Sachbearbeiter Eingliederungshilfe (w/m/d)


Beschreibung
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte liegt in Mecklenburg-Vorpommern und ist als touristisch geprägte Region bekannt; mit zahlreichen Seen -so dem größten Binnensee Deutschlands, der Müritz- sowie Wäldern und naturbelassenen Landschaften. Dank der zentralen Lage des Landkreises und der guten Infrastruktur sind die Hauptstadt Berlin, die Hansestadt Hamburg und die Ostseeküste sehr gut zu erreichen.
Für das Sozialamt schreibt der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zum 01.09.2023 eine Stelle als
Sachbearbeiter Eingliederungshilfe (w/m/d)
mit 39 Wochenstunden aus. Dienstort ist der Regionalstandort Neubrandenburg.
Aufgaben:
- selbstständige Antragsbearbeitung und Entscheidung einzelner Leistungen der Eingliederungshilfe nach §§ 90 ff SGB IX
- persönliche und lösungsorientierte Beratung und Unterstützung der Antragsteller/innen und anderer Verfahrensbeteiligter gemäß § 106 SGB IX
- Bearbeitung und Erstellung von Gesamtplänen gemäß § 121 SGB IX
- Fallkoordination
- Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Antragsteller/innen
- Geltendmachung von Erstattungsansprüchen und Forderungen gegenüber Dritten
- PC-unterstütztes Arbeiten in Fachprogrammen
Anforderungsprofil:
- Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-r bzw. abgeschlossener Angestelltenlehrgang I oder vergleichbare Berufsausbildung
- Fähigkeiten im Umgang mit Rechtsvorschriften und Rechtsprechungen
- Kenntnisse des Sozialrechts
- selbstständige, eigenverantwortliche und engagierte Arbeitsweise
- Entscheidungsfreudigkeit, Durchsetzungsvermögen und sicheres Kommunikationsvermögen
- hohe physische und psychische Belastbarkeit und Teamfähigkeit
- Sicherheit im Umgang mit dem PC sowie Fähigkeit zur schnellen Einarbeitung in Spezialsoftware
- PKW-Führerschein
Die Vergütung erfolgt entsprechend der Entgeltgruppe 9a TVöD-V.
Nach erfolgreicher Probezeit ist die Ausübung dieser Tätigkeit im Rahmen der Dienstvereinbarung mobiles Arbeiten möglich.
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte bietet ein attraktives Arbeitsverhältnis mit einer interessanten und abwechslungsreichen Tätigkeit in einer modernen Verwaltung mit tarifvertraglich abgesicherten Arbeitsbedingungen, wie etwa
- tarifgerechte Eingruppierung
- Jahressonderzahlung
- vermögenswirksame Leistungen
- jährliches Leistungsentgelt
- Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen in der 5-Tage-Woche
- regelmäßige Arbeitszeiten
- zusätzliche betriebliche Altersversorgung
Des Weiteren profitieren die Beschäftigten des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte von
- vielfältigen Fortbildungsmöglichkeiten zur individuellen Personalentwicklung
- Gleitzeitregeln und Teilzeitangeboten zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- einem betrieblichen Gesundheitsmanagement mit Sport- und Gesundheitsangeboten
- direkten betrieblichen Ansprechpartner/innen, wie die Personalvertretung, die Gleichstellungsbeauftragte, die Vertrauensperson der Schwerbehinderten, dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte steht für Gleichstellung, Chancengleichheit und Antidiskriminierung, auch bei der Personalgewinnung. Deshalb wird von allen sich bewerbenden Personen Gleichstellungs- und Vielfaltskompetenz erwartet.
Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bei gleicher fachlicher und gesundheitlicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Personen, die Tätigkeiten für das Allgemeinwohl ausüben, können bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt werden.
Ihre Bewerbung senden Sie in Form einer PDF-Datei mit max. 10 MB bis spätestens zum 28.04.2023 an:
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Bewerbungsunterlagen per E-Mail in unverschlüsselter Form übertragen werden. Möglichkeiten der verschlüsselten elektronischen Kommunikation mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte finden Sie unter
https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Kontakt/Anschriften/Kommunikation
Papierbewerbungen sind an das Amt für Personal/Organisation/Bürgerservice des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, Postfach 110264, 17042 Neubrandenburg zu senden.
Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens verbleiben die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerbungen bis zum 30.09.2023 im Amt für Personal/Organisation/Bürgerservice und werden danach vernichtet. Wenn Sie die Rücksendung Ihrer Unterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 b) und e) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) - zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen - in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Datenschutzgesetz MV. Informationen zur DSGVO in Bezug auf das Bewerbungsverfahren finden Sie unter:
https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Schnellnavigation/Startseite/DSGVO
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte nicht erstattet.
Heiko Kärger
Landrat