Zwei Kinder bei sengender Hitze im Auto gelassen

20. Juni 2019

Geht’s noch? Die Stralsunder Polizei musste gestern gleich zweimal zur Hilfe eilen, weil Kinder bei sengender Hitze alleine im Auto gelassen wurden. So wurden Passanten auf ein achtjähriges Mädchen aufmerksam, das schon mindestens 30 Minuten alleine in einem Pkw gesessen hat.
Bei Eintreffen der Polizei war das Mädchen trotz geöffneter Scheiben komplett durchgeschwitzt. Da vor Ort kein Sorgeberechtigter angetroffen werden konnte, nahmen die Beamten das Kind in ihre Obhut und brachten es ins Polizeihauptrevier, wo es mit Getränken versorgt wurde. Anschließend wurde das Mädchen an ihren Vater übergeben.

Ein paar Stunden später teilte ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Polizei mit, dass in der Mönchstraße ein Kind allein in einem Fahrzeug sitzt. Die Scheiben waren in diesem Fall sogar geschlossen. Jedoch steckte der Fahrzeugschlüssel, so dass der Ordnungsamtsmitarbeiter die Scheiben herunterlassen konnte. Die Polizisten holten das fünfjährige Mädchen aus dem Pkw und übergaben es der Mutter, die in einem Hausaufgang in unmittelbarer Nähe ausfindig gemacht werden konnte.

Die Kriminalpolizei hat in beiden Fällen die Ermittlungen u.a. wegen des Verdachtes des Verstoßes gegen die Fürsorge – oder Erziehungspflicht aufgenommen. Die Ermittlungen gegen die jeweiligen Sorgeberechtigten dauern gegenwärtig noch an. Zudem wurde das Jugendamt verständigt.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass Kinder und Tiere bei diesen sommerlichen Temperaturen grundsätzlich nicht im Fahrzeug zurückgelassen werden dürfen – auch nicht „nur kurz“!

Schon bei Außentemperaturen um die 20°C kann sich der Innenraum eines Fahrzeugs innerhalb einer Stunde so stark aufheizen, dass Lebensgefahr besteht. Bei 36°C setzt diese Gefahr für Leib und Leben und damit für einen möglichen Hitzetod bereits nach ca. 10 Minuten ein.

Wer bei Hitze eingeschlossene Personen und/oder Tiere im Fahrzeug feststellt, wird gebeten, schnellst möglich den Besitzer des Fahrzeugs ausfindig zu machen bzw. umgehend die Polizei zu verständigen, ggf. auch den Rettungsdienst.


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