Begehungsweisen führt zu einer höheren Wachsamkeit, einem rechtzeitigen Erkennen des Betrugs sowie einer größeren Bereitschaft für deren Anzeige bei der Polizei, auch bei versuchten Taten. Dies gilt nicht nur für die Opfer selbst, sondern auch für Angehörige, Bankmitarbeiter, Taxifahrer u. a., die die betroffenen, älteren Menschen rechtzeitig über die Situation aufklären und die Polizei informieren.

Die Warnmeldungen und Hinweise der Polizei richten sich daher ausdrücklich nicht nur an die oftmals betroffene ältere Bevölkerung. Im Familien- und Bekanntenkreis sollte über Trickstraftaten
gesprochen werden, um älteren Verwandten und Bekannten Handlungssicherheit im Umgang mit derartigen Kontaktaufnahmen zu geben.

Die Polizei empfiehlt zum Umgang mit Trickstraftaten zum Nachteil älterer Menschen Folgendes:

  • Seien Sie misstrauisch, wenn sich jemand am Telefon nicht selbst mit Namen vorstellt.
  • Vergewissern Sie sich, ob der Anrufer wirklich ein Verwandter ist: Rufen Sie die jeweilige Person unter der bisher bekannten  und benutzten Nummer an und lassen Sie sich den Sachverhalt bestätigen.
  • Legen Sie einfach den Telefonhörer auf, sobald Ihr Gesprächspartner Geld von Ihnen fordert.
  • Geben Sie keine Details zu Ihren familiären oder finanziellen Verhältnissen preis.
  • Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen.
  • Informieren Sie sofort die Polizei über den Notruf 110, wenn Ihnen ein Anruf verdächtig vorkommt.
  • Wenn Sie Opfer geworden sind: Wenden Sie sich an die Polizei und erstatten Sie Anzeige.

Weitere Informationen und Präventionshinweise zum Themenfeld Trickbetrug sind unter https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/ zu finden.


Kommentare sind geschlossen.