Sachbearbeiter SGB XII/Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung (w/m/d)

26. April 2024
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Veröffentlicht
26. April 2024
Standort
Neubrandenburg, Germany
Stellentyp
Kategorie

Beschreibung

Über uns

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte liegt in Mecklenburg-Vorpommern und ist als touristisch geprägte Region bekannt; mit zahlreichen Seen -so dem größten Binnensee Deutschlands, der Müritz- sowie Wäldern und naturbelassenen Landschaften. Dank der zentralen Lage des Landkreises und der guten Infrastruktur sind die Hauptstadt Berlin, die Hansestadt Hamburg und die Ostseeküste sehr gut zu erreichen.

Für das Sozialamt schreibt der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zum 01.09.2024 eine Stelle als

Sachbearbeiter SGB XII/Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung (w/m/d)

mit 39 Wochenstunden aus. Dienstort ist der Regionalstandort Neubrandenburg.

Aufgaben

  • Beratung und Bearbeitung von Anträgen auf Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Prüfung der Anspruchsberechtigung sowie Einkommen und Vermögen
  • Prüfung der Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der beantragten Hilfe
  • Entscheidung über Art, Form und Umfang von Hilfen
  • Feststellung von unterhaltspflichtigen Personen
  • Geltendmachung von Kostenersatz- und Erstattungsansprüchen
  • Bearbeitung von Anträgen auf Rundfunkgebührenbefreiung

Anforderungen

  • Abschluss als Verwaltungsfachangestellte/-r bzw. abgeschlossener Angestelltenlehrgang I oder gleichwertige Berufsausbildung
  • sehr gute Kenntnisse im Umgang mit dem PC
  • selbständige, eigenverantwortliche und engagierte Arbeitsweise
  • Teamfähigkeit und Durchsetzungsvermögen
  • höfliches und korrektes Auftreten, Fähigkeiten zur Gesprächsführung
  • Entschlussfreudigkeit und sicheres Urteilsvermögen
  • hohe Sozialkompetenz, Flexibilität, Teamfähigkeit
  • starke physische und psychische Belastbarkeit
  • Pkw-Führerschein

Der Landkreis bietet

Die Vergütung erfolgt entsprechend der Entgeltgruppe 9a TVöD-VKA.

Nach erfolgreich absolvierter Probezeit ist die Ausübung dieser Tätigkeit bei persönlicher Eignung im Rahmen der mobilen Arbeit möglich.

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte bietet ein attraktives Arbeitsverhältnis mit einer interessanten und abwechslungsreichen Tätigkeit in einer modernen Verwaltung mit tarifvertraglich abgesicherten Arbeitsbedingungen, wie etwa

  • tarifgerechte Eingruppierung,
  • Jahressonderzahlung,
  • alternatives Entgeltanreizsystem,
  • Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen in der 5-Tages-Woche,
  • regelmäßige Arbeitszeiten,
  • Fahrrad-Leasing,
  • zusätzliche betriebliche Altersversorgung.

Des Weiteren profitieren die Beschäftigten des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte von

  • vielfältigen Fortbildungsmöglichkeiten zur individuellen Personalentwicklung
  • Gleitzeitregeln und Teilzeitangeboten zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • einem betrieblichen Gesundheitsmanagement mit Sport- und Gesundheitsangeboten
  • direkten betrieblichen Ansprechpartner/innen, wie die Personalvertretung, die Gleichstellungsbeauftragte, die Vertrauensperson der Schwerbehinderten, dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte steht für Gleichstellung, Chancengleichheit und Antidiskriminierung, auch bei der Personalgewinnung. Deshalb wird von allen sich bewerbenden Personen Gleichstellungs- und Vielfaltskompetenz erwartet.

Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bei gleicher fachlicher und gesundheitlicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Personen, die Tätigkeiten für das Allgemeinwohl ausüben, können bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt werden.

Weitere Hinweise

Bewerbungsschluss ist am 22.05.2024. Ihre Bewerbung reichen Sie bitte über das Karriereportal des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte ein: 

https://karriere.lk-seenplatte.de/Jobs/All

Papierbewerbungen sind an das Amt für Personal / Organisation / Bürgerservice des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, Postfach 110264, 17042 Neubrandenburg zu senden.

Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte nicht erstattet.

Heiko Kärger

Landrat

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