Zivilprozess um Kündigung von Ex-Awo-Chef Olijnyk beginnt

17. Mai 2017

Der Fall „Awo-Müritz“ erreicht jetzt erstmals öffentlich die Justiz. Am morgigen Donnerstag gibt es das erste Zivilverfahren am Landgericht Neubrandenburg, eine schnelle Entscheidung wird aber nicht erwartet. Die dortige Zivilkammer muss entscheiden, ob die fristlose Kündigung für den Ex-Geschäftsführer des Awo-Kreisverbandes Peter Olijnyk juristisch und arbeitsrechtlich korrekt war. Der Kreisverband hatte ihn im Juni 2016 entlassen, nachdem anscheinend dubiose Praktiken an der Verbandsspitze bekanntgeworden waren (WsM berichtete).

Olijnyk hatte aber später seinerseits gegen seinen Rauswurf geklagt und sich den früheren DDR-Innenminister Peter-Michael Diestel als Anwalt an die Seite geholt.

Wie Mitte 2016 bekannt wurde, hatte sich der Ex-Kreisgeschäftsführer ein unverhältnismäßig hohes Jahresgehalt von 150 000 Euro plus  Tantiemen, die bei einem Sozialverband gar nicht zulässig sein sollen, zugeschanzt. Das ergaben Prüfungen des Awo-Landesverbandes. Dies soll möglich gewesen sein, weil Olijnyk und Vorstandsvorsitzender Götz-Peter Lohmann damals gegenseitig die Verträge unterschrieben und somit am Vorstand vorbei agiert hätten.

Die Tantiemen sollen zwischen 30 000 und 50 000 Euro gelegen haben. Zudem soll sich Olijnyk auch noch vertraglich eine hohe Geldsumme für den Fall gesichert haben, dass er ausscheidet.  Sowohl der Ex-Geschäftsführer, als auch der Awo-Kreisverband fordern nun vor Gericht gegenseitig sechsstellige Summen voneinander als Schadensersatz.

Der Fall hatte weit über die Müritz-Region hinaus für Aufsehen gesorgt. In der Landespolitik nahm das die AfD zum Anlass, einen Untersuchungsausschuss einzuberufen, der die Praxis bei der Awo und anderen Sozialverbänden und ihre Verflechtungen untersuchen soll.
Wegen Verdacht der Untreue laufen auch noch bei der Staatsanwaltschaft Schwerin Ermittlungen gegen beide Ex-Spitzenmänner der Awo, also gegen Olijnyk und Lohmann. Sie sind noch nicht abgeschlossen.


Kommentare sind geschlossen.