Zu spät: Landgericht weist Autobesitzer-Klage gegen VW ab

15. Dezember 2020

Das hat nichts gebracht: Das Landgericht Neubrandenburg hat gerade eine Klage einer Familie aus der Mecklenburgischen Seenplatte abgewiesen, die Schadensersatz vom VW-Konzern für ihren Diesel-Wagen haben wollte. Die Kläger hatten den Wagen etwa 2014 erworben, er kostete exakt 21 397,88 Euro. „Die Klage wird abgewiesen – wegen Verjährung“, sagte die zuständige Richterin bei der Urteilsverkündung. Weder vom Kläger, noch vom Konzern waren Beteiligte anwesend.

Das Problem dabei war: Bereits 2016 waren die wesentlichen Hintergründe für die Dieselmanipulationen bekannt, begründete die Richterin. Somit habe damals auch die Verjährungsfrist begonnen, wie auch schon andere Landgerichte festgestellt hatten. Die Kläger hätten vor Ablauf der Drei-Jahresfrist klagen müssen, also mindestens bis Ende 2019. In diesem konkreten Fall sei die Klage über ein Warener Anwaltsbüro aber erst 2020 eingereicht worden.

Die Urteile am Landgericht Neubrandenburg sind in diesen Fällen aber nicht gleich, auch die Klagen nicht mehr. So liefen derzeit sozusagen reihenweise Zivilprozesse mit Klagen gegen den VW- und andere Auto-Konzerne. Dabei beziehen sich diese Klagen nicht mehr nur auf den umstrittenen Motortyp EA 189 des Wolfsburger Herstellers, sondern inzwischen auch auf andere Dieselmotoren und auch auf Motorenmodelle anderer Hersteller von Dieselfahrzeugen.


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