Zwei Drittel der Cannabis-Anträge in MV bewilligt

15. Februar 2020

Seit Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes im Jahr 2017 hat die BARMER in Mecklenburg-Vorpommern bis Ende Januar dieses Jahres 369 Anträge auf Cannabis-haltige Arzneimittel erhalten. Da­von wurden 243, also zwei Drittel bewilligt. Das geht aus einer aktuellen Analyse der BARMER anlässlich des dreijährigen Bestehens des Cannabis-Gesetzes hervor. „Richtig eingesetzt, kann Cannabis für schwerkranke Patienten eine wertvolle Therapieoption sein, allerdings kein Allheilmittel. Cannabis-haltige Arzneimittel sollten daher nur durch Ärzte ver­ordnet werden, die über das nötige Spezialwissen dieser hoch komplexen Arzneimittel verfügen“, sagt Henning Kutzbach, Landesgeschäftsführer der BARMER in Mecklenburg-Vorpommern. Auf diesem Wege würde Cannabis als Medizin bei Patienten gezielt eingesetzt werden.

Nach der BARMER-Analyse ist die Zahl der Anträge auf Kostenübernahme Cannabis-haltiger Arzneimittel in Mecklenburg-Vorpommern in den vergan­genen Jahren leicht gestiegen. Während es sich von März bis einschließlich Dezember 2017 um 74 Anträge gehandelt habe, waren es im darauffolgen­den Jahr 129 und im Jahr 2019 insgesamt 156 Anträge.

Die Fallzahlen in Mecklenburg-Vorpommern halten sich allerdings auf einem niedrigen Ni­veau. Bundesweit ist Bayern mit 3.029 Anträgen von März 2017 bis Ende Ja­nuar dieses Jahres Spitzenreiter. Nach Mecklenburg-Vorpommern sind nur in zwei Flächenländern weniger Anträge eingereicht worden: In Thüringen sind im genannten Zeitraum 307 Anträge und im Saarland 252 Anträge re­gistriert. „Die geringen Fallzahlen hierzulande zeigen, dass die Nachfrage nach Cannabis-Medizin im Nordosten nach wie vor eher marginal ist“, so Henning Kutz­bach.


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