Bachelor of Laws – Öffentliche Verwaltung
Beschreibung
Stellenausschreibung der Stadt Penzlin
Für das Studienjahr 2025 sucht die Stadt Penzlin, geschäftsführende Gemeinde des Amtes Penzliner Land, eine Nachwuchskraft im Studiengang:
Bachelor of Laws - Öffentliche Verwaltung
Voraussetzungen für die Aufnahme des Studiums sind:
- eine zu einem Fachhoch- oder Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder
- ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand und ein mindestens befriedigender Gesamtdurchschnitt des zum Fachhoch- oder
- Hochschulstudium berechtigenden Abschlusszeugnisses sowie in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens befriedigende Leistungen
- eine erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlverfahren.
- Sollte ein entsprechender Schulabschluss erst im Sommer 2025 angestrebt werden, dann ist die beglaubigte Kopie des letzten Zeugnisses, das vor dem zum Fachhoch- oder Hochschulstudium berechtigenden Abschlusszeugnis erteilt wurde, einzureichen.
Gesetzliche Voraussetzungen für die Ernennung in ein Beamtenverhältnis auf
Widerruf sind:
- Höchstalter am Tag der Einstellung: grundsätzlich 34 Jahre (§ 8 a Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten in Mecklenburg-Vorpommern);
- deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedsstaates;
- gesundheitliche Eignung
Wünschenswert sind:
- Interesse an Verwaltungsentscheidungen auf der Grundlage rechtlicher Vorschriften;
- Interesse an den vielfältigen, qualifizierten kommunalen Aufgaben in der Verwaltung mitzuarbeiten und Verantwortung zu tragen;
- persönliches Engagement und selbstständiges Arbeiten;
- Bürgerfreundlichkeit, Teamfähigkeit und Kommunikationsfähigkeit.
Das Studium beginnt am 1. Oktober 2025 und dauert drei Jahre. Das Studium erfolgt an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow, die Berufspraxis in der Stadtverwaltung Penzlin.
Interessenten richten bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen schriftlich oder per
E-Mail in einem PDF bis zum 29.11.2024 an die
Stadt Penzlin
Der Bürgermeister
Warener Chaussee 55a
17217 Penzlin
bzw an
a.heldt@penzlin.de
Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher fachlicher und körperlicher Eignung vorrangig berücksichtigt.Hinweis:
Auf unserer Website www.amt-penzliner-land.de/Bürgerinfos/Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die durch die Stadt Penzlin durchgeführte Verarbeitung personenbezogener Daten nach Maßgabe der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG 2018).
Bewerbungs- und Fahrtkosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn der Bewerbung ein adressierter und frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Alle nicht zurückgesandten oder abgeholten Bewerbungen werden nach Ablauf von 4 Monaten nach Ende der Bewerbungsfrist vernichtet.