Zins- und Tilgungsfreiheit für Corona-Darlehen verlängert

24. November 2021

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat für Unternehmen aller Branchen vor eineinhalb Jahren mit der rückzahlbaren Corona-Liquiditätshilfe ein Darlehensprogramm aufgelegt. „Gegenwärtig würden die Rückzahlungen einsetzen. Aufgrund der aktuellen Entwicklung im Rahmen der Corona-Pandemie ist dies nicht der richtige Zeitpunkt, um mit der Tilgung und mit der Verzinsung der Corona-Liquiditätshilfe zu beginnen. Vielen Unternehmen im Land machen die Folgen der Pandemie weiter zu schaffen. Deshalb wird die Zins- und Tilgungsfreiheit in der rückzahlbaren Corona-Liquiditätshilfe um drei Monate verlängert – mindestens bis zum 31. März 2022“, sagte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer.

Die Verlängerung wird für alle Empfänger vorgenommen. „Alle Empfänger können eine verlängerte zins- und tilgungsfreie Zeit in Anspruch nehmen. Das ist unabhängig davon, wann sie ihren Antrag gestellt und ihre Liquiditätshilfe erhalten haben“, so Wirtschaftsminister Meyer weiter. Von der Verlängerung der Zins- und Tilgungsfreiheit profitieren rund 2.400 kleinste, kleine und mittlere Unternehmen aus allen Branchen, an die circa 105 Millionen Euro ausgereicht worden sind. „Das Darlehensprogramm ist wichtig, um die Unternehmensfinanzierung zu sichern, wenn coronabedingt Einnahmen fehlten und die Reserven nicht reichten, um die laufenden betrieblichen Ausgaben zu decken“, betonte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer.

Die erste Phase umfasste den Förderzeitraum vom 01. April 2020 bis zum 30. September 2020. Das Programm wurde im Rahmen des Winter-Stabilisierungsprogramms neu aufgelegt und bis zum 30. September 2021 fortgeführt. Die umsetzende Stelle für das Darlehensprogramm ist die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA).


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