Zehn Jahre Haft und Sicherungsverwahrung für Malchower Sextäter gefordert

21. Juni 2019

Dem mutmaßlichen Sextäter aus Malchow, der in Dresden vor Gericht steht (WsM berichtete), droht nun eine lange Haftstrafe und anschließende Sicherungsverwahrung. Wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag erklärte, hat die Staatsanwaltschaft jetzt in nicht öffentlicher Verhandlung wegen schweren Kindesmissbrauchs zehn Jahre Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung für den 35-Jährigen verlangt. Das Plädoyer wurde ohne Öffentlichkeit gehalten, weil „schutzwürdige Interessen der Opfer“ – zwei kleine Mädchen, die zur Tatzeit ein und vier Jahre alt waren – berücksichtigt werden mussten. Das Urteil gegen den Malchower soll heute verkündet werden.

Dann wird auch die Mutter der beiden betroffenen Kinder eine Strafe erhalten. Bei ihr plädierte die Staatsanwaltschaft für rund vier Jahre Haft wegen Beihilfe zum schweren sexuellen Kindesmissbrauch. Sie soll gehofft haben, dass der Angeklagte sie heiratet – und hatte ihm im Vorfeld der Taten kinderpornografische Fotos und Videodateien von ihren Kindern geschickt. Beide sollen die Taten vor dem Gericht in Sachsen zugegeben haben.

Der Angeklagte war Ende Oktober 2018 per Haftbefehl gesucht und in einer Wohnung in Malchow gefasst worden. Beamte durchsuchten damals die Wohnung und beschlagnahmten Beweismittel wie einen Computer.

Der Fall hatte für besonders viel Aufregung gesorgt, weil der Mann erst im September vom Amtsgericht in Waren wegen Missbrauchs eines Kindes aus seiner Familie zu einer Haftstrafe verurteilt, aber – für Beobachter erstaunlich – auf freiem Fuß geblieben war. Der einschlägig vorbestrafte Mann hatte gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt und zeitgleich bereits über Internet-Dating-Plattformen Kontakt zu anderen alleinerziehenden Frauen mit Kleinkindern gesucht und gefunden.


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