Zott warnt vor Verzehr einzelner Joghurts

18. Oktober 2019

Wieder eine Lebensmittelwarnung, die auch unser Bundesland betrifft: Die Zott SE & Co. KG, Mertingen, warnt aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes vor dem Verzehr folgender Artikel Zott Sahnejoghurt:

Zott Sahnejoghurt Panna Cotta 150g Pfirsich 31.10.19 F
Zott Sahnejoghurt Panna Cotta 150g Heidelbeer 31.10.19 F
Zott Sahnejoghurt Panna Cotta 150g Erdbeer 29.10.19 F 01.11.19 F
Zott Sahnejoghurt Panna Cotta 150g Mango 29.10.19 F 01.11.19 F
Zott Sahnejoghurt 150g Pfirsich-Maracuja 29.10.19 F 01.11.19 F

Alle anderen Sahnejoghurts mit gleichen Mindesthaltbarkeitsdaten sind nicht betroffen. Die Chargenkennzeichnung befindet sich auf dem Deckel der Verpackung.

Im Rahmen einer Routinekontrolle des Fertigprodukts wurde vereinzelt eine Belastung mit einem Schimmelkeim, der zum vorzeitigen Verderb des Produktes führen kann, festgestellt. Das Unternehmen weist darauf hin, dass beim Verzehr gesundheitliche Beeinträchtigungen wie Unwohlsein und Durchfall nicht auszuschließen sind. Ob das Produkt sensorisch auffällig ist, erkennt der Verbraucher an einer aufgeblähten oder eingezogenen Deckelplatine sowie an einer vergoren riechenden Joghurtmasse.

Die Ursache für die Kontamination konnte in der Zwischenzeit identifiziert und behoben werden. Alle anderen Zott-Produkte sind davon nicht betroffen und uneingeschränkt zum Verzehr geeignet. Zott entschuldigt sich ausdrücklich für die Unannehmlichkeiten und dankt allen Kunden und Verbrauchern für das Verständnis.

Verbraucher, die einen der aufgeführten Artikel gekauft haben, erhalten auch ohne Vorlage eines Kassenbons bei postalischer Einsendung der Deckelplatine an Zott eine Erstattung des Kaufpreises sowie der Portokosten.

Weitere Informationen erhalten Verbraucher unter der gebührenfreien Verbraucherhotline 0800 9688968.


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