Sachbearbeiter Untere Jagdbehörde (w/m/d)


Beschreibung
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte liegt in Mecklenburg-Vorpommern und ist als touristisch geprägte Region mit zahlreichen Seen - so dem größten Binnensee Deutschlands, der Müritz - sowie Wäldern und naturbelassenen Landschaften bekannt. Dank der zentralen Lage des Landkreises und der guten Infrastruktur sind die Hauptstadt Berlin, die Hansestadt Hamburg und die Ostseeküste sehr gut zu erreichen.
Für das Ordnungsamt schreibt der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zur Besetzung zum nächstmöglichen Besetzungszeitpunkt eine Stelle als
Sachbearbeiter Untere Jagdbehörde (w/m/d)
mit 39 Wochenstunden aus. Dienstort ist der Regionalstandort Neubrandenburg.
Aufgaben:
- Durchführung des Bundes- und Landesjagdgesetzes sowie der entsprechenden Verordnungen, insbesondere:
- eigenverantwortliche Gestaltung von Jagdbezirken durch Abrundungs-, Angliederungs- und Teilungsbescheide nach vorheriger umfangreicher fachlicher und gesetzlicher Prüfung
- selbständige Zusammenlegung und Teilung gemeinschaftlicher Jagdbezirke nach umfassender und präziser Prüfung und eigenverantwortliche Festlegung der Grenzen nach umfangreicher fachlicher Prüfung
- Prüfung von Anzeigen über das Bestehen von Eigenjagdbezirken und anschließende Mitteilung an die Jagdgenossenschaft
- Entscheidungen über Befriedungsanträge nach § 6 a BJagdG aus ethischen Gründen
- Fachaufsicht über die Jagdgenossenschaften: Überwachung der Pflichtaufgaben der Jagdgenossenschaften (ordnungsgemäße Verpachtung, Einhaltung der Satzung, Durchführung von Wahlen etc.)
- Bestätigungen bzw. Beanstandungen von Jagdpachtverträgen und Erlass von Beanstandungsbescheiden im Rahmen eines förmlichen Verwaltungsverfahrens,
- Genehmigung von Ausnahmen zur Jagdpachtfähigkeit durch Bescheid oder Erlass eines Ablehnungsbescheides
- Bestätigung und Festsetzung von Abschussplänen
- Entscheidungen über Maßnahmen zur Verhinderung übermäßigen Wildschadens
- Aufsicht und Zusammenarbeit mit der Wildschadensausgleichskasse, u.a. Teilnahme an den Mitgliederversammlungen
- Bearbeitung von Widersprüchen im Wildschadensverfahren als Fachaufsichtsbehörde über die örtlichen Ordnungsbehörden
- Bekämpfung von Wildseuchen und illegaler Wildfütterung durch -interdisziplinäre Zusammenarbeit mit dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt etc.
- Bearbeitung von Anzeigen im Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Fertigung von Strafanzeigen
Anforderungsprofil:
- Ausbildung als Bachelor of Laws – öffentliche Verwaltung; Diplom-Verwaltungswirt/in (FH), Verwaltungsbetriebswirt/in (VWA), Verwaltungsfachwirt/in bzw. Angestelltenlehrgang II
- vertiefte Rechtskenntnisse und Erfahrungen, insbesondere in der Anwendung des Verwaltungs- und Ordnungsrechts
- selbständige, eigenverantwortliche und engagierte Arbeitsweise
- gute Kenntnisse im Umgang mit dem PC und die Fähigkeit sich schnell in Fachsoftware einzuarbeiten
- wünschenswerterweise Besitz eines Jagdscheines
- Pkw-Führerschein
Die Vergütung erfolgt entsprechend der Entgeltgruppe 9b TVöD (VKA).
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte bietet ein attraktives Arbeitsverhältnis mit einer interessanten und abwechslungsreichen Tätigkeit in einer modernen Verwaltung mit tarifvertraglich abgesicherten Arbeitsbedingungen, wie etwa:
- tarifgerechte Eingruppierung
- Jahressonderzahlung
- vermögenswirksame Leistungen
- jährliches Leistungsentgelt
- Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen in der 5-Tages-Woche
- regelmäßige Arbeitszeiten
- Fahrrad-Leasing
- zusätzliche betriebliche Altersversorgung
auf Grundlage des TVöD-VKA an.
Nach der Einarbeitungszeit ist die Ausübung dieser Tätigkeit im Rahmen der alternierenden Telearbeit möglich.
Des Weiteren profitieren die Beschäftigten des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte von
o vielfältigen Fortbildungsmöglichkeiten zur individuellen Personalentwicklung
o Gleitzeitregeln und Teilzeitangeboten zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
o einem betrieblichen Gesundheitsmanagement mit Sport- und Gesundheitsangeboten
o direkten betrieblichen Ansprechpartner/innen, wie die Personalvertretung, die Gleichstellungsbeauftragte, die Vertrauensperson der Schwerbehinderten, dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte steht für Gleichstellung, Chancengleichheit und Antidiskriminierung, auch bei der Personalgewinnung. Deshalb wird von allen sich bewerbenden Personen Gleichstellungs- und Vielfaltskompetenz erwartet.
Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bei gleicher fachlicher und gesundheitlicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Personen, die Tätigkeiten für das Allgemeinwohl ausüben, können bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt werden.
Ihre Bewerbung senden Sie in Form einer PDF-Datei mit max. 10 MB bis spätestens zum 16.10.2023 an:
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Bewerbungsunterlagen per E-Mail in unverschlüsselter Form übertragen werden. Möglichkeiten der verschlüsselten elektronischen Kommunikation mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte finden Sie unter
https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Kontakt/Anschriften/Kommunikation
Papierbewerbungen sind an das Amt für Personal/Organisation/Bürgerservice des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, Postfach 110264, 17042 Neubrandenburg zu senden.
Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens verbleiben die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerbungen bis zum 31.01.2024 im Amt für Personal/Organisation/Bürgerservice und werden danach vernichtet. Wenn Sie die Rücksendung Ihrer Unterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 b) und e) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) - zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen - in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Datenschutzgesetz MV. Informationen zur DSGVO in Bezug auf das Bewerbungsverfahren finden Sie unter:
https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Schnellnavigation/Startseite/DSGVO
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte nicht erstattet.
Heiko Kärger
Landrat