Zwei km/h zu langsam gefahren – 15 Euro Bußgeld

26. Juni 2017

Jetzt, liebe Autofahrer, wird’s in der Müritz-Region richtig gefährlich. Die Kassen des Landkreises sind offenbar so klamm, dass die Behörde jeden bestraft, der nicht exakt die Geschwindigkeit fährt, die man fahren kann und darf.

So ist es einem Warener passiert, der jetzt Post von der Bußgeldstelle des Kreises erhalten hat, weil er auf der B 192 bei Klink – Achtung, jetzt kommt’s – nicht die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h, sondern nur 68 km/h gefahren ist.

Ist ja irgendwie auch unerhört!

Und für diese 2 km/h zu wenig, soll er jetzt 15 Euro zahlen…


16 Antworten zu “Zwei km/h zu langsam gefahren – 15 Euro Bußgeld”

  1. Peter Sohr sagt:

    . . . . . dann können wir zusammenlegen und dann passt es wieder. Ich hatte 3 km/ zuviel.

  2. Petra sagt:

    Ist das wirklich ernst gemeint? Das kanns doch wohl nicht geben.

    • Anton Nuemus sagt:

      Wenn man nun die 3km/h-Toleranz für Tachoungenauigkeiten auf die gemessene Geschwindigkeit dazuaddiert, müssten im Tacho des Fahrers 71km/h angezeigt worden sein. Da man nicht genau wissen kann wie genau der Tacho ist, ist der Fahrer doch richtig gefahren.

  3. Anton Nuemus sagt:

    Es ist Urlaubszeit und da wird abkassiert wo es nur geht. Aber müsste dann nicht auf der Straße ein Schild mit der zu fahrenden Mindestgeschwindigkeit stehen? Und wie ist es mit der Tachotoleranz von 3 km/h. Das wird ja immer für zu schnelles Fahren zugrunde gelegt. Bei Negativen Geschwindigkeiten müssten dann doch -3 km/h abgezogen werden, womit der hier Betroffene Fahrer wieder 1km/h über der erlaubten Maximalgeschwindigkeit wäre.
    Die betreffenden Ordnungshüter stammen wohl aus Schilda und führen ihre Streiche nun an der Müritz auf.

  4. Ossi sagt:

    Man gut, dass ich mit „meine Mofa“ an der Stelle nich vorbeigekommen bin, die fährt nämlich genau 60 Km/h, also rasant schnell. Wat da alles hätte passieren können…,ne, ne, ne. Und so sehr viel Geld hab‘ ich nämlich nich. Das is nich wie im Film, wo die sich bei sowas gleich ’ne neue Mofa, also denn so ne gaanz, ganz schnelle kaufen könn.

  5. TB sagt:

    @Anton, genau, es stehen Schilder für die zulässige Höchstgeschwindigkeit und nicht Mindestgeschwindigkeit…hab noch mal auf das Datum des Schreibens gesehen, ob vielleicht der 1. April drauf steht :-)

  6. Wolgast sagt:

    Mich wundert nichts mehr, mir ist in Neubrandenburg ein – Ordnungshüter- hinterher gelaufen, hat das fahrende Auto fotografiert und trotz Zeugen musste ich das Parkticket zahlen. Die schrecken vor nichts zurück. Ist sogar auf dem Foto zu erkennen, dass das Auto fährt.

  7. Boxheimer sagt:

    Für PKW mit Anhänger gilt auf Landstraßen 60 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung und auf Autobahnen 80 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung (mit 100 km/h Schild.genau 100). Verwarnungsgeld nach Abzug der Toleranz also gültig.

    • Chris Rettig sagt:

      Ich denke sie verwechseln da was , für LKW ist diese Regelung gültig (60 Landstr / 80 BAB) PKW mit Anhänger nach wie vor 80 sowohl Land wie auch BAB ! (Ausnahme Wohnmobil zieht Anhänger und ist schwerer als 3,5 t dann 60 !

  8. Joachim Firnkorn sagt:

    Seit 2006 /2007 ist das OwiG ohne Geltungsbereich. Und somit nichtig!

    • Denny sagt:

      So ist es, gut erkannt…
      Hier herrscht eine Privatisierte Verwaltungsregierung gegen das volk ohne Recht darauf und die meisten wissen es garnicht.

  9. HaPe sagt:

    Die Faschingszeit beginnt doch erst am 11.11. ….. oder? Die Ordnungsbehörde ist offensichtlich ihrer Zeit voraus. Aber vielleicht ticken da die Uhren ja auch nur anders… so wie in Schilda.

  10. Bernd Neuhaus sagt:

    Wenn er zu langsam war müsste er doch was raus bekommen, oder?

  11. Tom sagt:

    Ist ganz einfach….er war drüber und nach Abzug der Toleranz war er drunter… nur waren die Damen und Herren zu blöde das zu sehen bei der Datensichtung… Widerspruch einlegen und Käse ist gegessen…

  12. manfred tennstedt sagt:

    ist doch April Scherz

  13. helga sagt:

    Ein schöner Aprilscherz! Wenn aber das Bußgeld bezahlen soll, dann ist es nichts zum Scherzen! Vor zwei Tagen war der Fall mit dem Freund, der in seiner Probezeit zum Anlass des Autokaufs die Geschwindigkeit überprüft hat. Was ist zu machen? Er hat doch den Verkehr nicht grob gefährdet!